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   VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19   

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VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19 (https://dejure.org/2020,32910)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2020 - 1 K 4103/19 (https://dejure.org/2020,32910)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 1 K 4103/19 (https://dejure.org/2020,32910)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Hierbei ist es unerheblich, in welchem Verfahrensstadium sich das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren befand, da im Rahmen des § 81 b Alt. 2 StPO ein weiter Beschuldigtenbegriff zugrunde gelegt wird, welcher auch den Angeschuldigten und Angeklagten umfasst (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, BVerwGE 162, 275 = NJW 2018, 3194 ).

    Dass das Strafverfahren gegen den Kläger mittlerweile beendet ist, ist insofern ohne Bedeutung, da es für die Rechtmäßigkeit einer auf § 81 b Alt. 2 StPO gestützten Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ausreicht, dass der Betroffene im Anordnungszeitpunkt Beschuldigter war (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ).

    aa) Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. juris Rn. 21).

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.; zu § 170 Abs. 2 StPO auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Auf Grund der unterschiedlichen an die Prognoseentscheidung zu richtenden Maßstäbe können zudem Strafaussetzungen zur Bewährung nach § 56 StGB die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 ; jeweils m.w.N.).

    Allerdings ist in allen diesen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ), was im Falle einer Verfahrenseinstellung eine Berücksichtigung der Gründe für diese Einstellung erfordert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Das Entschließungsermessen der Behörde ist angesichts der bestehenden Notwendigkeit weitestgehend in Richtung der Anordnung der Maßnahmen determiniert, wobei sich etwas anderes unter anderem dann ergeben kann, wenn noch aussagekräftige erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten vorliegen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., zuletzt Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O.).

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.; zu § 170 Abs. 2 StPO auch BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings ist in allen diesen Fällen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ), was im Falle einer Verfahrenseinstellung eine Berücksichtigung der Gründe für diese Einstellung erfordert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. m.w.N.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. ; Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Auf Grund der unterschiedlichen an die Prognoseentscheidung zu richtenden Maßstäbe können zudem Strafaussetzungen zur Bewährung nach § 56 StGB die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nicht von vornherein entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2018 - 6 C 39.16 -, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 ; jeweils m.w.N.).

    Vorliegend kommt hinzu, dass der Kläger bereits mehrere Sexualdelikte verwirklicht hat bzw. der Begehung hinreichend verdächtig ist, nämlich einerseits des Besitzes kinderpornographischer Schriften, andererseits des Missbrauchs von Kindern durch Verschicken von Penisbildern an ein 13jähriges Mädchen, mit dem er auf Instagram gechattet hat (vgl. allgemein zur Prognose der Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten OVG LSA, Beschluss vom 08.03.2019 - 3 L 238/17 -, NJW 2019, 1827; SächsOVG, Urteil vom 19.04.2018 - 3 A 215/17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082).

  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Vorliegend kommt hinzu, dass der Kläger bereits mehrere Sexualdelikte verwirklicht hat bzw. der Begehung hinreichend verdächtig ist, nämlich einerseits des Besitzes kinderpornographischer Schriften, andererseits des Missbrauchs von Kindern durch Verschicken von Penisbildern an ein 13jähriges Mädchen, mit dem er auf Instagram gechattet hat (vgl. allgemein zur Prognose der Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten OVG LSA, Beschluss vom 08.03.2019 - 3 L 238/17 -, NJW 2019, 1827; SächsOVG, Urteil vom 19.04.2018 - 3 A 215/17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Vorliegend kommt hinzu, dass der Kläger bereits mehrere Sexualdelikte verwirklicht hat bzw. der Begehung hinreichend verdächtig ist, nämlich einerseits des Besitzes kinderpornographischer Schriften, andererseits des Missbrauchs von Kindern durch Verschicken von Penisbildern an ein 13jähriges Mädchen, mit dem er auf Instagram gechattet hat (vgl. allgemein zur Prognose der Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten OVG LSA, Beschluss vom 08.03.2019 - 3 L 238/17 -, NJW 2019, 1827; SächsOVG, Urteil vom 19.04.2018 - 3 A 215/17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu generalpräventiven

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Dasselbe gilt auch für Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG (OVG LSA, Beschluss vom 02.10.2012 - 3 O 25/12 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. ; Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Das Polizeipräsidium H. hat die Maßnahme nicht für die Zwecke des konkret gegen den Kläger anhängig gewesenen Ermittlungsverfahrens, sondern vielmehr im Interesse der Strafverfolgungsvorsorge "für die Zwecke des Erkennungsdienstes" angeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ).
  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19
    Für Klagen gegen derartige Maßnahmen der vorsorgenden Strafrechtspflege ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 18.05.2011 - 6 B 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 710 m.w.N.).
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