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   VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17   

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VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17 (https://dejure.org/2017,36207)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.2017 - 1 K 11415/17 (https://dejure.org/2017,36207)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 1 K 11415/17 (https://dejure.org/2017,36207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Unzumutbarkeit der Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft bei fehlendem Fernsehanschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; PolG § 1; PolG § 3
    Obdachlosenunterbringung; TV-Anschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung in Obdachlosenunterkunft trotz fehlendem TV-Anschluss rechtens

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Verstößt die Behörde gegen diese Pflicht, so hat ein beim Gericht gestellter Antrag, die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen, nach allgemeiner Meinung schon aus diesem Grund Erfolg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 6).

    Ihr Zweck ist es ferner, dem Betroffenen die Kenntnis der für die Vollziehungsanordnung maßgeblichen Gründe zu vermitteln (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 7; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 242; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 445).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Auch in formeller Hinsicht bestehen keine Bedenken, weil mit der Stadt Gerlingen die zuständige Ortspolizeibehörde gehandelt hat, §§ 59 Nr. 1, 60 Abs. 1, 62 Abs. 4 S. 1, 66 Abs. 2 PolG, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Obdachlose tatsächlich aufgehalten hat (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 - und vom 16.01.1996 - 1 S 3042/95 -, jeweils juris) und die Antragstellerin angehört worden ist.

    Es reicht aus, eine Unterkunft bereit zu halten, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 -, juris; Derleder, WuM 2009, S. 615, 620 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Gewähr von Sozialleistungen der Anspruch eines Jeden auf soziale Teilhabe zu beachten, Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 4 CE 15.2102

    Obdachlosigkeit; örtliche Zuständigkeit; Rechtsmissbrauch (verneint)

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Zwischen den Beteiligten unstreitig ist eine solche durch die drohende Obdachlosigkeit der Antragstellerin gegeben (vgl. statt aller: VGH München, Beschluss vom 09.10.2015 - 4 CE 15.2102, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1991 - 1 S 2584/91 -, juris, Leitsatz).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Ob die Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, ist für die Einhaltung des nur formellen Begründungserfordernisses nicht von Bedeutung (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris und 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl. 2012, 1506; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 446).
  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 CS 14.273

    Beamtenrecht; Ruhestandsversetzung; Sofortvollzug; Suchpflicht des Dienstherrn;

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung ab (allg. Ansicht, vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 29.04.2014 - 3 CS 14.273 -, juris).
  • VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509

    Obdachlosenrecht; Angebot der Unterbringung in einem Wohnwagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (st. Rspr. vgl. VGH München, Beschlüsse vom 03.08.2012 - 4 CE 12.1509 -, und vom 14.07.2005 - 4 C 05.1551 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Ob die Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, ist für die Einhaltung des nur formellen Begründungserfordernisses nicht von Bedeutung (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris und 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl. 2012, 1506; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 446).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 1 S 3042/95

    Unterbringung eines Obdachlosen - zur örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Auch in formeller Hinsicht bestehen keine Bedenken, weil mit der Stadt Gerlingen die zuständige Ortspolizeibehörde gehandelt hat, §§ 59 Nr. 1, 60 Abs. 1, 62 Abs. 4 S. 1, 66 Abs. 2 PolG, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Obdachlose tatsächlich aufgehalten hat (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 - und vom 16.01.1996 - 1 S 3042/95 -, jeweils juris) und die Antragstellerin angehört worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1991 - 1 S 2584/91

    Vorübergehende Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.07.2017 - 1 K 11415/17
    Zwischen den Beteiligten unstreitig ist eine solche durch die drohende Obdachlosigkeit der Antragstellerin gegeben (vgl. statt aller: VGH München, Beschluss vom 09.10.2015 - 4 CE 15.2102, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1991 - 1 S 2584/91 -, juris, Leitsatz).
  • VG Weimar, 06.03.2023 - 1 E 302/23

    Obdachlosenrecht; Anspruch auf ganztägige Unterbringung; wobei diese auch auf

    Die von der Gefahrenabwehrbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient nämlich nicht der wohnungsmäßigen Versorgung - der Obdachlose hat also keinen Anspruch darauf, dass ihm die Behörde eine Wohnung zur Verfügung stellt oder vermittelt -, sondern allein der Verschaffung lediglich einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art. Es reicht aus, eine Unterkunft bereit zu halten, die vorübergehend Schutz vor den Einwirkungen des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (VGH Mannheim, Beschl. vom 05. März 1996 - 1 S 470/96 - VG Stuttgart, Beschl. vom 17. Juli 2017 - 1 K 11415/17 - VG München, Beschl. vom 15. November 2018 - M 22 E 18.3411 - VG Potsdam, Beschl. vom 27. Dezember 2017 - 7 L 1336/17 - VG Düsseldorf, Beschl. vom 21. Februar 2011 - 23 L 24/11 -, jeweils juris).
  • VG Potsdam, 27.12.2017 - 7 L 1336/17

    Zuweisung einer größeren Wohnung

    Es reicht aus, eine Unterkunft bereit zu halten, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 1996 - 1 S 470/96 - Rn. 5, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 1 K 11415/17 -, Rn. 28, juris).
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