Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45026
VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16 (https://dejure.org/2018,45026)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2018 - 2 K 7128/16 (https://dejure.org/2018,45026)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 2 K 7128/16 (https://dejure.org/2018,45026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 8 Abs 3 Nr 1 BauNVO, § 8a Abs 1 S 2 FahrpersStG
    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beherberungsbetrieb; Fernfahrerunterkunft; Gewerbegebiet; nähere Umgebung; Speditionsbetrieb; wohnähnliche Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Würde man mit dem Kläger Wohnungen für seine Fernfahrer als unselbständigen Annex des Gewerbebetriebs für zulässig erachten, ließe dies die Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ins Leere laufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1992 - 4 C 43.89 - NVwZ 1992, 73, 75; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.06.2013 - 2 Bs 151.13 - NVwZ-RR 2013, 990, 992).

    Dies ergibt sich bestätigend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, nach dem nur gleichsam als notwendige Ergänzung der gewerblichen Nutzung Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und -leiter ausnahmsweise zugelassen werden können (BVerwG, Urt. v. 29.04.1992, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.06.2013, a.a.O.).

    Bei einer Zimmervermietung, die sich auf eine reine Übernachtungs- und Aufenthaltsmöglichkeit beschränkt und bei welcher der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen sowie auf Gemeinschaftseinrichtungen angewiesen ist, handelt es sich danach nicht um eine Wohnnutzung, sondern um einen Beherbergungsbetrieb (instruktiv: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2017 - 8 S 1641.16 - NVwZ-RR 2017, 520 m.w.N. zur Rechtsprechung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1981 - 4 B 196.81 - BeckRS 1981, 31317794 sowie BVerwG, Urt. v. 29.04.1992, a.a.O.).

    Denn auch Beherbergungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden, sind nach der Rechtsprechung im Gewerbegebiet unzulässig (zu einem Beherbergungsbetrieb für den kurzfristigen Aufenthalt von Montagearbeitern: BVerwG, Urt. v. 29.04.1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Dies soll auch dann gelten, wenn ein im gleichen Gebäude ansässiger gewerblich tätiger Arbeitgeber ausschließlich eigenen Arbeitnehmern Schlafräume einfachster Ausstattung (Mehrbettzimmer ohne Sanitär- und Kücheneinrichtung) zur Verfügung stellt (Bay. VGH, Urt. v. 16.02.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607).

    Allein der Umstand, dass die Fernfahrer in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zu dem gewerblich tätigen Unternehmen stehen, vermag eine Wohnnutzung jedenfalls nicht in eine gewerbliche Nutzung zu verwandeln (Bay. VGH, Urt. v. 16.02.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (BVerwG, Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1998, 524, 525).
  • VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13

    Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Die Ermessensentscheidung ist mithin durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. zu den von der Kammer angenommenen weiten Spielräumen der Baurechtsbehörden insoweit Urt. v. 13.04.2016 - 2 K 158/13 - juris).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Die Grenzen lassen sich dabei jedoch nicht schematisch bestimmen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 - BeckRS 2008, 39787, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Wird eine beanstandete Nutzung nicht nur vorläufig, sondern dauerhaft untersagt, reicht die bloße Baugenehmigungswidrigkeit regelmäßig nicht aus; hinzutreten muss ein Verstoß gegen materielle Vorschriften (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 - GewArch 2003, 496; a.A. VG Freiburg, Urt. v. 08.11.2012 - 4 K 912/12 - VBlBW 2013, 225).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Als "nähere Umgebung" sind zunächst - aber nicht nur - die unmittelbaren Nachbargrundstücke von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 18.10.1974 - IV C 77.73 - NJW 1975, 460; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2016 - 5 S 2291/15 - juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    So kann bei der Bestimmung der näheren Umgebung auch die unterschiedliche Bebauung diesseits und jenseits einer Straße eine Rolle spielen, wobei der Straße dann gegebenenfalls eine trennende oder verbindende Wirkung zukommen kann (BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 28.83 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2016, a.a.O., Rn. 41).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein (BVerwG, Urt. v. 16.03.1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511, beck-online).
  • BVerwG, 23.12.1981 - 4 B 196.81
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
    Bei einer Zimmervermietung, die sich auf eine reine Übernachtungs- und Aufenthaltsmöglichkeit beschränkt und bei welcher der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen sowie auf Gemeinschaftseinrichtungen angewiesen ist, handelt es sich danach nicht um eine Wohnnutzung, sondern um einen Beherbergungsbetrieb (instruktiv: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2017 - 8 S 1641.16 - NVwZ-RR 2017, 520 m.w.N. zur Rechtsprechung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1981 - 4 B 196.81 - BeckRS 1981, 31317794 sowie BVerwG, Urt. v. 29.04.1992, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus

  • VG Stuttgart, 23.09.2015 - 5 K 2780/13

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für eine Kleintierhaltung in einem

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 8 S 1641/16

    Einstufung eines Boardinghouse mit Business-Apartments als Wohnnutzung;

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351

    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind

  • VG Stuttgart, 10.05.2019 - 2 K 6321/18

    Haltung von Kleintieren in Wohnräumen und Nebenanlagen

    Maßgeblich ist dabei die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 - GewArch 2003, 496; Urt. d. Kammer v. 14.12.2018 - 2 K 7128/16 - juris).
  • VG Würzburg, 02.02.2021 - W 4 K 21.143

    Gemeindeklage gegen Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet - wohnähnliche Nutzung

    Nicht zulässig sind nach der Rechtsprechung z. B. Unterkünfte, die Arbeitnehmer für eine längere Zeit (z. B. zwei bis sechs Monate, vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - juris Rn. 21) oder über erhebliche Zeiträume in wiederkehrendem Rhythmus (z. B. drei- bis viermal in der Woche während der Beschäftigungsperiode, vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 25; vgl. auch VG Stuttgart, U.v. 14.12.2018 - 2 K 7128/16 - juris Rn. 33) zur Verfügung stehen.

    Eine wiederkehrende Nutzung durch dieselben Personen kann aber selbst dann, wenn die einzelnen Aufenthalte für sich genommen nur von kurzer Dauer sein sollten, eine wohnähnliche Nutzung begründen (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 26 hinsichtlich einer drei- bis viermaligen Nutzung pro Woche während einer Beschäftigungsperiode; VG Stuttgart, U.v. U.v. 14.12.2018 - 2 K 7128/16 - juris Rn. 33 hinsichtlich einer regelmäßigen Nutzung von Ruheräumen eines Speditionsunternehmens durch die dort beschäftigten Fernfahrer).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht