Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35127
VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12 (https://dejure.org/2012,35127)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.2012 - 11 K 3391/12 (https://dejure.org/2012,35127)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 11 K 3391/12 (https://dejure.org/2012,35127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses i.S.d. § 60 a Abs. 2 AufenthG bei einer konkreten, ernsthaften Suizidgefährdung mit Krankheitswert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; Duldung; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit; Suizidgefährdung; Aufklärungspflicht; medizinische Sachkunde; ärztliches Attest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12
    5 Die Gerichte sind zu einer Interessenabwägung (Folgenabwägung) berechtigt und verpflichtet, wenn eine eingehende Klärung der Sach- und Rechtslage beispielsweise wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit oder wegen der Notwendigkeit weiterer Aufklärungsmaßnahmen untunlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479; Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 und Beschl. v. 13.06.1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2000 - 3 Bs 369/99 - InfAuslR 2001, 132; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    Für die Bejahung eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses kann aber auch ausreichen, wenn zu befürchten ist, dass sich durch den Abschiebevorgang eine psychische Erkrankung wesentlich verschlechtert (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.02.2012 - 2 M 29/12 - AuAS 2012, 136 und Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris -).

    Auch den Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur endgültigen Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats darf die Ausländerbehörde nicht außer Acht lassen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - VBlBW 2008, 309; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 - NWVBl 2007, 56; Beschl. v. 29.11.2010 - 18 B 910/10 - NVwZ-RR 2011, 300 und Beschl. v. 28.12.2010 - 18 B 1599/10 - juris - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.08.2011 - OVG 11 S 49.11 - juris - OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    Diese Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn und soweit sich aus ärztlichen Äußerungen, dem Vortrag des Ausländers oder aus sonstigen Erkenntnisquellen ausreichende Indizien für eine Reiseunfähigkeit ergeben (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - VBlBW 2008, 309).

    Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden fachärztlichen Stellungnahme oder eines fachärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251 und Beschl. v. 24.05.2006 - 1 B 118/05 - NVwZ 2007, 345; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12
    Auch den Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur endgültigen Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats darf die Ausländerbehörde nicht außer Acht lassen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - VBlBW 2008, 309; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390).

    Diese Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn und soweit sich aus ärztlichen Äußerungen, dem Vortrag des Ausländers oder aus sonstigen Erkenntnisquellen ausreichende Indizien für eine Reiseunfähigkeit ergeben (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - VBlBW 2008, 309).

    Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden fachärztlichen Stellungnahme oder eines fachärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251 und Beschl. v. 24.05.2006 - 1 B 118/05 - NVwZ 2007, 345; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12
    Eine Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne und damit ein Vollstreckungshindernis im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG kann einmal vorliegen bei einer konkreten, ernsthaften Suizidgefährdung mit Krankheitswert (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 02.11.2011 - 2 M 164/11 - juris - und Beschl. v. 27.11.2009 - 2 M 212/09 - juris - VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris - und Beschl. v. 09.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 B 211/09 - juris - und Beschl. v. 21.04.2009 - 1 B 144/09 - juris -).

    Für die Bejahung eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses kann aber auch ausreichen, wenn zu befürchten ist, dass sich durch den Abschiebevorgang eine psychische Erkrankung wesentlich verschlechtert (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.02.2012 - 2 M 29/12 - AuAS 2012, 136 und Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390; VGH München, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht