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   VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4593
VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11 (https://dejure.org/2012,4593)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2012 - 4 K 4251/11 (https://dejure.org/2012,4593)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 (https://dejure.org/2012,4593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Unentgeltlichkeit des Gewinnspiels für die Nichteinordnung des Gewinnspiels als Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV; Abgrenzung eines Gewinnspiels von einem Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV; Lediglicher Abschluss eines Kaufs ohne ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glücksspielstaatsvertrag § 3 Abs. 1
    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Feststellungsklage; Unerlaubtes Glücksspiel; Werbeaktion; Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion mit Kaufpreiserstattung bei Regen an einem bestimmten Ort/Tag ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kostenloser Einkauf bei Regen an "Tag X"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unentgeltliches Glücksspiel als Werbeaktion

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 3 Abs. 1 GlüStV; § 5 UWG
    Werbeaktion "Ware geschenkt, wenn es regnet" kein unerlaubtes Glücksspiel iSd Glücksspielstaatsvertrages

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenloser Einkauf bei Regen an "Tag X"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaktion "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück" kein verbotenes Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaktion "Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am regnet" kein unerlaubtes Glücksspiel

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion kein unerlaubtes Glücksspiel

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Glücksspiel? - "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion kein unerlaubtes Glücksspiel

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Glücksspiel und Handel: "Kaufpreis-zurück-Wetten" unterfallen nicht dem GlüStV

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Glücksspiel? - Wenn es regnet, Kaufpreis zurück

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Wette ums Wetter als verbotenes Glücksspiel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbeaktion eines Einrichtungshauses unerlaubtes Glücksspiel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Wette ums Wetter ein verbotenes Glücksspiel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einrichtungshaus, das mit der Aktion Ware bei Regen geschenkt wirbt, ist kein verbotenes Glücksspiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück" - Werbeaktion ist kein unerlaubtes Glücksspiel - Kaufpreis stellt kein Entgelt für Erwerb einer Gewinnchance dar

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Wenn es regnet, Kaufpreis zurück"...Werbeaktion als Glücksspiel? mündliche Verhandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12

    Kein öffentliches Glücksspiel bei einem Kaufvertrag über eine Wetterprognose

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2012 - 4 K 4251/11 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986

    Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance

    Es handelt sich um ein mit dem Kaufpreis verknüpftes zusätzliches Leistungsangebot (so auch VG Stuttgart vom 15.3.2012, Az. 4 K 4251/11 S. 9 des Urdrucks).
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