Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15167
VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03 (https://dejure.org/2004,15167)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.07.2004 - 4 K 4796/03 (https://dejure.org/2004,15167)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 4 K 4796/03 (https://dejure.org/2004,15167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Pflicht der Landesapothekerkammer zum Austritt aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Austritt aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA); Anspruch auf Austritt der Beklagten aus der ABDA und auf Unterlassung der weiteren Betätigung; Zweck der Mitgliedschaft einer regionalen Apothekerkammer in einer bundesweiten Interessenvereinigung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Apotheker kann Austritt der Landesapothekerkammer aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gerichtlich nicht verlangen.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 4.86

    Handwerkskammer - Mitgliedschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Ein solcher Anspruch kann sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben, weil dieses Grundrecht nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 21.07.1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169; BVerwG, Urteile v. 10.06.1986 - 1 C 9/86 und 1 C 4/86 -, NJW 1987, 337 und BVerwGE 74, 254 = NJW 1987, 338) auch davor schützt, durch Pflichtmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, d.h. die Inanspruchnahme muss in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maß durch die Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben gerechtfertigt sein.

    Es gilt damit das Gleiche wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall der Mitgliedschaft der Handwerkskammern beim deutschen Handwerkskammertag und beim Zentralverband des deutschen Handwerks (Urt. vom 10.06.1986 - 1 C 4.86 - aaO.).

    Der vorliegende Fall ähnelt damit der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10.06.1986 (1 C 4.86, aaO.) entschiedenen Konstellation, wo es um die Mitgliedschaft einer Handwerkskammer beim Zentralverband des deutschen Handwerks ging, in dem auch die Fachverbände des deutschen Handwerks als wirtschaftliche Interessenverbände der Handwerksunternehmer vertreten waren.

  • VG Berlin, 06.05.2004 - 14 A 385.98

    Apothekerkammer Berlin muss aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Damit bedeutet die Mitgliedschaft der Beklagten in der ABDA die Wahrnehmung der ihr selbst obliegenden Aufgaben und keine Übertragung dieser Aufgaben auf einen außenstehenden Dritten, die Betätigung in der ABDA ist somit Teil der Aufgabenwahrnehmung durch die Beklagte (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 06.05.2004, - VG 14 A 385.98 -).

    Die Kammer teilt damit die zentrale These des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 06.05.2004 (Az.: VG 14 A 385.98) nicht, "dass die binnendemokratisch geforderte Beteiligungs- und Mitwirkungschance der einzelnen Pflichtmitglieder durch die eingegangenen Kooperationen nicht verloren gehen dürfe, sondern erhalten bleiben müsse".

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Ein solcher Anspruch kann sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben, weil dieses Grundrecht nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 21.07.1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169; BVerwG, Urteile v. 10.06.1986 - 1 C 9/86 und 1 C 4/86 -, NJW 1987, 337 und BVerwGE 74, 254 = NJW 1987, 338) auch davor schützt, durch Pflichtmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, d.h. die Inanspruchnahme muss in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maß durch die Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben gerechtfertigt sein.
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Für die Beigeladene als Arbeitsgemeinschaft gibt es kein Gebot der Strukturgleichheit (vgl. dazu auch Pietzcker, Kammerrecht in Bewegung, NJW 1987, 305ff.; ebenso BVerfG, Beschluss v. 05.12.2002 - 2 BvL 5/98 und 2 BvL 6/98 - zur Mitwirkung Außenstehender in Wasserverbänden).
  • BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79

    Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Ein unzulässiger Zwang zur Abnahme einer pharmazeutischen Fachzeitschrift für die Kammermitglieder (wie im vom BVerwG, Urt. v. 24.09.1981 - 5 C 53.79 -, BVerwGE 64, 115 ff. entschiedenen Fall) besteht nicht.
  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Dies fordert auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98 -, NVwZ 2002, 335 ff.) nicht, wenn es - im Hinblick auf die Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer - betont, dass die Pflichtmitgliedschaft eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion habe, weil sie auch dort, wo das allgemeine Interesse einen gesetzlichen Zwang verlange, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeide und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setze.
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Eine solche Stellungnahme überschritte, läge sie denn vor, eindeutig die Grenzen des Betätigungsfeldes einer Zwangskörperschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981- 5 C 56.79-, BVerwGE 64, 298 ff. sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.12.1999 - 8 A 395/97 -, GewArch 2000, 378 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Eine solche Stellungnahme überschritte, läge sie denn vor, eindeutig die Grenzen des Betätigungsfeldes einer Zwangskörperschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981- 5 C 56.79-, BVerwGE 64, 298 ff. sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.12.1999 - 8 A 395/97 -, GewArch 2000, 378 ff.).
  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.86

    Steuerberatung - Steuerberaterkammer - Tätigkeitsgrenzen

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03
    Ein solcher Anspruch kann sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben, weil dieses Grundrecht nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 21.07.1998 - 1 C 32.97 -, BVerwGE 107, 169; BVerwG, Urteile v. 10.06.1986 - 1 C 9/86 und 1 C 4/86 -, NJW 1987, 337 und BVerwGE 74, 254 = NJW 1987, 338) auch davor schützt, durch Pflichtmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, d.h. die Inanspruchnahme muss in dem am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Maß durch die Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben gerechtfertigt sein.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05

    Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche

    b) Die Verfolgung der dargestellten Ziele durch die Beigeladene zu 1. ist ohne Zweifel von der der Beklagten in § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung zugewiesenen Aufgabe, die Berufs- und Standesbelange ihrer Kammerangehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit zu wahren, gedeckt (ebenso: VG München, Urteil vom 20. Juli 2004, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004, ApoR 2004, 160, und zwar unabhängig von dem nicht abschließenden Charakter des Aufgabenkatalogs der dortigen Apothekerkammer).

    Die inhaltliche Beachtung der Tätigkeitsgrenzen der Kammern ist auch insoweit das entscheidende Kriterium und nicht die Strukturgleichheit der Willensbildung in den Kammern einerseits und den privatrechtlichen Verbänden andererseits (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004, a.a.O.; Pietzcker, Kammerrecht in Bewegung, NJW 1987, 305).

  • VG Münster, 31.05.2005 - 6 K 3540/02
    Vgl. Bay. VG München, Urteil vom 20. Juli 2004 - M 16 K 03.1269 - VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004 - 4 K 4796/03 - .

    Vgl. auch Bay. VG München, Urteil vom 20. Juli 2004 - M 16 K 03.1269 - sowie VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004 - 4 K 4796/03 - .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht