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   VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06   

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https://dejure.org/2007,19050
VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06 (https://dejure.org/2007,19050)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2007 - 7 K 3581/06 (https://dejure.org/2007,19050)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 7 K 3581/06 (https://dejure.org/2007,19050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit wegen Ermahnung eines Gemeinderats im Zusammenhang mit der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht des Gemeinderats; Fähigkeit der Teilnahme an einem kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit ; Grundrechtliche Gewährleistung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ernstliche Mahnung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Gemeinderatsmitglieds rechtens

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06
    Ein kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit ist dadurch gekennzeichnet, dass Gemeindeorgane oder Organteile über Bestand und Reichweite zwischen - oder innerorganschaftlicher Rechte und Pflichten streiten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.02.1990 - 1 S 588/89 - NVwZ-RR 1990, 369).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2624/99

    Rüge eines Gemeinderatsmitglieds wegen Meinungsäußerung als angebliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06
    Für Maßnahmen unterhalb des in § 16 Abs. 3 GemO genannten Ordnungsgeldes, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zulässig sind, handelt es sich nicht um Verwaltungsakte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 1 S 1823/94 -, VBlBW 1996, 99; Urt. v. 11.10.2000 - 1 S 2624/99 - NVwZ-RR 2001, 262).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06
    Zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG gehören auch die kommunalrechtlichen Bestimmungen über die Verschwiegenheitspflicht ehrenamtlich tätiger Bürger (BVerwG, Beschl. vom12.06.1989 - 7 B 123/88 -, NVwZ 1989, 975).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 1 S 1823/94

    Fernbleiben von Ratssitzungen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06
    Für Maßnahmen unterhalb des in § 16 Abs. 3 GemO genannten Ordnungsgeldes, die aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zulässig sind, handelt es sich nicht um Verwaltungsakte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1995 - 1 S 1823/94 -, VBlBW 1996, 99; Urt. v. 11.10.2000 - 1 S 2624/99 - NVwZ-RR 2001, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer

    Soweit der Senat in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.10.1995 - 1 S 1823/94 - VBlBW 1996, 99) und das VG Stuttgart in seinem Urteil vom 16.05.2007 (- 7 K 3581/06 - juris) die Klage gegen eine vom Gemeinderat ausgesprochene Ermahnung als kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit bezeichnet hätten, überzeuge dies die Kammer nicht.
  • VG Sigmaringen, 21.07.2016 - 8 K 2/15

    Erstattung von Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem

    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist ein Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 1 S 2624/99 -, juris, m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - 7 K 3581/06 -, juris).

    Dass der ernstlichen Mahnung und ähnlichen Sanktionen, die unterhalb der Verhängung eines Ordnungsgeldes bleiben, keine Verwaltungsaktqualität beigemessen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 1 S 2624/99 -, juris, m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007 - 7 K 3581/06 -, Rn. 18), ändert hieran nichts.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.10.1995 - 1 S 1823/94 -, juris, dort Rn. 26) und das VG Stuttgart in seinem Urteil vom 16.05.2007 - 7 K 3581/06 - (juris, dort Rn. 16), auf das sich der Kläger beruft, die Klage gegen eine vom Gemeinderat ausgesprochene Ermahnung als kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit bezeichnen, überzeugt dies die Kammer nicht.

  • VG Oldenburg, 12.01.2010 - 1 A 1062/09

    Amtsverschwiegenheit; Befugnis; Ermächtigungsgrundlage; Gemeinderat;

    Daraus wird die Ermächtigung zu einer Mahnung oder einer Rüge als minder schwere Sanktion hergeleitet, (VG Minden, Urt. v. 20.10.1982, 10 K 811/81, NVwZ 1983, 495; Bay. VHG, Beschl. v. 29.01.2004, 4 ZB 03.174, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 16.05.2007, 7 K 3581/06, juris).
  • VG Gera, 20.08.2008 - 2 K 119/08

    Zuständigkeit für Ordnungsgeld gegen Ratsmitglied

    Nach § 16 Abs. 3 GemO-BW kann der Gemeinderat ein Ordnungsgeld "auferlegen", so dass der Gemeinderat ebenfalls das Ordnungsgeld selbst durch Verwaltungsakt festsetzt und deshalb auch Beklagter ist, sofern sich das betreffende Mitglied 5 2 K 119/08 Ge Aktenzeichen des Gemeinderates sich hiergegen gerichtlich zur Wehr setzt (VG Stuttgart, Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 K 3581/06 - zitiert nach juris).
  • VG Gera, 10.09.2008 - 2 K 119/08

    Kommunalrecht

    Nach § 16 Abs. 3 GemO-BW kann der Gemeinderat ein Ordnungsgeld "auferlegen", so dass der Gemeinderat ebenfalls das Ordnungsgeld selbst durch Verwaltungsakt festsetzt und deshalb auch Beklagter ist, sofern sich das betreffende Mitglieddes Gemeinderates sich hiergegen gerichtlich zur Wehr setzt (VG Stuttgart, Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 K 3581/06 - zitiert nach juris).
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