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   VG Stuttgart, 13.12.2007 - 4 K 4517/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19663
VG Stuttgart, 13.12.2007 - 4 K 4517/07 (https://dejure.org/2007,19663)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2007 - 4 K 4517/07 (https://dejure.org/2007,19663)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 4 K 4517/07 (https://dejure.org/2007,19663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit eines Finanzmaklers.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme von Verurteilungen zu weniger als neunzig Tagessätzen wegen gewerbebezogener Straftaten in ein Führungszeugnis für die Gewerbebehörde im Verfahren bzgl. einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO); Bestehen der Zuverlässigkeit eines Antragstellers i.R.e. ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Regensburg, 20.04.2017 - RN 5 K 16.636

    Widerruf der Erlaubnis zur Darlehensvermittlung wegen strafrechtlicher Verfehlung

    Vielmehr regelt § 32 Abs. 4 Nr. 1 BZRG sogar, dass Straftaten mit Gewerbebezug ohne Rücksicht auf (u.a.) die Tagessatzanzahl in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen (hier: lit. a) Erlaubniswiderruf wegen Unzuverlässigkeit) bestimmt ist (so auch VG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 4517/07 -, Rn. 15, juris).

    Zwar wurde ein unzutreffender Hinweis bspw. durch das VG Stuttgart (Urteil vom 13. Dezember 2007, 4 K 4517/07) so verwertet; in der dortigen Konstellation kam der unzutreffende Hinweis aber in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens von Gericht und Staatsanwaltschaft, den Institutionen also, die letztlich die Entscheidung fällen.

  • VG München, 15.02.2011 - M 16 K 10.2879

    Widerruf der Maklererlaubnis wegen strafgerichtlicher Verurteilung

    Anders als etwa in Fällen einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen einer Tat aus dem 19. - 24. Abschnitt des StGB zu einer relativ geringen Geldstrafe (vgl. etwa VG Stuttgart v. 13.12.2007, GewArch 2008, 300), konnte der Beklagte aus der vorzufindenden Verurteilung des Klägers ausreichend auf seine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit schließen.
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