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   VG Stuttgart, 17.12.2015 - 09 K 895/15   

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https://dejure.org/2015,43662
VG Stuttgart, 17.12.2015 - 09 K 895/15 (https://dejure.org/2015,43662)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.2015 - 09 K 895/15 (https://dejure.org/2015,43662)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 09 K 895/15 (https://dejure.org/2015,43662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Heilung eines Anhörungsmangels durch Einlegung eines Widerspruchs bei einer Ermessensentscheidung; Kenntnisnahme und Einbeziehung einer Äußerung in die Entscheidung als Voraussetzung für eine den § 28 Abs. 1 VwVfG genügenden Anhörung; Rückforderung von ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 46 VwVfG, § 48 Abs 2 S 4 VwVfG
    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen); Postbeamtenkrankenkasse - Sachdienliche Auslegung; Anhörungsmangel; Heilung; Nachholung der Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Eine Heilung in diesem Sinne tritt allerdings nur ein, wenn die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199).

    Ob im Hinblick auf den Wortlaut von § 45 Abs. 2 VwVfG - "bis zum Abschluss" - Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren überhaupt geeignet sind, die Heilung eines Anhörungsmangels im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG zu bewirken (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R -, juris; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris), muss in diesem Verfahren nicht abschließend entschieden werden.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Ob im Hinblick auf den Wortlaut von § 45 Abs. 2 VwVfG - "bis zum Abschluss" - Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren überhaupt geeignet sind, die Heilung eines Anhörungsmangels im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG zu bewirken (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R -, juris; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris), muss in diesem Verfahren nicht abschließend entschieden werden.

    Dies wäre aber bei einer Nachholung im Klageverfahren mindestens zu fordern (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris).

  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Ob im Hinblick auf den Wortlaut von § 45 Abs. 2 VwVfG - "bis zum Abschluss" - Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren überhaupt geeignet sind, die Heilung eines Anhörungsmangels im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG zu bewirken (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R -, juris; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris), muss in diesem Verfahren nicht abschließend entschieden werden.

    Dies wäre aber bei einer Nachholung im Klageverfahren mindestens zu fordern (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Erforderlich ist, dass die Entscheidung auch bei Einhaltung der Verfahrensvorschrift offenkundig aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 25/84 -, BVerwGE 71, 63 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08

    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Die Gelegenheit zur Stellungnahme kann sich auch aus den Gesamtumständen ergeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602).
  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Das setzt voraus, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Ob im Hinblick auf den Wortlaut von § 45 Abs. 2 VwVfG - "bis zum Abschluss" - Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren überhaupt geeignet sind, die Heilung eines Anhörungsmangels im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG zu bewirken (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R -, juris; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris), muss in diesem Verfahren nicht abschließend entschieden werden.
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Dies gilt im Regelfall auch bei der Nachholung der Anhörung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.1982 - 1 C 22/81 -, BVerwGE 66, 111 ff.), es sei denn, die Behörde hat bei ihrem Ausgangsbescheid eine entscheidungserhebliche Tatsache übersehen und der Beteiligte hat sich dazu auch nicht von sich aus geäußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, BVerwGE 66, 184 ff.; Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15
    Dies gilt im Regelfall auch bei der Nachholung der Anhörung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.1982 - 1 C 22/81 -, BVerwGE 66, 111 ff.), es sei denn, die Behörde hat bei ihrem Ausgangsbescheid eine entscheidungserhebliche Tatsache übersehen und der Beteiligte hat sich dazu auch nicht von sich aus geäußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, BVerwGE 66, 184 ff.; Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 -, a.a.O.).
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