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   VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13   

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VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13 (https://dejure.org/2013,46952)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2013 - 4 K 29/13 (https://dejure.org/2013,46952)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 (https://dejure.org/2013,46952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung von Katzen und Wasserschildkröten als Haustiere; Spielraum der Behörde hinsichtlich der Verwahrung von Fundtieren und Kostentragung für Unterbringung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 683 BGB, § 681 BGB, § 960 BGB, § 967 BGB
    Fundtier; Ablieferung; Verwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz; Ordnungsrecht - Fundtier; Herrenloses Tier; Wildtier; Kostentragung für Unterbringung; Aufbewahrung durch Tierschutzverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Katze, Schildkröte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13
    Die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Erstattungsanspruchs orientiert sich an den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB), die im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar sind (vgl. BVerwG, U. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170).

    Maßgeblich ist dabei nicht nur, dass generell ein öffentliches Interesse an der Erfüllung der entsprechenden Aufgabe besteht, sondern es muss darüber hinaus ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass die Aufgabe von dem privaten Geschäftsführer in der gegebenen Situation erfüllt worden ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.09.1988 - BVerwG 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13
    Denn bei der Auslegung des Begriffs "Fundtier" ist das seit 2002 in Art. 20a GG grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes mit zu berücksichtigen (vgl. ausführlich VG Gießen, U. v. 27.02.2012 - 4 K 2064/11.G I - OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 12.01.2011 - 3 L 272/06 - VG Saarlouis, U. v. 24.04.2013 - 5 k 593/12 -, jeweils juris), welches den Schutz der Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Ordnung durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bezweckt.
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11

    Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13
    Denn bei der Auslegung des Begriffs "Fundtier" ist das seit 2002 in Art. 20a GG grundgesetzlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes mit zu berücksichtigen (vgl. ausführlich VG Gießen, U. v. 27.02.2012 - 4 K 2064/11.G I - OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 12.01.2011 - 3 L 272/06 - VG Saarlouis, U. v. 24.04.2013 - 5 k 593/12 -, jeweils juris), welches den Schutz der Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Ordnung durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bezweckt.
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Dem kann auch nicht etwa mit einer Vermutung der Rechtstreue entgegengetreten werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 [ECLI:DE:VGSTUTT:2013:1216.4K29.13.0A] - RdL 2014, 337 ).
  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633

    Tierschutzgebot, Regelvermutung, Aussetzen, Herrenlosigkeit, Tierfund,

    In der Region der Beklagten werden Katzen regelmäßig als Haustiere, d.h. (gattungsmäßig) unter menschlicher Herrschaft gehalten (vgl. auch VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Katzen werden häufig nicht nur in der Wohnung, sondern auch als sogenannte "Freigängerkatzen" gehalten; dabei kommt es erfahrungsgemäß vor, dass sie ihr "Revier" verlassen, herumstreunen und gelegentlich sogar verwildern (VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 28).

    In solchen Zweifelsfällen ist nach Ansicht des Gerichts aber aus Gründen des Tierschutzes im Rahmen einer Regelvermutung zunächst davon auszugehen, dass es sich jeweils um Fundtiere handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 f.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses gesetzliche Verbot schon dazu führt, dass eine wirksame Dereliktion von Vornherein nicht möglich ist, oder ob es nur die Basis für Sanktionsmöglichkeiten darstellt (str.; zum Meinungsstand vgl. VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Dafür müssen jedoch besondere Anhaltspunkte vorliegen, die, ungeachtet der Frage, ob dies rechtlich möglich ist, die Absicht des Eigentümers, auf das Eigentum zu verzichten, deutlich erkennen lassen und somit geeignet sind, diese Regelvermutung auszuräumen (VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30).

    Die Behörde trifft dann die Pflicht zur Verwahrung als eigenes Geschäft i.S.v. § 677 BGB (so auch VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32).

  • VG Aachen, 23.01.2017 - 4 K 864/14

    Aufenwendungsersatz; tierärztliche Behandlung; öffentlich-rechtliche GoA;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2016 - 5 B 1265/15 -, NJW 2016, 3673; juris, Rn. 7; Bay. VGH, Urteil vom 27. November 2015 - 5 BV 14.1846 -, juris, Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, juris, Rn. 28.

    2012, 217 = juris, Rn. 30, 37; nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 8 B 60.12 -, juris, Rn. 5 (allerdings nur zur - verneinten - Frage, ob die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private mit pflichtbefreiender Wirkung ohne Rechtsgrundlage möglich ist); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Januar 2011 - 3 L 272/06 -, DVBl. 2011, 975 = juris, Rn. 18; Verwahrpflicht der Fundbehörde mit Fundanzeige: VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, RdL 2014, 337 = juris, Rn. 31 f.; Verwahrpflicht der Fundbehörde bei bloßem Wille zur Ablieferung: VG Saarland, Urteil vom 24. April 2013 - 5 K 593/12 -, RdL 2013, 239 = juris, Rn. 33.

  • VG Schwerin, 15.06.2017 - 7 A 1900/14

    Aufwendungsersatz für tierschutzgerechte Versorgung einer Fundkatze in

    Bei Hauskatzen, insbesondere Rassekatzen der Varietäten Russisch Blau oder Chartreux, handelt es sich nämlich auch nicht um wilde Tiere im Sinne von § 960 BGB; sie werden vielmehr grundsätzlich als Haustiere gehalten, und zwar von ihren Eigentümern (Verwaltungsgericht - VG - Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, Recht der Landwirtschaft - RdL - 2014, S. 337 [338]).

    Die Eigentümerbefugnisse sind gemäß § 903 Satz 2 BGB nach Maßgabe der besonderen Vorschriften zum Schutze der Tiere auszuüben, wozu das Verbot der Aussetzung zur Entledigung gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes gehört, welches bereits der Anwendbarkeit des auch eine Besitzaufgabe erfordernden § 959 BGB entgegensteht oder aber einer tatsächlich unternommenen Aufgabe des Eigentums gemäß § 134 BGB die rechtsgeschäftliche Wirkung entzöge (so das OVG M-V im Urteil vom 30. Januar 2013, a. a. O. S. 526, und die Tendenz in den Urteilen des OVG M-V vom 12. Januar 2011, a. a. O., und des VG Gießen vom 16. Februar 2017 - 4 K 3594/16.Gi -, RdL 2017, S. 151 [152]; a. A. etwa Wiegand/Gursky in: Staudinger, BGB, Rdnr. 8 zu § 959 [2017]; offen m. w. Nachw. zum Streitstand VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O.).

    Der Finderseite, die einen gesetzlichen Anspruch auf Befreiung von den Finderpflichten hat, kann nicht bis zu dessen etwaiger Durchsetzung im Rechtsschutzwege (so aber Wiegand/Gursky, a. a. O., und Kohler-Gehrig, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 1995, S. 377 [379]) nach Anzeige und Andienen die alleinige Verantwortung für ein Fundtier überantwortet bleiben (so tendenziell auch das OVG M-V im Urteil vom 12. Januar 2011, a. a. O. S. 453, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2012, S. 217 [218], und ausdrücklich das VG Stuttgart im Urteil vom 16. Dezember 2013, a. a. O. S. 338, sowie das VG des Saarlandes im Urteil vom 24. April 2013, a. a. O. S. 241; a. A. etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. November 2015 - 5 BV 14.2048 -, juris Rdnr. 25 ff., und das VG Gießen, Urteil vom 16. Februar 2017, a. a. O. S. 153), zumal wenn, wie, auch nach Auffassung der zuständigen Amtstierärztin, im Streitfall, es an den notwendigen Vorkehrungen der Fundbehörde für eine Erfüllung der Verwahrungspflicht fehlt.

    Schließlich hat der Kläger auch die Höhe der für die tierschutzgerechte Unterbringung von Katzen als Tagessatz in Höhe von 5 EUR zu kalkulierenden Aufwendungen in Schriftsätzen vom 17. Februar 201[6] und 3. März 2017 schlüssig dargestellt; der Ansatz des Beklagten scheint dagegen im Wesentlichen die Kosten von Futter und Katzenstreu für ausreichend zu halten (s. dagegen auch etwa das Urteil des VG Stuttgart vom 16. Dezember 2013, a. a. O. S. 338 f.).

  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5098

    Aufwendungsersatz für Fundtier

    Auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann, so ist nach Ansicht des Gerichts aus Gründen des Tierschutzes davon auszugehen, dass es sich um ein Fundtier handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses gesetzliche Verbot schon dazu führt, dass eine wirksame Dereliktion von Vornherein nicht möglich ist, oder ob es nur die Basis für Sanktionsmöglichkeiten ist (str.; zum Meinungsstand vgl. VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Dafür müssen jedoch besondere Anhaltspunkte vorliegen, die, ungeachtet der Frage, ob dies rechtlich möglich ist, die Absicht des Eigentümers, auf das Eigentum zu verzichten, deutlich erkennen lassen und somit geeignet sind, diese Regelvermutung auszuräumen (VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30).

    Die Behörde trifft dann die Pflicht zur Verwahrung als eigenes Geschäft i.S.v. § 677 BGB (so auch VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 5 B 1265/15

    Verwahrung einer gefangenen Hauskatze als Fundtier; Annahmepflicht der

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 27. November 2015- 5 BV 14.1846 -, juris, Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, juris, Rn. 28; bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. März 2015 - 1 S 570/14 -, juris.

    Auf die Frage, ob § 3 Nr. 3 TierSchG, wonach es verboten ist, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen, eine Dereliktion unwirksam macht, vgl. dazu VG München, Urteil vom 16. April 2015- M 10 K 14.5098 -, juris, Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, juris, Rn. 30, kommt es angesichts der hier offensichtlich mangelnden Eigentumsaufgabe nicht an.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 570/14

    Erstattungspflicht einer Gemeinde bezüglich der Kosten eines Tierschutzvereins

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 - wird abgelehnt.
  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 2 A 890/16

    Kostenerstattung für die Kastration freilebender Katzen

    Soweit die Klägerin auf Rechtsprechung und Literatur verweist, wonach bei aufgefundenen Haustieren die Regelvermutung bestehe, dass es sich um Fundtiere und nicht um herrenlose Tiere handele (OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, juris Rz. 29; VG Gießen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 4 K 2064/11.GI -, juris Rz. 18 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 K 29/13 -, juris Rz. 32; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., Einf. Rz. 116), ist im vorliegenden Fall für die Anwendung einer derartigen Beweisregel kein Raum, da die Herkunft der Tiere hier geklärt ist und es sich danach - wie ausgeführt - nicht um Fundtiere handelt.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.1737

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

    Die Erwägung, dass der "Umweg über die Fundbehörden" dem "Ziel einer möglichst raschen artgerechten Versorgung" eines Fundtieres zuwiderlaufen und damit "dem Tierschutzgebot" widersprechen würde (so etwa VG München, U. v. 16.4.2015 - M 10 K 14.5633 - juris Rn. 74; VG Stuttgart, U. v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32: Anzeige erfüllt die Ablieferungspflicht), kann vor dem eindeutigen Gesetzeswortlaut jedenfalls für ein nicht akut behandlungsbedürftiges Tier keine Aushebelung der Ablieferungspflicht begründen.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1284

    Kein Aufwendungsersatz bei Wahrnehmmung von Verwaltungsaufgaben durch Bürger

    Die Erwägung, dass der "Umweg über die Fundbehörden" dem "Ziel einer möglichst raschen artgerechten Versorgung" eines Fundtieres zuwiderlaufen und damit "dem Tierschutzgebot" widersprechen würde (so etwa VG München, U. v. 16.4.2015 - M 10 K 14.5633 - juris Rn. 74; VG Stuttgart, U. v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32: Anzeige erfüllt die Ablieferungspflicht), kann vor dem eindeutigen Gesetzeswortlaut jedenfalls für ein nicht akut behandlungsbedürftiges Tier keine Aushebelung der Ablieferungspflicht begründen.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1409

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

  • VG Münster, 15.10.2015 - 1 L 1290/15

    Verwahrungspflicht einer gefangenen Hauskatze als Fundsache; Abgrenzung zwischen

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.1846

    Aufwendungsersatz für Kosten einer Tierklinik nach Behandlung einer Fundkatze

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.2048

    Katzenjammer - Kein Aufwendungsersatz für Tierarztkosten einer Fundkatze mangels

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