Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 15.08.2012 - 3 K 1490/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22907
VG Stuttgart, 15.08.2012 - 3 K 1490/11 (https://dejure.org/2012,22907)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2012 - 3 K 1490/11 (https://dejure.org/2012,22907)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2012 - 3 K 1490/11 (https://dejure.org/2012,22907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbandsumlage für Fernwasserversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Beachtung des bundes- und landesrechtlichen Grundsatzes des sorgsamen, sparsamen bzw. haushälterischen Umgangs mit Wasser durch einen Zweckverband der Fernwasserversorgung bei Verteilung seines Aufwands mit einer Verbandsumlage an die Mitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht; Wasserverbandsrecht - Fernwasserversorgung; Privatisierung der Wasserversorgung; Zweckverband; Vorbehalt der Satzung; Verbandsumlage; Angemessenheit des Verteilungsmaßstabs; Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Wasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.08.2012 - 3 K 1490/11
    Die Grenzen der Angemessenheit der Verbandsumlage werden hier u.a. durch das in dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen Äquivalenzprinzip sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64.87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 und juris) und spezifische gesetzliche Grundsätze des Wasserrechts bestimmt.
  • VGH Bayern, 09.11.1994 - 4 B 94.769

    Bemessung einer Verbandsumlage nach Einwohnergleichwerten

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.08.2012 - 3 K 1490/11
    Zwar muss die Satzung die Berechnungsgrundlagen der Umlage nicht erschöpfend regeln, aber jedenfalls eine Regelung wie hier, die nicht erkennen lässt, welche Faktoren die Umlage entscheidend bestimmen, und sogar einen falschen Anschein über die Verteilungsmaßstäbe erweckt, ist unzulässig (vgl. BayVGH, Urteil vom 09.11.1994 - 4 B 94.769 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 3 S 1947/12

    Bemessung der Umlagen eines Zweckverbands zur Wasserversorgung: Wasserrecht nicht

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. August 2012 - 3 K 1490/11 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15.8.2012 - 3 K 1490/11 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht