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   VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21   

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VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21 (https://dejure.org/2021,59784)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.11.2021 - 10 K 3806/21 (https://dejure.org/2021,59784)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. November 2021 - 10 K 3806/21 (https://dejure.org/2021,59784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 S 1 Nr 1 BBG 2009, § 61 Abs 1 S 3 BBG 2009, § 77 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 8 BDG, § 13 Abs 1 BDG
    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang mit Dienstwaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Beamten auf Probe; Polizeidienst; Dienstvergehen; Schusswaffe; 10 Grundregeln für den Umgang mit Schusswaffen und Munition

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 6 C 21.862

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen unberechtigter Datenabfrage

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Das Bemessungskriterium der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion ( Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG , Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 15 zu § 13 BDG).

    Für die Schwere des Dienstvergehens können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) oder unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (vgl. Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerwG , Beschluss vom 28.08.2018 - 2 B 4.18 -, juris Rn. 19; VG Stuttgart , Urteil vom 16.01.2013 - 12 K 1927/11 -, juris Rn. 24; Sauerland , in: Brinktrine/Schollendorf , Beamtenrecht Bund, BBG, Kommentar, Stand: 01.08.2021, § 34 Rn. 7; Hebeler , in: Battis , BBG, Kommentar, 5. Auflage, 2017, § 34 Rn. 3; so auch Hummel/Baunack, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack , BDG, Kommentar, 6. Auflage, 2016, § 13 Rn. 18e).

    Denn es kann der Antragsgegnerin nicht zum Nachteil gereichen, dass sie den Sachverhalt im Rahmen des Disziplinarverfahrens sorgfältig ausermittelt hat (so auch Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 9; VG Frankfurt , Beschluss vom 16.02.2015 - 9 L 4080/14.F -, juris Rn. 26).

    In dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfenden Ausspruch der Entlassung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel - ohne dass dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch ( BVerwG , Urteile vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, juris Rn. 25, und vom 28.04.1983 - 2 C 89.81 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 11).

  • VG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 9 L 4080/14

    Entlassung eines Beamten in der Probezeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Dies erfordert ein nach außen gerichtetes Verhalten, welches sich nicht nur auf den im Beamtengesetz geregelten Pflichtenkanon bezieht, sondern sich auch auf die Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie an den Beamten gerichtete Einzelanweisungen erstreckt (vgl. VG Frankfurt , Beschluss vom 16.02.2015 - 9 L 4080/14.F -, juris Rn. 19).

    Im Rahmen der fahrlässigen Tatbegehung reichen sowohl die leichte als auch grobe Fahrlässigkeit zur Begehung eines Dienstvergehens i. S. v. § 77 Abs. 1 BBG aus ( VG Frankfurt , Beschluss vom 16.02.2015 - 9 L 4080/14.F -, juris Rn. 20).

    Die Grundregel, nicht ohne Grund die Waffe auf Menschen zu richten - auch wenn diese nicht geladen ist -, ist an zweiter Stelle des zehn Punkte umfassenden Regelwerks genannt, was - wenn es ohnehin nicht die Vernunft gebieten würde - auf die hervorgehobene Bedeutung dieser unabdingbar einzuhaltenden Regel verweist (vgl. so in einer beamtenrechtlichen Entscheidung auch VG Frankfurt , Beschluss vom 16.02.2015 - 9 L 4080/14.F -, juris Rn. 22).

    Denn es kann der Antragsgegnerin nicht zum Nachteil gereichen, dass sie den Sachverhalt im Rahmen des Disziplinarverfahrens sorgfältig ausermittelt hat (so auch Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 9; VG Frankfurt , Beschluss vom 16.02.2015 - 9 L 4080/14.F -, juris Rn. 26).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich das zur Hauptsache erhobene Rechtsmittel nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt, und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NvwZ 1990, 853 unter Hinweis auf BVerwG , Beschlüsse vom 05.03.1964 - II C 101/63 -, vom 23.01.1970 - II C 42/69 -, und vom 25.04.1972 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20; OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 71; OVG Lüneburg , Beschluss vom 12.03.2009 - 5 ME 438/08 -, juris Rn. 5).

    Dazu hätte es Ausführungen dazu bedurft, dass er nicht über Vermögen verfüge, weder eine ihm zum Unterhalt verpflichtete Ehefrau noch darüber hinaus unterhaltsverpflichtete Eltern habe, die ihm zumindest Unterkunft und Nahrung zur Verfügung stellten sowie darüber hinaus keiner anderen Arbeit nachgehen könne (vgl. so auch OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 73).

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Es genügt nicht, dass der Beamte auf Lebenszeit mit einer solchen Maßnahme lediglich hätte "rechnen" müssen oder dass sie nur möglicherweise verhängt worden wäre (vgl. BVerwG , Urteil vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, juris Rn. 26; Sauerland , in: Brinktrine/Schollendorf , Beamtenrecht Bund, BBG, Kommentar, Stand: 01.08.2021, § 34 Rn. 11 m. w. N.).

    In dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfenden Ausspruch der Entlassung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel - ohne dass dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch ( BVerwG , Urteile vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, juris Rn. 25, und vom 28.04.1983 - 2 C 89.81 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 11).

  • VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505

    Sofortvollzug bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Fehlt es an einer einschlägigen Rechtsprechung, müssen Behörden und Gerichte unter Heranziehung disziplinarrechtlicher Grundsätze und der in der Rechtsprechung erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen eine eigene Bewertung des dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltens vornehmen (vgl. BVerwG , Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 24/79 -, BVerwGE 62, 280-289; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 53).

    Vielmehr besteht für besondere Ermessenserwägungen des Dienstherrn und eine gezielte Ermessenskontrolle des Gerichts nur dann Anlass, wenn konkrete Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise als ermessensgerecht erscheinen ließen, von der Entlassung abzusehen ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.06.2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris Rn. 55; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 56).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Die Entlassung stellt dabei keine disziplinarrechtliche, sondern eine beamtenrechtliche und somit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (§§ 113, 114 VwGO) zugängliche Entscheidung dar (vgl. BVerwG , Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 24.79 -, juris Rn. 23).

    Fehlt es an einer einschlägigen Rechtsprechung, müssen Behörden und Gerichte unter Heranziehung disziplinarrechtlicher Grundsätze und der in der Rechtsprechung erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen eine eigene Bewertung des dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltens vornehmen (vgl. BVerwG , Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 24/79 -, BVerwGE 62, 280-289; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 53).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13

    Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Vielmehr besteht für besondere Ermessenserwägungen des Dienstherrn und eine gezielte Ermessenskontrolle des Gerichts nur dann Anlass, wenn konkrete Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise als ermessensgerecht erscheinen ließen, von der Entlassung abzusehen ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.06.2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris Rn. 55; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 56).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    In dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfenden Ausspruch der Entlassung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel - ohne dass dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch ( BVerwG , Urteile vom 12.10.1989 - 2 C 22.87 -, juris Rn. 25, und vom 28.04.1983 - 2 C 89.81 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH , Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 21.862 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung aufgrund mangelnder

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich das zur Hauptsache erhobene Rechtsmittel nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt, und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NvwZ 1990, 853 unter Hinweis auf BVerwG , Beschlüsse vom 05.03.1964 - II C 101/63 -, vom 23.01.1970 - II C 42/69 -, und vom 25.04.1972 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20; OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 71; OVG Lüneburg , Beschluss vom 12.03.2009 - 5 ME 438/08 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
    Dennoch ist anerkannt, dass ein vorsätzliches Dienstvergehen schwerer zu ahnden ist (vgl. zur Unzulässigkeit einer pauschalen Gleichstellung von vorsätzlicher Tatbegehung mit einem fahrlässig begangenen Dienstvergehen BVerwG , Urteil vom 14.04.2011 - 2 WD 7.10 -, juris Rn. 14), da der Unrechtsgehalt der vorsätzlichen Tat grundsätzlich schwerer wiegt.
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge -

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

  • BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Anspruch auf Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

  • VG Stuttgart, 16.01.2013 - 12 K 1927/11

    Disziplinarverfahren wegen Besitzes von kinderpornografischen Materials

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