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   VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14   

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VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14 (https://dejure.org/2015,2846)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2015 - 7 K 5740/14 (https://dejure.org/2015,2846)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 7 K 5740/14 (https://dejure.org/2015,2846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe; Asperger-Syndrom; integrative Beschulung; Schulbegleitung; Anspruch auf Eingliederungshilfe; Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kindes mit Asperger-Syndrom auf Eingliederungshilfe gegenüber dem Jugendamt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 SGB 8, § 35a SGB 8
    Kinder- und Jugendhilfe; Asperger-Syndrom; integrative Beschulung; Schulbegleitung; Anspruch auf Eingliederungshilfe; Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Schulbegleitung eines Kindes mit Asperger-Syndrom an Regelschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe; Asperger-Syndrom; Regelschule; Schulbegleiter; Stundenkürzung; Vorrang der Schulverwaltung; "Ausfallbürgschaft" des Jugendhilfeträgers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    Die Rechtsprechung geht allerdings davon aus, dass auf jugendhilferechtliche Eingliederungsmaßnahmen wie die Bereitstellung eines Schulbegleiters zurückgegriffen werden kann, um den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2003 - 9 S 2268/02 -, Rn. 5 f., juris).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    Eingliederungshilfen sind unterstützende Leistungen; im "Kernbereich der pädagogischen Aufgaben der Schule" sind sie regelmäßig nicht zu erbringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, Rn. 37; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - jeweils juris).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    Dabei ist der Jugendhilfeträger an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Zuweisung des schulpflichtigen behinderten Kindes an eine bestimmte Schule oder Schulart gebunden (vgl. BVerwG, Urt. vom 28.04.2005 - 5 C 20/04 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 3019/11

    Übernahme der Kosten der Beschulung auf der Privatschule i.R.d.

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    Lässt sich eine integrative Beschulung nur durch die zusätzliche Unterstützung durch einen Schulbegleiter sicherstellen, so besteht - trotz grundsätzlichem Vorrang der Schule nach § 10 Abs. 1 SGB VIII, die vorliegend jedoch nach dem oben Gesagten die notwendige Hilfe nicht sicherstellt -, gegenüber dem Jugendamt ein entsprechender Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (ebenso OVG NW, Urteil vom 22.08.2014 - 12 A 3019/11 -, Rn. 80, juris; DIJuF-Rechtsgutachten vom 16.10.2014, JAmt 2014, 561 ff., und vom 17.10.2014, JAmt 2014, 558 ff.; Meysen in Münder u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl., § 10 Rn. 2, 22 f.; Wiesner, Kommentar zum SGB VIII, 4. Aufl., § 10 Rn. 25; Kunkel, LPK zum SGB VIII, 4. Aufl., § 10 Rn. 7, 34 ff.; jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    Eingliederungshilfen sind unterstützende Leistungen; im "Kernbereich der pädagogischen Aufgaben der Schule" sind sie regelmäßig nicht zu erbringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, Rn. 37; BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - jeweils juris).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    In einem solchen Fall sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifiziert hohe Ansprüche zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbar Nachteilen ausgesetzt wäre (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris; s. auch Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., 2008, Rn. 190 und 200 ff. m.w.N.).
  • FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14
    Der Kammer ist vielmehr aus Parallelverfahren (etwa 7 K 4809/14 und 7 K 453/15) bekannt, dass der Antragsgegner unter Berufung auf das Rechtsgutachten Prof. Dres.
  • VG Freiburg, 22.12.2016 - 4 K 4471/16

    Jugendhilferechtlicher Anspruch auf sozialpädagogisch begleitete

    Der Nachrang der Jugendhilfe, der grundsätzlich auch gegenüber Maßnahmen auf Grundlage von § 112 SGB III gilt (vgl. JurisPK-SGB VIII, Stand 02.12.2016, § 10 Rn. 29), hat jedoch keine Auswirkungen auf das Leistungsverhältnis des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Jugendhilfeträger, sondern ist von Relevanz allein für die Frage einer möglichen Kostenerstattung zwischen den konkurrierenden Trägern; § 10 SGB VIII begründet kein Leistungsverweigerungsrecht des Jugendhilfeträgers, jener bleibt vielmehr im Sinne eines "Ausfallbürgen" zuständig (VG Trier, Urteil vom 20.05.2010 - 2 K 26/10.TR -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2009 - 3 A 63/08 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 18.11.2004 - 2 L 577/04 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2015 - 7 K 5740/14 -, juris; DIJuF, Rechtsgutachten vom 17.10.2014, JAmt 2014, 558).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Insbesondere war nach Auffassung der Kammer auch im Lichte des § 15 Abs. 4 SchulG a.F. der Kreis derjenigen pädagogischen Tätigkeiten, die dem Kernbereich zuzuordnen sind, auf einer Regelschule für alle Kinder - jedenfalls soweit für sie kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden war - gleich weit zu ziehen und die Abgrenzung einheitlich allein danach zu treffen, ob es im Einzelfall um den Schulbesuch unterstützende Leistungen oder um die eigentliche Schulbildung ging (in diese Richtung auch VG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2015 - 7 K 5740/14 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2003 - 8 K 2766/02 -, juris; LSG Bad.-Württ., Urteile vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris, und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris; vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 14.01.2003 - 9 S 2199/02 -, juris [betr.

    48 3.1 Denn der in § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII seit Inkrafttreten des KICK 2005 verankerte Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem und der damit einhergehende Nachrang der Jugendhilfe hat keine Auswirkungen auf das Leistungsverhältnis des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Jugendhilfeträger, sondern ist von Relevanz allein für die Frage einer möglichen Kostenerstattung zwischen den konkurrierenden Trägern; § 10 SGB VIII begründet kein Leistungsverweigerungsrecht des Jugendhilfeträgers, jener bleibt vielmehr im Sinne eines "Ausfallbürgen" zuständig (VG Trier, Urteil vom 20.05.2010 - 2 K 26/10.TR -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2009 - 3 A 63/08 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 18.11.2004 - 2 L 577/04 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2015 - 7 K 5740/14 -, juris; DIJuF, Rechtsgutachten vom 17.10.2014, JAmt 2014, 558; jurisPK-SGB VIII, Stand 2014, § 10 Rn. 11, 49; DIJuF, Rechtsgutachten vom 16.10.2014, JAmt 2014, 561, und vom 26.11.2013.

  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 E 16.459

    Einrichtung einer Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Wege

    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (BVerwG, U. v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 - juris Rn. 37; vgl. hierzu weiterhin VG Stuttgart, B. v. 16.2.2015 - 7 K 5740/14 - juris Rn. 14; VG Freiburg, U. v. 18.3.2016 - 4 K 2145/14 - juris Rn. 29; DIJuf-Rechtsgutachten v. 6.8.2014, JAmt 2014, 452; von Koppenfels-Spies, jurisPK-SGB VIII, Stand 12.5.2016, § 35a Rn. 59 ff.; Kepert/Ehrhard, Schulbegleiter an Bayerischen Schulen - Schulische Inklusion als Aufgabe der Jugend- und Sozialhilfe ?, BayVBl. 2015, 366 ff.; Kepert/Vondung in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, Lehr- und Praxiskommentar, 6. Aufl. 2016, § 10 Rn. 35 m. w. N.).

    Dies kann z. B. dadurch zum Ausdruck kommen, dass die Schulbegleitung durch Organisation des Arbeitsplatzes und Strukturierung der Arbeit, durch direkte Einflussnahme auf das Verhalten des betroffenen Kindes, durch Einzelgespräche in oder nach kritischen Situationen und durch Gestaltung der Pausen dafür sorgt, dass das betroffene Kind dem Unterricht nach den von den Lehrkräften vorgegebenen Inhalten folgen, die Arbeitsaufträge der Lehrkräfte ausführen und sich in den Schulbetrieb und in das fachliche Leben zusammen mit seinen Schul- und Klassenkameraden integrieren kann (Borner, Anmerkung zum Beschluss des VG Stuttgart v. 16.2.2015 - 7 K 5740/2014 - juris m. w. N.).

    Damit begründet § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kein Leistungsverweigerungsrecht des Jugendhilfeträgers, der vielmehr im Sinne eines "Ausfallbürgen" zuständig bleibt (VG Freiburg, a. a. O., juris Rn. 48 m. w. N.; VG Stuttgart, B. v. 16.2.2015 - 7 K 5740/14 - juris Rn. 15).

  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vermittlung einer angemessenen - nicht optimalen - Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht vorrangig eine Aufgabe der staatlichen Schulverwaltung ist (VG Stuttgart, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 7 K 5740/14 -, juris Rn. 14; VG München, Beschluss vom 21. Juli 2014 - M 18 E 14.2338, juris Rn. 46).
  • VG Schwerin, 13.11.2015 - 6 B 3377/15

    Asperger-Autismus-Syndrom mit sozialen Kontaktstörungen und

    Für die Nachrangigkeit der Jugendhilfe genügt es demnach nicht, dass eine Leistungspflicht der Schulen möglicherweise besteht, wenn diese jedenfalls tatsächlich nicht erfüllt wird, und zwar gleich aus welchem Grund (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 16.02.2015 - 7 K 5740/14 -, juris, Rn. 15 m.w.Nachw.).
  • VG Würzburg, 07.12.2017 - W 3 K 15.1434

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen - Kosten für Schulbegleiter

    Der gleichen Ansicht ist auch das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 16. Februar 2015 (7 K 5740/14 - juris), welches ohne weitere entsprechende Problematisierung das Asperger Syndrom der Kategorie der seelischen Behinderungen zuordnet.
  • VG Arnsberg, 20.04.2018 - 11 L 579/18
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.04.2012 - 12 A 659/11 -, JURIS; Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2015 - 7 K 5740/14 -, JURIS.
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