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   VG Stuttgart, 14.07.2021 - 8 K 2428/21   

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https://dejure.org/2021,43360
VG Stuttgart, 14.07.2021 - 8 K 2428/21 (https://dejure.org/2021,43360)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2021 - 8 K 2428/21 (https://dejure.org/2021,43360)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 8 K 2428/21 (https://dejure.org/2021,43360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 Nr 1 PBefG, § 13 Abs 1 S 1 PBefG, § 1 Abs 1 S 1 PBZugV
    Unzuverlässigkeit des Taxiunternehmers wegen des Einbaus und Einsatzes eines CAN-Filters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxikonzession; Manipulation der Wegstreckenaufzeichnung; CAN-Filter; Tachoblocker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.07.2021 - 8 K 2428/21
    Das Gericht nimmt im Rahmen der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vor (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.07.2021 - 8 K 2428/21
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt in den Fällen, in denen abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1682/18
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.07.2021 - 8 K 2428/21
    Im vorliegenden Fall kann schließlich auch dahinstehen, ob die Notwendigkeit eines drohenden oder bereits ausgesprochenen, aber noch nicht bestandskräftigen Widerrufs der Konzession entfällt, sobald diese in Folge einer Übertragung in die Hände eines im Sinne von § 13 Abs. 1 PBefG leistungsfähigen, zuverlässigen und fachlich geeigneten Unternehmers gelegt ist und ob ein im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt der Behörde genehmigungsfähiger Antrag auf Übertragung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit daher grundsätzlich Vorrang vor einem Widerruf genießt (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2020 - 13 A 1682/18 -, juris Rn. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 6 S 2606/21
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2021 - 8 K 2428/21 - wird zurückgewiesen.
  • VG Stuttgart, 22.11.2021 - 8 K 4960/21

    Personenbeförderungsrechtliche Haftung des allein geschäftsführenden und

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die ausführlichen Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 14.07.2021 - 8 K 2428/21 -, juris Rn. 10-14 sowie im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14.10.2021 - 6 S 2606/21 -, welche zum Widerruf der an Herrn R. als Einzelunternehmer erteilten Taxikonzession ergingen, Bezug genommen.
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