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   VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18   

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VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18 (https://dejure.org/2018,13515)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2018 - 2 K 2304/18 (https://dejure.org/2018,13515)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 2 K 2304/18 (https://dejure.org/2018,13515)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Freiburg, 16.05.2013 - 4 K 558/12

    Beendigung der Abwasserbeitragsstundung durch Landwirtschaftsaufgabe;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18
    Doch bei solchen nicht kraft Spezialvorschrift gewährten Stundungen vermag die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Wegfall der nach der gesetzlichen Bestimmung § 135 Abs. 4 BauGB gewährten Stundung bereits kraft Gesetzes (Beschl. v. 15.02.2012 - 6 ZB 12.304 - juris; so auch VG Freiburg, Urt. v. 16.05.2013 - 4 K 558/12 - juris für eine Stundung nach § 28 KAG; kritisch hierzu ohnehin mit guten Argumenten Rottenwallner, KStZ 2013, S. 127 ff) aller Voraussicht nach keine Anwendung zu finden.

    17 Rechtsgrundlage für eine heutige Aufhebung wäre § 3 Abs. 1 Nr. 3b KAG i.V.m. § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO über den Widerruf des Stundungsbescheids (so auch VG Freiburg, Urt. v. 16.05.2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 6 ZB 12.304

    Erschließungsbeitragsrecht; landwirtschaftlicher Betrieb; Stundung; Entfallen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18
    Doch bei solchen nicht kraft Spezialvorschrift gewährten Stundungen vermag die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Wegfall der nach der gesetzlichen Bestimmung § 135 Abs. 4 BauGB gewährten Stundung bereits kraft Gesetzes (Beschl. v. 15.02.2012 - 6 ZB 12.304 - juris; so auch VG Freiburg, Urt. v. 16.05.2013 - 4 K 558/12 - juris für eine Stundung nach § 28 KAG; kritisch hierzu ohnehin mit guten Argumenten Rottenwallner, KStZ 2013, S. 127 ff) aller Voraussicht nach keine Anwendung zu finden.
  • FG München, 01.07.2014 - 2 K 2535/13

    Aussetzungszinsen nach Rücknahme des Einspruchs

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18
    Nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO soll bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben die Aussetzung der Vollziehung (nur) erfolgen, wenn - worauf die Antragsteller sich nicht berufen - die Vollziehung für die Abgabenschuldner eine unbillige Härte zur Folge hätte oder wenn ernstliche Zweifel am angegriffenen Verwaltungsakt bestehen (vgl. zu diesem Maßstab der ernstlichen Zweifel am Abgabenverwaltungsakt auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.2015 - 2 S 1685/15 - KStZ 2016, 53, juris Rn. 13; Beschl. der Kammer v. 28.10.2014 - 2 K 2535/13 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2014 - 1 M 114/14

    Aufhebung einer Stundung

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18
    Schließlich hätte ein Widerspruch gegen einen Aufhebung einer Stundung aufschiebende Wirkung (vgl. nur OVG MV, Beschl. v. 01.12.2014 - 1 M 114/14 - NVwZ-RR 2015, 283; Rottenwallner, KStZ 2013, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2018 - 2 K 2304/18
    Nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO soll bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben die Aussetzung der Vollziehung (nur) erfolgen, wenn - worauf die Antragsteller sich nicht berufen - die Vollziehung für die Abgabenschuldner eine unbillige Härte zur Folge hätte oder wenn ernstliche Zweifel am angegriffenen Verwaltungsakt bestehen (vgl. zu diesem Maßstab der ernstlichen Zweifel am Abgabenverwaltungsakt auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.2015 - 2 S 1685/15 - KStZ 2016, 53, juris Rn. 13; Beschl. der Kammer v. 28.10.2014 - 2 K 2535/13 -).
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