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   VG Stuttgart, 16.05.2008 - 4 K 1929/08   

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VG Stuttgart, 16.05.2008 - 4 K 1929/08 (https://dejure.org/2008,15200)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2008 - 4 K 1929/08 (https://dejure.org/2008,15200)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 4 K 1929/08 (https://dejure.org/2008,15200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung von Mindestpreisen zur Verhinderung übermäßigen Alkoholkonsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Betriebes einer Diskothek in den Räumen einer Gaststätte mit Erlaubnis für eine Schankwirtschaft ohne Gestattung eines Diskothekenbetriebes; Untersagung des Angebotes alkoholischer Getränke unterhalb des marktüblichen Preises

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht erklärt diskothekenähnlichen Betrieb und Flatrateangebote in einer Stuttgarter Gaststätte für unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diskothekenähnlicher Betrieb und Flatrateangebote in einer Stuttgarter Gaststätte unzulässig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stuttgart, 27.10.2006 - 4 K 3020/06

    Betriebsuntersagung, Wesensmerkmale einer Diskothek.

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2008 - 4 K 1929/08
    Die Einwendungen der Antragstellerin greifen demgegenüber nicht durch: Darauf, ob eine ausdrücklich ausgewiesene Tanzfläche vorhanden ist, kommt es nicht an (vgl. Beschl. der Kammer v. 27.10.2006 - 4 K 3020/06 -, GewArch 2007, 42), im Übrigen geht aus den aktenkundigen Ermittlungen der Antragsgegnerin hervor, dass jedenfalls bis in die jüngste Zeit hinein in der Gaststätte tatsächlich getanzt wurde, was von der Antragstellerin wohl auch - schon mit Blick auf ihre eigene Internetpräsentation - nicht ernsthaft bestritten wird.
  • VG Stuttgart, 03.08.2006 - 4 K 2841/06

    Notwendigkeit einer Verkürzung der gesetzlichen Sperrzeit für eine Diskothek;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2008 - 4 K 1929/08
    Auch derartige Störungen sind dem Betrieb der Antragstellerin zurechenbar (vgl. Beschl. der Kammer v. 03.08.2006 - 4 K 2841/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1995 - 10 S 3057/94

    Zum Abfallbegriff im Falle unsortierten Bauschutts; Bestimmtheit einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.05.2008 - 4 K 1929/08
    Obgleich die dortige Regelung formal als Unterlassungspflicht formuliert ist, sieht die Kammer darin materiell (auch) eine Handlungspflicht durch die Notwendigkeit, neu zu kalkulieren und die Getränkekarte entsprechend zu aktualisieren, so dass auch insoweit - wie bei Nr. 1.7 - die Androhung der Zwangsgeldfestsetzung nicht rechtmäßig sein dürfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.01.1995 - 10 S 3057/94 -, NVwZ-RR 1995, 506).
  • VG Stuttgart, 26.05.2009 - 4 K 1143/09

    Ausschank alkoholischer Getränke in einer Stuttgarter Gaststätte ab sofort

    Sie verkennt dabei aber grundlegend, dass in jener Verfügung die sofortige Vollziehung angeordnet worden und das hiergegen gerichtete Eilverfahren in beiden Instanzen erfolglos geblieben ist (vgl. Beschl. der Kammer v. 16.05.2008 - 4 K 1929/08 -, GewArch 2009, 215; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.02.2009 - 6 S 1556/08 -).

    Dieser Betrieb wurde der Antragstellerin durch sofort vollziehbare Verfügung vom 28.04.2008 untersagt; der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb auch hiergegen in beiden Instanzen erfolglos (vgl. Beschl. der Kammer v. 16.05.2008, a.a.O; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.02.2009, a.a.O.) Die Antragsgegnerin weist weiter zutreffend darauf hin, dass der formlos gestellte Antrag vom 22.08.2008 auf Erweiterung der Gaststättenkonzession auf einen Schankbetrieb mit regelmäßigen Musikdarbietungen an dieser Situation nichts ändert; hierdurch wird die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung vom 28.04.2008 nicht berührt.

    Zudem fehlt es an einem außerdem erforderlichen Antrag auf baurechtliche Nutzungsänderung, deren Vereinbarkeit mit materiellem Bauplanungsrecht im Übrigen zweifelhaft wäre (vgl. Beschl. der Kammer v. 16.05.2008, a.a.O.).

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