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   VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18   

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VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18 (https://dejure.org/2020,15543)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.06.2020 - 7 K 5890/18 (https://dejure.org/2020,15543)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 7 K 5890/18 (https://dejure.org/2020,15543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage von Gemeinderäten wegen Verletzung ihrer organschaftlichen Rechte nur teilweise erfolgreich

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage von Gemeinderäten wegen Verletzung ihrer organschaftlichen Rechte

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Bei - wie hier - der Vergangenheit angehörenden Rechtsverhältnissen ist ein berechtigtes Interesse grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn das Rechtsverhältnis über seine Beendigung hinaus anhaltende Wirkung in der Gegenwart äußert, insbesondere bei Wiederholungsgefahr, d.h. wenn es nicht nur abstrakt denkbar, sondern konkret möglich erscheint, das sich in Zukunft ein ähnlich gelagerter Sachverhalt ergibt (vgl. Kopp/Schenke/Schenke, VwGO Kommentar, 24. Auflage 2018, § 43 Rn 24 f.; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, juris).

    Macht der Kläger nicht die Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses, sondern die Fehlerhaftigkeit der Sitzungseinberufung geltend, ist der Bürgermeister das Pflichtsubjekt, gegenüber dem der Kläger die behauptete Verletzung seiner Innenrechtsposition geltend machen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 und vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, jeweils juris).

    Es wäre daher ohne Probleme möglich gewesen, zumindest die wesentlichen Eckpunkte der Aufhebungsvereinbarung zu benennen und auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hinzuweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, juris).

    Insoweit ist das individuelle Recht des Gemeinderatsmitglieds vielmehr im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensregeln durch das Mehrheitsprinzip begrenzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Dezember 1987 - 1 S 2832/86 -, NVwZ-RR 1989, 153 und vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, juris).

    Als Pflichtsubjekt des gemeinderätlichen Anspruchs aus § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO, ist er auch passivlegitimiert, wenn das Gemeinderatsmitglied die gerichtliche Feststellung der nicht ordnungsgemäßen Ladung einer Gemeinderatssitzung geltend macht (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).

    Ein in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefasster Gemeinderatsbeschluss ist wegen des vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1987 - 1 S 2832/86

    Klagebefugnis bei Organstreit und Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Sie machen die Verletzung ihres organschaftlichen Rechts auf ordnungsgemäße Einberufung der Gemeinderatssitzung durch das Verhalten des Beklagten zu 1) in Form des Unterlassens der Beifügung von Verhandlungsunterlagen zu der Mitteilung über den Tagesordnungspunkt 1 geltend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1987 - 1 S 2832/86, NVwZ-RR 1989, 153).

    Sie machen die Verletzung ihrer organschaftlichen Rechte auf ordnungsgemäße Einberufung der Gemeinderatssitzung durch das Unterlassen des Beklagten zu 1) in Form des Fehlens von Angaben über Hintergründe und Konditionen der Aufhebungsvereinbarung in der Tischvorlage Nr. 2117/052 geltend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1987 - 1 S 2832/86, NVwZ-RR 1989, 153).

    Insoweit ist das individuelle Recht des Gemeinderatsmitglieds vielmehr im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensregeln durch das Mehrheitsprinzip begrenzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Dezember 1987 - 1 S 2832/86 -, NVwZ-RR 1989, 153 und vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, juris).

    Soweit sich der Klägervertreter zur Bejahung der Passivlegitimation des Beklagten zu 2) auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Dezember 1987 - 1 S 2832/86, NVwZ-RR 1989, 153) stützt, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Um sein Recht auf eine zureichende Bezeichnung des Verhandlungsgegenstands zu wahren, obliegt es dem Gemeinderatsmitglied grundsätzlich außerdem, während der Sitzung mit dem Hinweis auf die aus seiner Sicht fehlerhafte Einberufung die Vertagung des Beratungsgegenstandes zu beantragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - und vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, jeweils juris).

    Da diese Vorschrift eine Schutznorm des einzelnen Stadtrats ist, wären die Kläger durch einen Verfahrensmangel dieser Art in ihren Mitgliedschaftsrechten verletzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris m. w. Nachw.).

    Macht der Kläger nicht die Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses, sondern die Fehlerhaftigkeit der Sitzungseinberufung geltend, ist der Bürgermeister das Pflichtsubjekt, gegenüber dem der Kläger die behauptete Verletzung seiner Innenrechtsposition geltend machen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 und vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 -, jeweils juris).

    Der Gemeinderat, den die Kläger mit ihrem Klageantrag Ziffer 4 in Anspruch nehmen, kann deshalb nicht Adressat eines solchen Rechtes sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Um sein Recht auf eine zureichende Bezeichnung des Verhandlungsgegenstands zu wahren, obliegt es dem Gemeinderatsmitglied grundsätzlich außerdem, während der Sitzung mit dem Hinweis auf die aus seiner Sicht fehlerhafte Einberufung die Vertagung des Beratungsgegenstandes zu beantragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 - und vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, jeweils juris).

    Hinsichtlich der Frage nach der Erforderlichkeit bzw. des Umfangs vorbereitender Unterlagen können auch etwaige der Sitzung vorausgegangene interfraktionelle Gespräche eine Rolle spielen, jedenfalls, wenn dort über einen leicht überschaubaren Tagesordnungspunkt umfassend informiert wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 896/00 -, juris).

  • VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16

    Grünen-Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen Stadt Wiesbaden

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Allerdings kann sich bei künftigen Gemeinderatssitzungen jederzeit erneut die hier entscheidungserhebliche allgemeine Frage stellen, in welcher konkreten Form Tagesordnungspunkte in Einladungen zu Gemeinderatssitzungen zu bezeichnen sind und inwieweit eine vorangegangene Befassung des streitigen Tagesordnungspunkts in anderen Gremien sowie die Eigenpflicht der Ratsmitglieder die Informationspflicht des Bürgermeisters beschränkt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 09. Februar 2017 - 9 K 933/16 -, VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, jeweils juris).

    Die Klagebefugnis ist nur dann abzulehnen, wenn die behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. Januar 2018 - 7 K 231/16.WI -, juris m. w. Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2003 - 8 S 630/03

    Wirksamwerden des Bebauungsplans - Erscheinungstag im Amtsblatt

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Eine mündliche Unterrichtung der Gemeinderatsmitglieder in der Sitzung genügt jedoch nur dann, wenn der Entscheidungsgegenstand schon auf der Grundlage eines mündlichen Vortrags oder einer Tischvorlage in der Sitzung hinreichend erfassbar ist und es einer vertieften Vorbereitung der Ratsmitglieder zur ordnungsgemäßen Beratung und Entscheidung der Sache nicht bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 8 S 630/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2010 - 2 A 11318/09

    Anspruch von Ratsmitgliedern auf Unterrichtung über Beratungsgegenstände in

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Auch die ausführliche Behandlung einer Thematik anhand umfangreicher Unterlagen in vorangegangenen (Fach-)Ausschusssitzungen oder in Fraktionssitzungen ist hierbei mit einzubeziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Juni 2010 - 2 A 11318/09 -, juris; vgl. so auch für den Fall von Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Auch die ausführliche Behandlung einer Thematik anhand umfangreicher Unterlagen in vorangegangenen (Fach-)Ausschusssitzungen oder in Fraktionssitzungen ist hierbei mit einzubeziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Juni 2010 - 2 A 11318/09 -, juris; vgl. so auch für den Fall von Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 25.07.2018 - 15 K 5577/15

    Organstreitverfahren, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, tiefgreifender

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Nach Ansicht der Kläger sei der zu dem Tagesordnungspunkt 1 des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2017 gefasste Beschluss durch die fehlerhafte Sitzungseinberufung unter Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte zustande gekommen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. Juli 2018 - 15 K 5577/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 9 S 1466/81

    Wahl des studentischen Verwaltungsratsmitglieds

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18
    Im körperschaftsinternen Organstreit sind stets diejenigen Organe bzw. Organteile am verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt, zwischen denen Streit besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 1983 - 9 S 1466/81 -, DÖV 1983, 862).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02

    Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken

  • VG Trier, 10.06.2014 - 1 K 1675/13

    Unzulässige Klage eines zwischenzeitlich zum Bürgermeister gewählten

  • VG Halle, 23.05.2019 - 3 A 295/18
  • VG Gelsenkirchen, 29.05.2019 - 15 K 3554/18

    Kommunalverfassungsstreit, Ratssitzung, Rederecht, Ordnungsruf, Ruf "zur Sache",

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 CS 11.1927

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Organrecht des ersten Bürgermeisters; Ladung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 2785/15

    Bedeutung des Rederechts eines Ratsmitglieds für die Demokratie und die

  • VG Karlsruhe, 09.02.2017 - 9 K 933/16

    Weigerung des Bürgermeisters, einen Antrag eines Gemeinderatsmitglieds zu einem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 10194/94

    Hinweis auf "blumenreiche Worte" rechtfertigt keinen Ordnungsruf

  • VG Magdeburg, 03.05.2011 - 9 A 51/10

    Kreistag, Änderung der Tagesordnung

  • VG Arnsberg, 05.12.2019 - 12 K 7751/17

    Teilerfolg für Kläger im Streit um Redezeiten im Rat der Stadt Brilon

  • VG Düsseldorf, 03.05.2019 - 1 K 3063/18

    Akteneinsicht eines Ratsmitglieds Informationspflichten des Bürgermeisters

  • VG Karlsruhe, 13.02.2024 - 14 K 24/24

    Kreistagsentscheidung über eine Klinikfusion; Verkürzung der Regelfrist von

    Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse an einer Sachentscheidung (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 1 B 59/23 - juris Rn. 8 ff.; Sächsisches OVG, Urteil vom 6.7.2021 - 4 A 695/20 - juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.8.2011 - 15 A 1555/11 - juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 82).

    Unterbleibt diese rechtzeitige Rüge ist dem Organ die Möglichkeit genommen worden, die Einwände zu prüfen und gegebenenfalls für Abhilfe Sorge zu tragen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 1 B 59/23 - juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.5.2021 - 15 A 2079/19 - juris Rn. 56 ff. m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 67).

    Dies genügt jedoch ausnahmsweise dem Grundsatz der Organtreue, denn ein weiterer Vertagungsantrag hätte im konkreten Einzelfall eine bloße Förmelei dargestellt (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 85).

    Zu dem Tagesordnungspunkt 3 liegt auch kein Antrag eines anderen Kreisrates auf Vertagung vor (vgl. zu dieser Konstellation: VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 85).

    Gegebenenfalls kann er, sofern sich ihm bei pflichtgemäßer Vorbereitung Unklarheiten oder Ungewissheiten über Einzelheiten ergeben, vor oder in der Sitzung Fragen an die Verwaltung stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.11.2005 - 5 S 2662/04 - juris Rn. 32; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 29; VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 92).

    Mit zu berücksichtigen ist insoweit in gewissem Umfang im Rahmen der Zumutbarkeit das Bestehen einer Eigenpflicht des einzelnen Ratsmitglieds sich selbst allgemein - in der Regel über Fraktionen und Kollegen, Presse und Öffentlichkeit - angemessen wie ein kommunalpolitisch Interessierter zu informieren und bestehende Unklarheiten und Ungewissheiten gegebenenfalls auch durch Fragen an die Rats- beziehungsweise Fraktionskollegen zu beseitigen (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 92).

    Dabei ist für eine angemessene Unterrichtung das für die Vorbereitung notwendige Informationsniveau eines verständigen, verantwortungsbewussten Ratsmitglieds erforderlich (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 28.7.2009 - 4 B 406/09 - juris Rn. 29; VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 92).

    Soweit der Antragsgegner darauf verweist, dass in gewissem Umfang im Rahmen der Zumutbarkeit eine Eigenpflicht des einzelnen Ratsmitgliedes besteht, sich selbst allgemein - in der Regel über Fraktionen und Kollegen, Presse und Öffentlichkeit - angemessen wie ein kommunalpolitisch Interessierter zu informieren und bestehende Unklarheiten und Ungewissheiten gegebenenfalls auch durch Fragen an die Rats- beziehungsweise Fraktionskollegen zu beseitigen (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.6.2020 - 7 K 5890/18 - juris Rn. 92), bezieht sich diese Rechtsprechung auf die Frage, welche Unterlagen als erforderlich anzusehen sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 15 A 3460/18

    Auskunftsklage zur Sparkassenfusion bleibt erfolglos

    Das berechtigte Interesse des auch in der aktuellen Wahlperiode im Rat vertretenen Klägers, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 10194/94 -, juris Rn. 22; VG Stuttgart, Urteil vom 19. Juni 2020- 7 K 5890/18 -, juris Rn. 63, an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der gefassten Beschlüsse ist aber nur teilweise zu bejahen.
  • VG Freiburg, 17.05.2021 - 4 K 1478/21

    Recht auf Absetzung eines Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung einer

    Denn die organschaftlichen Mitwirkungsrechte der Gemeinderäte umfassen nicht auch einen Anspruch auf eine in jeder Hinsicht rechtmäßige Sachentscheidung des Gemeinderats; ein solches "objektives Beanstandungsrecht" steht dem einzelnen Gemeinderatsmitglied im Rahmen eines Organstreitverfahrens gerade nicht zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. 12.02.1990 - 1 S 588/89 -, juris Rn. 17 a.E.; OVG Saarl. Beschl. v. 07.03.2007 - 3 Q 146/06 -, juris Rn. 25 f; VG Stuttgart, Urt. v. 19.6.2020 - 7 K 5890/18 -, juris Ls. 3 und Rn. 108; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht BW, 11. Aufl., § 17 Rn. 23; Gern/Brüning, Kommunalrecht BW, 4. Aufl., Rn. 712, jeweils m.w.N.).

    Richtiger Antragsgegner ist hier auch der Oberbürgermeister selbst und nicht etwa die Stadt X als Rechtsträgerin, da diesem nach der Kompetenzverteilung der Gemeindeordnung die behauptete Rechtsverletzung des Antragstellers anzulasten wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.02.1990 - 1 S 588/89 -, juris Ls. 2 und Rn. 22; VG Stuttgart, Urt. v. 19.06.2020 - 7 K 5890/18 -, juris Rn. 89).

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 4 K 3113/20

    Zulässige Verkürzung der Mitteilungsfrist für die Gemeinderatssitzung bei eiliger

    Richtiger Antragsgegner ist der Oberbürgermeister selbst, da ihm die behauptete Verletzung der Rechtsposition des Antragstellers anzulasten wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.02.1990 - 1 S 588/89 -, juris Rn. 22; VG Stuttgart, Urt. v. 19.06.2020 - 7 K 5890/18 -, juris Rn. 89).

    Bei der Beurteilung, ob ein Regelfall vorliegt, kann etwa auf die Größe der Gemeinde, Inhalt und Umfang der Tagesordnung, Bedeutung des Beratungsgegenstandes für die Gemeinde sowie eine Vorbefassung in früheren (Ausschuss-)Sitzungen abgestellt werden (vgl. zur alten Rechtslage VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.1999 - 8 S 5/99 -, juris Rn. 26; Urt. v. 24.06.2002 - 1 S 896/00 -, juris Rn. 24; außerdem VG Stuttgart, Urt. v. 19.06.2020 - 7 K 5890/18 -, juris Rn. 92).

  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 6472/19

    Beanstandung der Wahl des Dekans und seines Stellvertreters durch den

    Der Grundsatz der Organtreue verlangt insbesondere die rechtzeitige Rüge der beanstandeten Maßnahme gegenüber dem Organ selbst (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 19.06.2020 - 7 K 5890718 - BeckRS 2020, 18166).

    Das Gericht geht hiervon abgesehen davon aus, dass eine Rüge am 10.07.2019 bereits nicht mehr zeitnah gewesen sein dürfte (vgl. zum Zeitmoment VG Stuttgart, Urt. v. 19.06.2020 - 7 K 5890718 - BeckRS 2020, 18166).

  • VG Stuttgart, 13.01.2022 - 10 K 3106/19

    Abwahl des Dekans durch den Fakultätsrat; Ladung zur Sitzung;

    Der Grundsatz der Organtreue verlangt insbesondere die rechtzeitige Rüge der beanstandeten Maßnahme gegenüber dem Organ selbst (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 19.06.2020 - 7 K 5890718 - BeckRS 2020, 18166).
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