Rechtsprechung
VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb eines Pharmagroßhandels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb eines Pharmagroßhandels; Erteilung einer Großhandelserlaubnis als sogenannte gemischte Erlaubnis für eine Person und eine bestimmte Betriebsstätte; Vorliegen einer unmittelbaren eigenen rechtlich ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
- BVerwG, 15.09.2008 - 3 B 36.08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.05.2002 - III R 8/00
Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte
Auszug aus VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Er hat jedoch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. ex. BFH, U.v. 23.05.2002, BFHE 198, 325; U.v. 30.06.2005, BFHE 210, 551 sowie vom 09.03.1962, BFHE 74, 614) zu der von der Klägerin herangezogenen Vorschrift des § 12 AO eine Konkretisierung erfahren, die auf die hier zu entscheidende Vorschrift übertragbar ist. - BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89
Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses - …
Auszug aus VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (so exemplarisch und umfassend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.1992, BVerwGE 89, 327 - 334 mit weitgehenden und umfassenden Hinweisen auf die vorausgegangene Rechtsprechung). - BFH, 09.03.1962 - I B 156/58
Betriebsstätte des Versicherungsunternehmens bei selbstständig gewerbetreibendem …
Auszug aus VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Er hat jedoch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. ex. BFH, U.v. 23.05.2002, BFHE 198, 325; U.v. 30.06.2005, BFHE 210, 551 sowie vom 09.03.1962, BFHE 74, 614) zu der von der Klägerin herangezogenen Vorschrift des § 12 AO eine Konkretisierung erfahren, die auf die hier zu entscheidende Vorschrift übertragbar ist.
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
Auszug aus VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Dieses Interesse schließt über ein rechtliches Interesse hinaus jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse auch wirtschaftlicher oder ideeller Art ein, wobei jedoch zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozess fremden Popularklage die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 29.06.1995, BVerwGE 99, 64 - 69). - BFH, 30.06.2005 - III R 76/03
Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine …
Auszug aus VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Er hat jedoch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. ex. BFH, U.v. 23.05.2002, BFHE 198, 325; U.v. 30.06.2005, BFHE 210, 551 sowie vom 09.03.1962, BFHE 74, 614) zu der von der Klägerin herangezogenen Vorschrift des § 12 AO eine Konkretisierung erfahren, die auf die hier zu entscheidende Vorschrift übertragbar ist. - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus VG Stuttgart, 19.10.2006 - 4 K 2196/06
Der Streit der Beteiligten muss in Beziehung zu Bedeutung und Tragweite einer Vorschrift des öffentlichen Rechts im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt bestehen (so BVerwG, Urt. v. 26.11.1996 - BVerwGE 100, 262 - 275).
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2850/06
Großhandel mit Arzneimitteln; Erlaubnispflicht
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2006 - 4 K 2196/06 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.10.2006 - 4 K 2196/06 - zu ändern und festzustellen, dass die Klägerin berechtigt ist, ohne behördliche Erlaubnis nach § 52a AMG berufs- oder gewerbsmäßig zum Zwecke des Handeltreibens Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG in einem im Regierungsbezirk Stuttgart gelegenen Lager eines Lagerhalters, der selbst im Besitz einer Erlaubnis nach § 52a AMG ist, einlagern zu lassen, und mit den so eingelagerten Arzneimitteln Großhandel zu treiben,.
Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (- 4 K 2196/06 -) und die Behördenakten des Beklagten vor.