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   VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07   

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https://dejure.org/2008,20723
VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07 (https://dejure.org/2008,20723)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.04.2008 - 3 K 2222/07 (https://dejure.org/2008,20723)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. April 2008 - 3 K 2222/07 (https://dejure.org/2008,20723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Professor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung eines Rechts auf unbefristete Anstellung an einer Hochschule aus Art. 3 GG oder hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums; Zweifel an der Eignung eines Hochschulprofessors aufgrund wiederholter Verstöße gegen dem Schutz von Studierenden dienende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Professor; Ernennung; Beamtenverhältnis auf Zeit; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Probezeit; Eignung; Live-Streaming

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn an der Eignung und Befähigung eines Beamtenanwärters genügen, um eine Bewährung zu verneinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, DÖV 1990, 1022; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., RdNr. 176 m.w.N.).

    Der Dienstherr hat hingegen kein Ermessen, einen Beamten auf Probe, der sich endgültig nicht bewährt hat, wie bisher weiter zu beschäftigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, DÖV 1990, 1022, m.w.N.).

  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 1 TG 3306/90

    Anspruch auf Berufung als Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07
    Insbesondere folgt weder aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums noch aus Art. 5 Abs. 3 GG ein Recht auf unbefristete Anstellung an der Hochschule (vgl. Hess.VGH, Beschl. v. 04.03.1991 - 1 TG 3306/90 -, Juris; Haug, a.a.O., RdNr. 1047 ff; Hailbronner/Geis, HRG, § 46 RdNr. 4 ff; Dallinger/Bode/Dellian, HRG, § 46 RdNr. 4 ff).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07
    Die auf mangelnde Bewährung in einer Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der erkennenden Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07
    Die Kammer geht deshalb und aufgrund der entsprechenden ständigen Praxis der beteiligten Staatsorgane (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, VBlBW 1996, 419) davon aus, dass regelmäßig - soweit der Ministerpräsident nicht eine weitergehende Prüfung durchführt - die Auswahl unter mehreren für eine Ernennung in Betracht kommenden Bewerbern für einen Vorschlag an den Ministerpräsidenten dem jeweils zuständigen Ministerium als oberster Dienstbehörde (§ 4 Abs. 1 LBG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 LVG) obliegt.
  • VG Stuttgart, 05.07.2002 - 18 K 4098/01

    Bewährung eines Professors in der Probezeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07
    Die auf mangelnde Bewährung in einer Probezeit gestützte Ablehnung der Einstellung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, NVwZ 1999, 75 m.w.N.; Urt. der erkennenden Kammer vom 05.07.2002 - 18 K 4098/01 -, Juris).
  • VG Stuttgart, 27.03.2007 - 18 K 2223/07

    Fehlerhafte Annahme der mangelnden Bewährung mangels eigenständiger

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.04.2008 - 3 K 2222/07
    Auf den ebenfalls am 09.02.2007 gestellten Antrag des Klägers gemäß § 123 VwGO untersagte das erkennende Gericht dem Beklagten mit Beschluss vom 27.03.2007 - 18 K 2223/07 -, vor einer erneuten Entscheidung über die Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit die diesem bisher zugewiesene Planstelle der Besoldungsgruppe C 3 neu zu besetzen.
  • VG München, 25.06.2015 - M 3 K 14.1137

    Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf

    Das dem Kläger mit dem Berufungsangebot zumindest in Grundzügen mit unterbreitete "Münchener Tenure track-Modell" (vgl. Schreiben der LMU vom .... Januar 2008 an den Kläger) ist jedoch als eine das Beamtenverhältnis auf Zeit ergänzende Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG zu werten, im Falle der Feststellung der Eignung und bei Vorliegen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die ...-Professur auf Zeit in eine ...-Professur auf Lebenszeit umzuwandeln (vgl. auch VG Stuttgart, U.v. 16.4.2008 - 3 K 2222/07 - juris Rn. 21).
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