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   VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20   

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https://dejure.org/2021,58033
VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20 (https://dejure.org/2021,58033)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2021 - 4 K 6097/20 (https://dejure.org/2021,58033)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 4 K 6097/20 (https://dejure.org/2021,58033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Straftaten; Bundeszentralregister; Tilgungsreife; öffentliches Interesse; besondere Härte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 19 E 1189/14

    Berücksichtigung der Tilgungsreife von Strafverurteilungen bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20
    Keine besondere Härte liegt in dem Umstand, dass die im Jahr 2003 erfolgte Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nur deshalb noch im Bundeszentralregister erfasst ist, weil der Kläger kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist erneut, dieses Mal wegen einer Bagatellstraftat, verurteilt wurde (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 04.12.2014 - 19 E 1189/14 - juris Rn. 6; HTK-StAR / § 8 StAG / zu Abs. 2, a.a.O. Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20
    Der geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8/05 - juris Rn.10; Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - juris Rn. 10 und Urt. v. 01.06.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20
    Der geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8/05 - juris Rn.10; Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - juris Rn. 10 und Urt. v. 01.06.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20
    Der geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8/05 - juris Rn.10; Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - juris Rn. 10 und Urt. v. 01.06.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 9).
  • VG Stuttgart, 14.11.2023 - 4 K 1444/22

    Versagung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wegen strafrechtlicher

    Die angefochtenen Bescheide sind im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16/16 -, Rn. 9, juris; vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 4 K 6097/20 -, Rn. 25, juris) rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten, vgl. § 113 Abs. 5 VwGO.

    Abgesehen von den in § 12a Abs. 1 StAG aufgeführten Ausnahmen führt jede Verurteilung zu einer Strafe zu einem materiellen Einbürgerungshindernis (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 19, 22, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 4 K 6097/20 -, Rn. 29, juris).

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