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   VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18   

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https://dejure.org/2018,26324
VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18 (https://dejure.org/2018,26324)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.07.2018 - A 6 K 4361/18 (https://dejure.org/2018,26324)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - A 6 K 4361/18 (https://dejure.org/2018,26324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34a AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 1 Buchst a AsylVfG 1992, Art 26 Abs 1 EUV 604/2013
    Abschiebungsanordnung ohne Entscheidung über Zulässigkeit eines zweiten, nach Wiedereinreise aus dem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 34a; VwGO § 80 Abs. 5
    Abschiebungsanordnung; Wiedereinreise nach erfolgter Überstellung; erneuter Asylantrag; noch anhängiges Hauptsacheverfahren bzgl. des ersten Asylantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18
    Da der Antragsteller nach einer bereits erfolgten Überstellung nach Italien erneut in das Bundesgebiet eingereist ist, war es erforderlich ein neues Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen (vgl. EuGH, U. v. 25.01.2018 - C-360/16 -, juris).

    In seinem Urteil vom 25.01.2018 (- C-360/16 -, juris) bringt er zum Ausdruck, dass er das Verwaltungsverfahren bezüglich eines Antrags auf internationalen Schutz bereits dann als abgeschlossen ansieht, wenn einem Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über einen solchen Antrag keine aufschiebende Wirkung zukommt.

  • OVG Hamburg, 03.12.2010 - 4 Bs 223/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18
    Hierfür ist erforderlich, dass die Abschiebung tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Hamburg, B. v. 03.12.2010 - 4 Bs 223/10 -, juris; VG Hamburg, B. v. 23.05.2018 - 9 AE 997/18 -, juris; HTK-AusländerR, § 34a AsylG, Stand 07/2017, 5.).
  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18
    a) Auch bei einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. VwGO hat das Gericht eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung und dem Interesse des Betroffenen, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von Vollzugsmaßnahmen verschont zu bleiben, vorzunehmen, bei der aber die gesetzgeberische Entscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresses zu berücksichtigen ist (zur Interessenabwägung auch in den Fällen des § 34a Abs. 2 AsylVfG vgl. VG Göttingen, B. v. 11.10.2013 - 2 B 806/13 - VG Trier, B. v. 18.9.2013 - 5 L 1234/13.TR - jeweils juris).
  • VG Göttingen, 11.10.2013 - 2 B 806/13

    Abschiebungsandrohung; Belgien; Dublin-Verfahren; Frist; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18
    a) Auch bei einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Alt. VwGO hat das Gericht eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung und dem Interesse des Betroffenen, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von Vollzugsmaßnahmen verschont zu bleiben, vorzunehmen, bei der aber die gesetzgeberische Entscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresses zu berücksichtigen ist (zur Interessenabwägung auch in den Fällen des § 34a Abs. 2 AsylVfG vgl. VG Göttingen, B. v. 11.10.2013 - 2 B 806/13 - VG Trier, B. v. 18.9.2013 - 5 L 1234/13.TR - jeweils juris).
  • VG Hamburg, 23.05.2018 - 9 AE 997/18

    Keine Anhaltspunkt für das Vorliegen systemischer Schwachstellen des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.07.2018 - A 6 K 4361/18
    Hierfür ist erforderlich, dass die Abschiebung tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Hamburg, B. v. 03.12.2010 - 4 Bs 223/10 -, juris; VG Hamburg, B. v. 23.05.2018 - 9 AE 997/18 -, juris; HTK-AusländerR, § 34a AsylG, Stand 07/2017, 5.).
  • VG Bremen, 09.01.2024 - 3 V 2955/23

    Erlass einer Abschiebungsanordnung ohne Entscheidung über einen nach

    Absatz 1 der Vorschrift nimmt explizit auf Asylanträge, für die nach der Dublin III-VO ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, Bezug und sieht diesen Fall als eine Konstellation an, in der ein Asylantrag als unzulässig abzulehnen ist (vgl. zum Vorstehenden VG Stuttgart, B. v. 18.07.2018 - A 6 K 4361/18 -, juris Rn. 19).

    Darüber hinaus findet sich weder in der Dublin III-VO, in der Asylverfahrensrichtlinie noch im AsylG eine Regelung, die die Stellung eines erneuten Asylantrags ausschließt, wenn bezüglich eines ersten Asylantrags noch keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist (vgl. VG Stuttgart, B. v. 18.07.2018 - A 6 K 4361/18 -, juris Rn. 21).

  • VG Meiningen, 08.09.2023 - 2 K 296/20

    Dublin-Verfahren; erneute Einreise in das Bundesgebiet; Durchführung eines

    Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU vom 29.06.2013 (sog. Aufnahmerichtlinie), der explizit auf Asylanträge, für die nach der Dublin III-VO ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, Bezug nimmt und diesen Fall als eine Konstellation ansieht, in der ein Asylantrag als unzulässig abzulehnen ist, belegt die Auffassung (VG Stuttgart, Beschluss vom 18. Juli 2018 - A 6 K 4361/18 -, juris, Rn. 19).

    Dies trifft auf den vorliegenden Fall zu, da das Verwaltungsgericht Sigmaringen bereits über den Eilantrag des Antragstellers bezüglich seines ersten Asylantrags in Deutschland negativ entschieden hat" (VG Stuttgart, Beschluss vom 18. Juli 2018 - A 6 K 4361/18 -, juris, Rn. 21).

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