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   VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02   

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https://dejure.org/2003,27195
VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02 (https://dejure.org/2003,27195)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.2003 - 6 K 5478/02 (https://dejure.org/2003,27195)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 6 K 5478/02 (https://dejure.org/2003,27195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflage einer Aufenthaltsbefugnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit; Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 105
  • NVwZ 2003, Beilage Nr I 12, 105
  • NVwZ 2003, I 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02
    Sonstige Umstände, wie die mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache, ein erst kurzer Aufenthalt in der Bundesrepublik, der Mangel an kaufmännischer Erfahrung oder sonstige Tatsachen, die in der Person des Ausländers liegen und gegen eine selbstständige Erwerbstätigkeit des Ausländers sprechen, können weiterhin eine Beschränkung der Zulässigkeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.1978, DÖV 1979, 374 und Hoesel/Christ/Haußer a.a.O. Rdnr. 38 ff).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90

    Staatenlosen-Übereinkommen - Anwendung - Staatenlose - UN-Schutz - Beistand der

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02
    Denn auch ein Ausländer, bei dem unanfechtbar die Voraussetzungen des§ 51 AuslG festgestellt worden ist, ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und kann sich damit auf die Vorgaben der sog. Genfer Konvention (GK) vom 28. Juli 1951 berufen (§ 3 AsylVfG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21.01.1992, 1 C 21/87 BVerwGE 89, 296 und 1 C 17/90, NVwZ 1992, 674).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 13 S 2260/99

    D (A), Vietnamesen, Duldung, Verwaltungsakt, Nebenbestimmungen, Auflösende

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02
    Die Klage ist bei entsprechender Auslegung (§§ 86, 88 VwGO) dabei zulässig als Verpflichtungsklage erhoben, gerichtet auf den Erlass eines Verwaltungsaktes ohne die inhaltlich beanstandete bzw. in seiner Gestaltung einschränkenden Bedingung (vgl. zur Nebenbestimmung einer Duldung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2000 - 13 S 2260/99 m.w.N.; Hoesel/Christ/Haußer, Dt. Ausländerrecht § 14 Rdnr. 57).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02
    Denn auch ein Ausländer, bei dem unanfechtbar die Voraussetzungen des§ 51 AuslG festgestellt worden ist, ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und kann sich damit auf die Vorgaben der sog. Genfer Konvention (GK) vom 28. Juli 1951 berufen (§ 3 AsylVfG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21.01.1992, 1 C 21/87 BVerwGE 89, 296 und 1 C 17/90, NVwZ 1992, 674).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2002 - 13 S 2155/01

    Umstellung des Kostenrechts auf Euro-Stichtag

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2003 - 6 K 5478/02
    Streitwertbeschluss: Der Streitwert für dieses Verfahren wird gem. §§ 25 Abs. 2, 13 Abs. 1 GKG (in der Fassung, die sie durch das KostREuroUG v. 27.04.2001 (BGBl. I S. 751 ff) gefunden haben; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.01.2002 -13 S 2155/01 -) auf EUR 4000,- festgesetzt.
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