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   VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06   

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VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06 (https://dejure.org/2007,17693)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.04.2007 - 11 K 1176/06 (https://dejure.org/2007,17693)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. April 2007 - 11 K 1176/06 (https://dejure.org/2007,17693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Anlage zur Klärschlammtrocknung; Anforderungen an den Zusammenhang der Klärschlammentwässerung mit der Abwasserbeseitigung ; Klärschlammtrocknungsanlage als privilegiertes Vorhaben; Anforderungen an eine ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klärschlammtrockungsanlage auf Gelände eines Gartenbaubetriebs in Waiblingen zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Erforderlich ist vielmehr, dass das Vorhaben an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1976, BVerwGE 50, 346 = NJW 1977, 119 und Urt. v. 16.06.1994, BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995, 64 = DVBl. 1994, 1141).

    Der Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stellt einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von den Nrn. 1 bis 3, 5 und 6 nicht erfasst werden, nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung sinnvoll aber nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 a.a.O.).

    Privilegierte Vorhaben zeichnen sich durch ein gesteigertes Durchsetzungsvermögen gegenüber öffentlichen Belangen aus, das ihnen eine Zulassung auch in Fällen sichert, in denen sonstige Vorhaben unter gleichen Voraussetzungen bereits unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1984, BVerwGE 68, 311 = NVwZ 1984, 367 und Urt. v. 16.06.1994 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1989 - 1 S 2540/87

    Tierkörpersammelstelle im Außenbereich; gemeindliches Einvernehmen durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Wenn die Erfüllung der Pflicht, vermeidbare nachteilige Wirkungen für die Umgebung auszuschließen, im Normalbetrieb zur Folge hat, dass solche Wirkungen nicht auftreten werden, entfällt damit nicht zugleich die bauplanungsrechtliche Privilegierung im Hinblick auf nachteilige Wirkungen im Störungsfall oder wegen ungünstiger externer Einflüsse (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.1989 - 1 S 2540/87 - Juris -).

    Die Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte, insbesondere der Einsatz dieses Instruments als Hebel zur Abwehr einer grundsätzlich zulässigen Bebauung, ist sachfremd und damit rechtswidrig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.04.1989 - 1 S 2540/87 - Juris -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 8 S 1939/95

    Zur Entwässerung von Klärschlamm iSd WasG BW § 45a Abs 2 - sonstige

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Der von § 45 a Abs. 2 WG/§ 18 a Abs. 1 S. 2 WHG geforderte Zusammenhang der Klärschlammentwässerung mit der Abwasserbeseitigung setzt jedoch entweder einen räumlichen Zusammenhang mit einer kommunalen Kläranlage oder einen funktionellen Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.07.1995, NVwZ-RR 1996, 380 = NuR 1996, 155; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.08.2003 - 2 M 155/03 - Juris -).
  • BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1969, BVerwGE 34, 1 und Beschl. v. 06.09.1999, NVwZ 2000, 678).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    So sind Flächennutzungspläne grundsätzlich nicht geeignet, privilegierte Vorhaben zu Fall zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1967, BVerwGE 28, 148).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1969, BVerwGE 34, 1 und Beschl. v. 06.09.1999, NVwZ 2000, 678).
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Ein nichtgartenbaulicher Betriebszweig wird nur dann von der Privilegierung "mitgezogen", wenn er seinerseits einen Bezug zur Erzeugung und zum Absatz gartenbaulicher Güter aufweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1984, NVwZ 1986, 203 = DVBl. 1985, 395).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Was im Hinblick auf die Zuwegung zu dem jeweiligen Vorhaben ausreichend ist, hängt von dessen Erfordernissen, insbesondere dem von ihm ausgelösten Verkehrsaufkommen ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986, BVerwGE 74, 19 = NJW 1986, 2775).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    So kann beispielsweise nicht allgemein ein asphaltierter oder betonierter Weg gefordert werden und nicht in jedem Fall ein Weg in einer solchen Breite, dass ein reibungsloser Gegenverkehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1985, NVwZ 1986, 644 = DVBl. 1986, 413).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
    Privilegierte Vorhaben zeichnen sich durch ein gesteigertes Durchsetzungsvermögen gegenüber öffentlichen Belangen aus, das ihnen eine Zulassung auch in Fällen sichert, in denen sonstige Vorhaben unter gleichen Voraussetzungen bereits unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1984, BVerwGE 68, 311 = NVwZ 1984, 367 und Urt. v. 16.06.1994 a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2003 - 2 M 155/03

    Entsorgung von Fäkalschlamm unterliegt nicht dem Abfall-, sondern dem

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 62.74

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines

  • VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11

    Klärschlammentsorgung

    Nur bei Vorliegen auch dieser Voraussetzung findet das KrWG auf eine Klärschlammentwässerung (noch) keine Anwendung, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 16. April 2007 - 11 K 1176/06 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2020 - 2 M 97/20

    Drittanfechtung einer Genehmigung für eine Klärschlammtrocknungs- und

    Die fehlende konkrete Möglichkeit der Realisierung des Vorhabens an einem anderen Standort im Innenbereich der Standortgemeinde reicht für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 BauGB allein nicht aus (a.A. offenbar VG Stuttgart, Urteil vom 16. April 2007 - 11 K 1176/06 - juris Rn. 27).
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