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   VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21   

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VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21 (https://dejure.org/2021,58696)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2021 - 8 K 4187/21 (https://dejure.org/2021,58696)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 8 K 4187/21 (https://dejure.org/2021,58696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 Nr 1 PBefG, § 13 Abs 1 S 1 PBefG, § 2 Abs 2 Nr 2 PBefG, § 1 Abs 1 S 1 PBZugV, § 1 Abs 1 S 2 PBZugV
    Die personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften über den Genehmigungswiderruf und die Genehmigungsübertragung sind unabhängig voneinander anwendbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxikonzession; Unzuverlässigkeit; Widerruf; Genehmigungsübertragung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 32.20

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus Taxikonzessionen bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Dazu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Zuverlässigkeit des Inhabers einer Genehmigung zur Personenbeförderung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG nicht Voraussetzung für die Genehmigungsübertragung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 PBefG ist, sondern dass es bei der Prüfung des Antrags über die Genehmigungsübertragung allein auf die Zuverlässigkeit desjenigen ankommt, auf den die Rechte und Pflichten aus einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung übertragen werden (BVerwG, Urteil vom 09.06.2021 - 8 C 32.20 -, juris Rn. 23).

    Denn wie der zeitliche Ablauf der Genehmigung bringt auch der sofort vollziehbare Widerruf die Genehmigung zum Erlöschen (BVerwG, Urteil vom 09.06.2021 - 8 C 32.20 -, juris Rn. 31).

    Bei einer entsprechend frühzeitigen Beantragung der Genehmigungsübertragung vor Bekanntwerden von Widerrufsgründen, kann der Genehmigungsinhaber also ohne Weiteres von seinem Recht auf Übertragung dieser Genehmigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG Gebrauch machen (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 09.06.2021 - 8 C 32.20 -, juris Rn. 27, 32).

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Der Gesetzgeber hat in § 13 Abs. 4 und Abs. 5 PBefG in Reaktion auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. näher Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, Bd. 1, AL 81 09/2021, § 25 Rn.  56 ff.) ein ausdifferenziertes Regelungssystem geschaffen, um das durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Recht aller Konzessionsbewerber auf chancengleichen Berufszugang weitgehend zu wahren, indem diese grundsätzlich eine Konzession nur im Wege einer Erteilung durch die Genehmigungsbehörde erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 04.10.1989 - 1 BvL 32/82 - in einem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG lediglich entschieden, dass die vom Gesetzgeber geschaffene Übertragungsmöglichkeit des übertragenden Unternehmers gem. §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 6 PBefG auch bei Bestehen eines Bewerberüberhangs mit Blick auf die Grundrechte der Neubewerber aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht generell zu missbilligen sei (so auch BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17).

    Soweit der wirtschaftliche Wert der Konzession selbst in Rede steht, folgt dies schon daraus, dass diese als eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition kein vermögenswertes Recht darstellt und nicht den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17; Papier/Shirvani, in: Maunz/Dürig, GG-Kommentar, Stand: 94. EL 01/2021, Art. 14 Rn. 242; Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 2 Rn. 33; Frotscher/Becht, NVwZ 1986, 81, 85 f.).

  • BVerwG, 25.10.1996 - 11 B 53.96

    Gewerberecht - Taxiunternehmer, Beurteilungszeitpunkt bei Widerruf einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Denn der Widerruf der Taxikonzession von nicht mehr zuverlässigen Unternehmern nach § 25 Abs. 1 PBefG, dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Fahrgäste (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris Rn. 2; Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, Bd. 1, AL 81 09/2021, § 25 Rn. 7).

    Im letztgenannten Sinne ist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verstehen, nach der die Frage, ob § 25 Abs. 1 PBefG nicht auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und der Bindung an Art. 12 Abs. 1 GG unterliegt, zu bejahen ist (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris Rn. 2).

    Allenfalls in extremen Ausnahmefällen kann die Entziehung der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1996 - 11 B 53.96 -, juris Rn. 2).

  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Die gegenwärtigen Vorschriften zur Genehmigungsübertragung gehen maßgeblich auf das Fünfte Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 25.02.1983 zurück (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 04.10.1989 - 1 BvL 32/82 -, juris Rn. 10 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 04.10.1989 - 1 BvL 32/82 - in einem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG lediglich entschieden, dass die vom Gesetzgeber geschaffene Übertragungsmöglichkeit des übertragenden Unternehmers gem. §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 6 PBefG auch bei Bestehen eines Bewerberüberhangs mit Blick auf die Grundrechte der Neubewerber aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht generell zu missbilligen sei (so auch BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 -, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1682/18
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Dem Personenbeförderungsgesetz lässt sich kein allgemeiner Vorrang der Genehmigungsübertragung auf einen (zuverlässigen) Dritten gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBefG vor dem Genehmigungswiderruf nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG entnehmen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2020 - 13 A 1682/18 -, juris Rn. 65).

    14 Die Kammer folgt nicht der vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem obiter dictum geäußerten Auffassung (Urteil vom 06.10.2020 - 13 A 1682/18 -, juris Rn. 65), wonach die Notwendigkeit eines drohenden oder bereits ausgesprochenen, aber noch nicht bestandskräftigen Widerrufs der Konzession dadurch entfalle, dass diese in Folge einer Übertragung in die Hände eines im Sinne von § 13 Abs. 1 PBefG leistungsfähigen, zuverlässigen und fachlich geeigneten Unternehmers gelegt werde und wonach ein im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt der Behörde genehmigungsfähiger Antrag auf Übertragung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich Vorrang vor einem Widerruf genieße.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Indem der Gesetzgeber die Maßnahme jedoch nicht in das behördliche Ermessen gestellt hat, hat er die Abwägung insoweit antizipiert und zum Ausdruck gebracht, dass er den Schutz der Allgemeinheit und der Fahrgäste bei Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen grundsätzlich höher bewertet als die wirtschaftlichen Interessen des Genehmigungsinhabers (vgl. zum Ganzen auch Bayerischer VGH, Urteil vom 07.05.2018 - 11 B 18.12 -, juris Rn. 42 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt in den Fällen, in denen abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris).
  • VG Trier, 08.12.2021 - 8 K 2827/21

    Corona-Soforthilfe

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Soweit sich aus den Beschlüssen der Kammer vom 17.06.2021 - 8 K 2827/21 und 8 K 2771/21 - etwas anderes ergibt, wird hieran aus den nachfolgenden Gründen nicht mehr festgehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.10.2021 - 8 K 4187/21
    Das Gericht nimmt im Rahmen der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene Interessenabwägung vor (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - 6 S 3548/21

    Kein personenbeförderungsrechtlicher Vorrang der Genehmigungsübertragung vor

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Oktober 2021 - 8 K 4187/21 - wird zurückgewiesen.
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