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   VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20   

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VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20 (https://dejure.org/2020,42304)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2020 - 13 K 3126/20 (https://dejure.org/2020,42304)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2020 - 13 K 3126/20 (https://dejure.org/2020,42304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UmwRG vom 23.08.2017, § 3 UmwRG vom 23.08.2017, § 4 UmwRG vom 23.08.2017, § 7 Abs 2 UVPG, § 44 Abs 1 BNatSchG
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag einer Umweltschutzvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Für eine notwendige Beteiligungsberechtigung genügt es, dass der Antragsteller - wie vorliegend - geltend macht, die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben des Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 20f).

    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 16 und Beschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 -, juris, Rn. 6).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich zu ökologischen Fragestellungen noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat, etwa weil sich für die Bestandserfassung eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab bislang nicht durchgesetzt hat (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris, Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 20).

    Davon, dass sich der im Helgoländer Papier 2 empfohlene Mindestabstand von 1.500 m und Untersuchungsradius von 4.000 m bundesweit als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hätte (so für Bayern BayVGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.1959 -, juris, Rn. 32) kann vor diesem Hintergrund und der in dem Papier ausdrücklich vorgesehenen länderspezifischen Abweichungsmöglichkeit keine Rede sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, sind insbesondere artspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des betroffenen Raums und die Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, juris, Rn. 42).

    Die sachverständige Gefährdungseinschätzung durfte sich an den "Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der LUBW vom 01.03.2013 und den "Hinweisen zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der LUBW vom 01.07.2015 orientieren, die auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen und denen deswegen eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2020 - 10 S 603/19 -, juris, Rn. 27 und Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, juris, Rn. 46).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Legehennenanlage; 39.990 Tierplätze; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Der Wortlaut "kann" in Nr. 1 a) spricht dafür, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dieser Vorschrift nicht nur dann zu bejahen ist, wenn sich eine UVP-Pflicht zwingend aus der Anlage 1 zum UVPG ergibt, sondern auch dann, wenn die Möglichkeit einer UVP-Pflicht besteht, wenn mithin eine UVP-Pflicht erst nach dem Ergebnis einer vorgeschriebenen allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3 c UVPG) gegeben ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 13).

    Für eine notwendige Beteiligungsberechtigung genügt es, dass der Antragsteller - wie vorliegend - geltend macht, die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben des Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 20f).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 603/19

    Abänderungsverfahren; Heilung von Mängeln einer allgemeinen Vorprüfung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Die sachverständige Gefährdungseinschätzung durfte sich an den "Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der LUBW vom 01.03.2013 und den "Hinweisen zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der LUBW vom 01.07.2015 orientieren, die auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen und denen deswegen eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2020 - 10 S 603/19 -, juris, Rn. 27 und Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, juris, Rn. 46).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.1959

    Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen wegen Brutvorkommen des Rotmilans

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Davon, dass sich der im Helgoländer Papier 2 empfohlene Mindestabstand von 1.500 m und Untersuchungsradius von 4.000 m bundesweit als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hätte (so für Bayern BayVGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.1959 -, juris, Rn. 32) kann vor diesem Hintergrund und der in dem Papier ausdrücklich vorgesehenen länderspezifischen Abweichungsmöglichkeit keine Rede sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Insbesondere sind erforderliche naturschutzrechtliche und waldrechtliche Auflagen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation der mit der Waldumwandlung und der Errichtung und dem Betrieb der Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG verbundenen Umwelteinwirkungen notwendig miteinander verschränkt, weil sie - wie auch der vorliegende Fall zeigt - die gleichen Eingriffe zu vermeiden bzw. zu minimieren versuchen und Ausgleichsmaßnahmen meist multifunktional sowohl zum naturschutzrechtlichen als auch zum artenschutzrechtlichen und forstrechtlichen Ausgleich beitragen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Da die letzte maßgebliche örtliche Erhebung nicht älter als fünf Jahre ist, sind die hier herangezogenen Ehebungen jedoch nicht zu beanstanden (vgl. "Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) vom 01.03.2013, S. 5; BVerwG, Urteil vom 11.07.2019 - 9 A 13/18 -, juris, Rn. 138).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Diese ergibt sich zwar nicht aus einer den Immissionsschutzbehörden eingeräumten Einschätzungsprärogative, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Fall einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40/11 -, juris, Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Diese der Vermutungsregel innewohnende Gefährdungseinschätzung kann allerdings im Einzelfall widerlegt werden, wenn durch die Betrachtung der konkreten Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen wird, dass für die betroffene Art kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sich zu ökologischen Fragestellungen noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat, etwa weil sich für die Bestandserfassung eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab bislang nicht durchgesetzt hat (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris, Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 20).
  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

  • BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • OVG Saarland, 13.11.2019 - 2 B 278/19

    Anforderungen an das formelle Begründungserfordernis von VwGO § 80 Abs 3 S 1;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2020 - 5 LA 2/19

    Immissionsschutzrecht: Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab hinsichtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 8 B 11345/17

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1991/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen - Mängel der

  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

    Die Kriterien stellen Beurteilungshilfen bzw. Abwägungsdirektiven dar und sind somit mehr als eine reine Checkliste für die systematische Zusammenstellung und Aufbereitung des Sachverhalts (VG Stuttgart, Beschl. v. 13.11.2020 - 13 K 3126/20 -, Rn. 34, juris).
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