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   VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08   

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https://dejure.org/2008,9285
VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08 (https://dejure.org/2008,9285)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2008 - 2 K 2794/08 (https://dejure.org/2008,9285)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 2 K 2794/08 (https://dejure.org/2008,9285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; Gemeindeanteil; Ermessensentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung im landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht Baden-Württemberg durch die Gemeinde nach Maßgabe des Vorteilsprinzips; Abwägungsentscheidung zur Festlegung eines Gemeindeanteils auf der Grundlage von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG (n.F.) § 23 Abs. 1; KAG (n.F.) § 37 Abs. 1
    Aufschiebende Wirkung; Erschließungsbeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils in der Satzung; Bestimmung der Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 152
  • VBlBW 2009, 154
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1982 - 2 S 219/82

    Streitwert; vorläufiger Rechtsschutz; abgabenrechtliche Streitigkeit; 25% der

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08
    Der Streitwert für ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in einer abgabenrechtlichen Streitigkeit beträgt nach ständiger Kammer-Rechtsprechung in der Regel 25 % des festgesetzten zu zahlenden Betrages (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.3.1982 - 2 S 219/82 - ESVGH 32, 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08
    Solche Zweifel wären nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher wäre als dessen Misserfolg; hingegen genügt nicht, dass der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache in dem einen oder anderen Punkt offen erscheint (st. Rspr. des VGH Baden-Württ., vgl. Beschluss vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 -).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im kommunalen Beitragsrecht Fehler in der Beitragserhebung sogar noch im gerichtlichen Verfahren durch Änderung der Beitragssatzung geheilt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.2006 - 9 B 7/06 - u. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.07.1992 - 2 S 2301/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1992 - 2 S 2301/91

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Rechtsstreites um Erschließungsbeiträge

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im kommunalen Beitragsrecht Fehler in der Beitragserhebung sogar noch im gerichtlichen Verfahren durch Änderung der Beitragssatzung geheilt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.2006 - 9 B 7/06 - u. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.07.1992 - 2 S 2301/91 -).
  • VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08
    Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, inwieweit die Erschließungsanlage auch dem Vorteil der Allgemeinheit dient." Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 -) ergibt sich daraus, dass § 23 Abs. 1 KAG die Gemeinden nicht ermächtigt, ohne nähere Begründung und Abwägung den Eigenanteil auf den Mindestanteil von 5 Prozent festzusetzen.
  • VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2964/08

    Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag

    Zum anderen hat der Gemeinderat neben dem landesrechtlich durch das KAG vorgegebenen Vorteilsbegriff auch die im Abgabenrecht verfassungsrechtlich zu beachtenden Vorgaben, nämlich das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitssatz bei der Ausgestaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. hierzu VG Stuttgart, Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 - u. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 152 ff.).

    Demgegenüber kann im Rahmen einer Abwägungsentscheidung dann ein einheitlicher Gemeindeanteil von 5 % gewählt werden, wenn zukünftig im Gemeindegebiet lediglich Anbaustraßen mit (gleichmäßig) geringer Verkehrsbedeutung zur Beitragserhebung anstehen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 154 u. Urt. der Kammer vom 24.06.2009 - 2 K 2665/08 -).

  • VG Stuttgart, 23.09.2009 - 2 K 1438/09

    Kommunales Beitragsrecht: Beteiligung einer Gemeinde an den beitragsfähigen

    Zum anderen hat der Gemeinderat neben dem landesrechtlich durch das KAG vorgegebenen Vorteilsbegriff auch die im Abgabenrecht verfassungsrechtlich zu beachtenden Vorgaben, nämlich das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitssatz bei der Ausgestaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. hierzu VG Stuttgart, Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 - u. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 152 ff.).

    Demgegenüber kann im Rahmen einer Abwägungsentscheidung dann ein einheitlicher Gemeindeanteil von 5 % gewählt werden, wenn zukünftig im Gemeindegebiet lediglich Anbaustraßen mit (gleichmäßig) geringer Verkehrsbedeutung zur Beitragserhebung anstehen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 154 u. Urt. der Kammer vom 24.06.2009 - 2 K 2665/08 -).

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