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   VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06   

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VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06 (https://dejure.org/2007,31878)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2007 - 10 K 1287/06 (https://dejure.org/2007,31878)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2007 - 10 K 1287/06 (https://dejure.org/2007,31878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zweifel an der Geeignetheit eines Lehrers an einer Privatschule nach einmaligem Unterrichtsbesuch.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Untersagung einer Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule nach § 8 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (PSchG,BW); Heilung eines Verstoßes gegen das Recht auf Anhörung nach § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (VwVfG,BW) ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 9 S 781/89

    Nichteignung als Erzieher; Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06
    Als Vorschrift, die letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV) sowie für das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) dient, unterliegt § 8 PSchG auch im Hinblick auf die dem Privatschulträger durch Art. 7 Abs. 4 GG und den Schulleitern, Lehrern und Erziehern an Privatschulen durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 - Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, DVBl 1989, 1265 ff.).

    Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung des § 8 PSchG, dass für eine Untersagung Tatsachen vorliegen müssen, die den Schulleiter, Lehrer oder Erzieher für die Ausübung einer solchen Tätigkeit ungeeignet erscheinen lassen, bedeutet nur, dass nicht mit absoluter Gewissheit eine - tatsächliche - Ungeeignetheit festgestellt werden muss, vielmehr soll damit der Prognosecharakter des (Nicht-)Eignungsurteils verdeutlicht werden, ohne dass jedoch der Schulaufsichtsbehörde insoweit ein - gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer - Beurteilungsspielraum eingeräumt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, a.a.O.; VG Dresden, Urteil vom 22.09.2003 - 5 K 16/00 -, zit. nach juris).

    Nur bei einer gesicherten und eindeutigen Basis - wenn feststeht, dass "Tatsachen vorliegen, die" den Kläger "für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule ungeeignet erscheinen lassen" - ist Raum für eine Diskussion, ob auf deren Grundlage die Rechtsfolge des § 8 PSchG in jedem Fall einer besonderen Ermessensentscheidung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, DVBl 1989, 1265 ff.; Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 -), oder ob diese im Sinne eines "intendierten Ermessens" für den Regelfall vorgegeben ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85

    Ungeeignetheit eines Privatschulleiters bei wiederholten sexuellen Verfehlungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06
    Als Vorschrift, die letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV) sowie für das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) dient, unterliegt § 8 PSchG auch im Hinblick auf die dem Privatschulträger durch Art. 7 Abs. 4 GG und den Schulleitern, Lehrern und Erziehern an Privatschulen durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Rechtspositionen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 - Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, DVBl 1989, 1265 ff.).

    Nur bei einer gesicherten und eindeutigen Basis - wenn feststeht, dass "Tatsachen vorliegen, die" den Kläger "für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule ungeeignet erscheinen lassen" - ist Raum für eine Diskussion, ob auf deren Grundlage die Rechtsfolge des § 8 PSchG in jedem Fall einer besonderen Ermessensentscheidung bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, DVBl 1989, 1265 ff.; Urteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 -), oder ob diese im Sinne eines "intendierten Ermessens" für den Regelfall vorgegeben ist.

  • VG Dresden, 22.09.2003 - 5 K 16/00
    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2007 - 10 K 1287/06
    Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung des § 8 PSchG, dass für eine Untersagung Tatsachen vorliegen müssen, die den Schulleiter, Lehrer oder Erzieher für die Ausübung einer solchen Tätigkeit ungeeignet erscheinen lassen, bedeutet nur, dass nicht mit absoluter Gewissheit eine - tatsächliche - Ungeeignetheit festgestellt werden muss, vielmehr soll damit der Prognosecharakter des (Nicht-)Eignungsurteils verdeutlicht werden, ohne dass jedoch der Schulaufsichtsbehörde insoweit ein - gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer - Beurteilungsspielraum eingeräumt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 -, a.a.O.; VG Dresden, Urteil vom 22.09.2003 - 5 K 16/00 -, zit. nach juris).
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