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   VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20   

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VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20 (https://dejure.org/2021,9230)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2021 - 6 K 4165/20 (https://dejure.org/2021,9230)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 6 K 4165/20 (https://dejure.org/2021,9230)
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  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Denn die Eigentümer der betroffenen beiden Grundstücke sind dann nicht denselben rechtlichen Bindungen unterworfen und können daher auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im (faktischen) Plangebiet liegt, hat danach grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden (faktischen) Plangebiet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    In diesem Fall sind die Eigentümer der betroffenen beiden Grundstücke gerade nicht den selben rechtlichen Bindungen unterworfen und können daher auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 B 32/11 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Gehen von einem Vorhaben - wie hier - Immissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.20011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Die weitere Frage, ob eine für ein Vorhaben erteilte Baugenehmigung, obwohl sie mit Auflagen zum Lärmschutz versehen ist, dennoch Nachbarrechte verletzt, bestimmt sich nach dem allgemeinen Baurecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist grundsätzlich von dem der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Bei etwaigen Verstößen gegen die Genehmigung stehen der Genehmigungsbehörde weitreichende Möglichkeiten - bis hin zur Nutzungsuntersagung - zur Verfügung, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf baurechtliches Einschreiten von der Antragstellerin erzwungen werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Eine fehlerhafte Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung kann dem Nachbar hingegen einen Abwehranspruch nur dann vermitteln, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2019 - 8 S 2441/18 - jeweils juris).

    Kann sich die Antragstellerin weder auf einen gebietsübergreifenden Nachbarschutz berufen noch auf die nachbarschützende Vorschrift des § 34 Abs. 2 BauGB, kommt Nachbarschutz gegen eine unter einer Befreiung erteilte Baugenehmigung - selbst wenn die Befreiung zu Unrecht erteilt worden sein sollte - allein nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64/98 -, juris).

    Insbesondere hat der Nachbar keinen umfassenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64/98 -, juris).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Danach kann sich ein Nachbar gegen eine gebietsfremde Nutzung nur zur Wehr setzen, wenn beide Grundstücke dem selben (faktischen) Baugebiet angehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 48.12 -, juris).

    Ein wechselseitiges Austauschverhältnis lässt sich vor diesem Hintergrund auch dann nicht begründen, wenn das gebietsexterne Vorhaben ebenso wie auch das eigene Grundstück in (faktischen) Baugebieten liegen, für die nach der Baunutzungsverordnung dieselben Nutzungsarten vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.09.2020 - 4 B 46.19 -, juris; hinsichtlich des Ausschlusses derselben Nutzungsarten in einem Gebiet auch bereits BVerwG, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 48.12 -, juris).

    Sie kann dagegen nicht verlangen, dass auch die Eigentümer von Grundstücken in einem angrenzenden faktischen Baugebiet die dort geltenden Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung einhalten, da das Grundstück der Antragstellerin selbst nicht diesen Regelungen, sondern nur denjenigen des Bebauungsplans unterworfen ist und ein gebietsübergreifender Nachbarschutz, der von einem faktischen Baugebiet ausgeht, nicht denkbar ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.01.2013 - 4 B 48.12 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 3 S 183/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Diese Bindungswirkung besteht gleichermaßen bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze in Nachbarkonflikten, wie sie das Gebot der Rücksichtnahme fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.03.2014 - 3 S 183/14 -, juris).

    Denn sie gilt nach ihrer Ziffer 1 insbesondere für gewerbliche Anlagen wie im vorliegenden Fall (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.03.2014 - 3 S 183/14 -, juris).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris).

    Einwirkungen dieses Grades sind den davon Betroffenen grundsätzlich nicht zuzumuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977- 4 C 22.75 -, juris).

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    An einer solchen "bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft" fehlt es allerdings im Verhältnis eines in einem faktischen Baugebiet gelegenen Grundstücks zu dem Eigentümer eines innerhalb eines Plangebiets liegenden Grundstücks (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 B 32/11 -, juris).

    In diesem Fall sind die Eigentümer der betroffenen beiden Grundstücke gerade nicht den selben rechtlichen Bindungen unterworfen und können daher auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 B 32/11 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Diese Bindungswirkung besteht gleichermaßen bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze in Nachbarkonflikten, wie sie das Gebot der Rücksichtnahme fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.03.2014 - 3 S 183/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - 3 S 1400/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Eine Halbierung des Streitwerts nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs ist hier angezeigt, da sich die Antragstellerin maßgeblich gegen die Nutzung des geplanten Vorhabens und nicht auch gegen Beeinträchtigungen durch den Baukörper selbst wendet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.08.2014 - 3 S 1400/14 -, juris).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Bei der Interessenabwägung dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1990 - 4 C 6.97 -, juris).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Ob die objektiv-rechtliche Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme zugleich nachbarliche Ansprüche auslöst, ist jeweils im Wege einer Einzelfallbewertung zu beantworten, bei der auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, juris).
  • BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 22.07.2013 - 7 BN 1.13

    Prinzipale/inzidente Normenkontrolle; Antragsfrist; Rechtswidrigwerden einer

  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19

    Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

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