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   VG Stuttgart, 20.10.2020 - 18 K 1797/19   

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https://dejure.org/2020,44113
VG Stuttgart, 20.10.2020 - 18 K 1797/19 (https://dejure.org/2020,44113)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.10.2020 - 18 K 1797/19 (https://dejure.org/2020,44113)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 18 K 1797/19 (https://dejure.org/2020,44113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 S 1 VwGO, § 36 Abs 2 S 1 EnWG 2005, § 18 Abs 1 S 1 EnWG 2005, § 46 Abs 2 S 1 EnWG 2005
    Feststellungsklage eines Energieversorgungsunternehmens mit dem Begehren, dass es für bestimmte Orsteile Grundversorger für Elektrizität ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist konzessionsgebietsbezogen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 4 BV 16.1970

    Heranziehung eines überregionalen Stromversorgers zu einem Fremdenverkehrsbeitrag

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.10.2020 - 18 K 1797/19
    Das Umweltministerium ging zu Recht davon aus, dass der Begriff des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG bezogen auf das Gemeindegebiet oder Teile davon zu verstehen ist, für das ein Konzessionsvertrag nach § 46 EnWG über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb der Leitungen abgeschlossen worden ist (dazu ., vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 05.04.2017 - 4 BV 16.1970 -, juris Rn. 4).

    Mit diesem Ziel wäre es nicht vereinbar, wenn das Bezugsgebiet für die Bestimmung des Grundversorgers dem gesamten galvanisch zusammenhängenden Netz eines Netzbetreibers entspräche, da dieser dann durch Änderungen des Netzzuschnitts Einfluss darauf nehmen könnte, wer in seinem Bereich Grundversorger wird (vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 05.04.2017, a.a.O. Rn. 24; Schüler/Tittel, a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 30.15

    Anfechtungsanspruch; Anfechtungsfrist; Auslegung; Duldungsbescheid; Einrede;

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.10.2020 - 18 K 1797/19
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2017 - 9 C 30.15 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.10.2020 - 18 K 1797/19
    Auch dem in § 1 Abs. 1 EnWG zum Ausdruck kommenden Zweck der Grundversorgungspflicht, die Energieversorgung der Allgemeinheit als Teil der Daseinsvorsorge sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.1984 - 1 BvL 28/82 -, juris Rn. 37 f.; Hellermann in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl. 2015, § 36 Rn. 3), wird das Verständnis des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung als Konzessionsgebiet gerecht, da dadurch die Bestimmung des Grundversorgers dem Zugriff der Gemeinden nicht völlig entzogen wird.
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