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   VG Stuttgart, 16.12.2021 - 14 K 1911/20   

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https://dejure.org/2021,52316
VG Stuttgart, 16.12.2021 - 14 K 1911/20 (https://dejure.org/2021,52316)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2021 - 14 K 1911/20 (https://dejure.org/2021,52316)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 14 K 1911/20 (https://dejure.org/2021,52316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zum Anspruch eines SEK-Beamten auf erhöhtes Unfallruhegehalt wegen eines qualifizierten Dienstunfalls (hier bejaht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhtes Unfallruhegehalt; Qualifizierter Dienstunfall; SEK-Einsatzfahrt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 14 K 1911/20
    Dieses Bewusstsein folgt in aller Regel bereits aus der Kenntnis der die Gefahr begründenden objektiven Umstände (BVerwG, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 B 12/14 - juris Leitsatz und Rn. 10; Urteil vom 13.12.2012 - 2 C 51/11 -, juris Leitsatz und Rn. 13 ).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts spricht neben dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte auch die Systematik der Vorschriften der Unfallfürsorge (§§ 30 ff. BeamtVG) dafür, dass § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG a. F. (und n. F.) bei dem Beamten unverändert das Bewusstsein der seinem Leben drohenden Gefahr voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, - 2 C 51/11 -, juris Rn 15 f.).

    Die hierin liegende Absenkung der Anforderungen an das subjektive Merkmal entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Sinn und Zweck der damaligen Neuregelung, die der Erleichterung der Rechtsanwendung diente (BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, - 2 C 51/11 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 07.10.2014 - 2 B 12.14

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 14 K 1911/20
    Ein sogenannter qualifizierter Dienstunfall i.S.v. § 52 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG setzt in objektiver Hinsicht eine Diensthandlung voraus, mit der für den Beamten typischerweise eine besondere, über das übliche Maß der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung hinausgehende Lebensgefahr verbunden ist (zum insoweit wortgleichen § 37 Abs. 1 BeamtVG in der geänderten Fassung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I S. 3926): BVerwG, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 B 12/14 -, juris, Rn. 10).

    Ob die Diensthandlung für das Leben des Beamten eine solche Gefahr begründet hat, erfordert eine wertende Betrachtung der Umstände des konkreten Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 B 12/14 - juris Leitsatz und Rn. 10 m.w.N.).

    Dieses Bewusstsein folgt in aller Regel bereits aus der Kenntnis der die Gefahr begründenden objektiven Umstände (BVerwG, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 B 12/14 - juris Leitsatz und Rn. 10; Urteil vom 13.12.2012 - 2 C 51/11 -, juris Leitsatz und Rn. 13 ).

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 67.93

    Vorliegen einer besonderen Lebensgefahr bei der Ausübung einer Diensthandlung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 14 K 1911/20
    Eine besondere Lebensgefahr ist mit der Diensthandlung verbunden, wenn bei ihrer Vornahme der Verlust des Lebens wahrscheinlich oder doch sehr naheliegend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.1993 - 2 B 67.93 -, juris Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2017 - 3 K 383/15

    Erhöhtes Unfallruhegehalt; Lebensgefahr; besondere Lebensgefahr; Polizeifahrt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 14 K 1911/20
    Denn anderenfalls müsste fast jede polizeiliche Einsatzfahrt als besonders lebensgefährlich angesehen werden, obwohl der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift nur außergewöhnliche, insbesondere im Polizeivollzugsdienst auftretende Situationen erfassen wollte, die einen Beamten den Einsatz seines Lebens scheuen lassen könnten (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.01.2017 - 3 K 383/15 -, juris Rn. 39).
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