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   VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11   

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https://dejure.org/2012,8059
VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11 (https://dejure.org/2012,8059)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2012 - 6 K 1922/11 (https://dejure.org/2012,8059)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2012 - 6 K 1922/11 (https://dejure.org/2012,8059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für die Umnutzung einer Spielhalle; Anforderungen an die Definition des Bauvorhabens nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 BauGB; Maßgeblichkeit der Abgrenzung zwischen mischgebietstypischen und kerngebietstypischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2
    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; BauNVO - Spielhalle; Billardcafé; Kerngebietstypische Vergnügungsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09

    Zweifel an der Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11
    Bisher hatte sich in der Rechtsprechung zur Abgrenzung als Schwellenwert eine Grundfläche von etwa 100 qm ohne Nebenflächen herausgebildet (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09-, NVwZ-RR 2011, 510 und juris).

    Aber auch wenn man mit dem VGH Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 22.02.2011 a.a.O.) aufgrund der Änderung der SpielVO zum 01.01.2006 auf die Anzahl der in dem Vorhaben geplanten Besucherplätze abstellt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Besucherplätze an Geldspielautomaten, an sonstigen Spielgeräten, an Bistrotischen oder an einer Theke handelt, und mehr als 40 Besucherplätze als kerngebietstypisch wertet, kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11
    Für eine erleichterte Zulässigkeit des Vorhabens unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ist kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5/98-, NVwZ 1999, 523 und juris).

    Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 -4 C 5/98- a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11
    Es handelt sich nämlich um einen zentralen, für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbaren Dienstleistungsbetrieb mit einem größeren Einzugsbereich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1998 - 4 B 119/88-, NVwZ 1989, 50 und juris).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11
    16 Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 -4 C 10/09-. BVerwGE 138, 166 und juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 8 S 869/12

    Bauliche Nutzungsänderung durch Umwandlung einer Spielhalle

    Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2012 - 6 K 1922/11 - zuzulassen, wird abgelehnt.
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