Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel
- Justiz Baden-Württemberg
Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel
- Landesrecht Baden-Württemberg
Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit der Unentgeltlichkeit des Gewinnspiels für die Nichteinordnung des Gewinnspiels als Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV; Abgrenzung eines Gewinnspiels von einem Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV; Lediglicher Abschluss eines Kaufs ohne ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Glücksspielstaatsvertrag § 3 Abs. 1
Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Feststellungsklage; Unerlaubtes Glücksspiel; Werbeaktion; Entgelt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbeaktion mit Kaufpreiserstattung bei Regen an einem bestimmten Ort/Tag ist kein unerlaubtes Glücksspiel
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kostenloser Einkauf bei Regen an "Tag X"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unentgeltliches Glücksspiel als Werbeaktion
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
§ 3 Abs. 1 GlüStV; § 5 UWG
Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es regnet" kein unerlaubtes Glücksspiel iSd Glücksspielstaatsvertrages - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kostenloser Einkauf bei Regen an "Tag X"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaktion "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück" kein verbotenes Glücksspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaktion "Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am regnet" kein unerlaubtes Glücksspiel
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
"Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion kein unerlaubtes Glücksspiel
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Unerlaubtes Glücksspiel? - "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion kein unerlaubtes Glücksspiel
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Glücksspiel und Handel: "Kaufpreis-zurück-Wetten" unterfallen nicht dem GlüStV
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unerlaubtes Glücksspiel? - Wenn es regnet, Kaufpreis zurück
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
"Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion ist kein unerlaubtes Glücksspiel
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbung mit Wette ums Wetter als verbotenes Glücksspiel
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Werbeaktion eines Einrichtungshauses unerlaubtes Glücksspiel?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbung mit Wette ums Wetter ein verbotenes Glücksspiel?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einrichtungshaus, das mit der Aktion Ware bei Regen geschenkt wirbt, ist kein verbotenes Glücksspiel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Wenn es regnet, Kaufpreis zurück" - Werbeaktion ist kein unerlaubtes Glücksspiel - Kaufpreis stellt kein Entgelt für Erwerb einer Gewinnchance dar
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion als Glücksspiel? mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
- BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12
Kein öffentliches Glücksspiel bei einem Kaufvertrag über eine Wetterprognose
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance
Es handelt sich um ein mit dem Kaufpreis verknüpftes zusätzliches Leistungsangebot (so auch VG Stuttgart vom 15.3.2012, Az. 4 K 4251/11 S. 9 des Urdrucks).