Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.10.2009 - 11 K 710/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben
- openjur.de
Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben
- Justiz Baden-Württemberg
Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 4 BauNVO, § 6 BauNVO
Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz gegen Schlosserei in allgemeinem Wohngebiet; rechtwidrige Nutzungsänderungsgenehmigung bei betriebstypischen Störungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lärmintensive Betriebe: Typisierende Betrachtungsweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit von Schlossereien und anderen metallverarbeitenden Betrieben sowie Tischlereiwerkstätten und Zimmereibetrieben in auch dem Wohnen dienenden Baugebieten; Ausnahme von der typisierenden Einstufung dieser Betriebe bei einem atypischen, von dem branchenüblichen ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 182
- BauR 2010, 256 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 3 S 20/11
Rücksichtnahme im Außenbereich
Das von den Klägern zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15.10.2009 - 11 K 710/09 - steht zu der vorgenannten Rechtsauffassung nicht in Widerspruch, denn ihm liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde.