Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34187
VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14 (https://dejure.org/2015,34187)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.07.2015 - 5 K 5066/14 (https://dejure.org/2015,34187)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 5 K 5066/14 (https://dejure.org/2015,34187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anforderung von Polizeikosten und Widerspruchsgebühr für Vollstreckung von Platzverweisen anlässlich einer Tunnelblockade im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsvollstreckung; Verwaltungsgebühr; Allgemeines Polizeirecht; (polizeiliches) Obdachlosenrecht; Versammlungsrecht; Vereinsrecht - Allgemeinverfügung; Angemessene Verteilung von Gebühren; Auflösung einer Versammlung; Bahnprojekt "Stuttgart 21"; Baustellenzufahrt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhe des Kostenbescheides gegen weggetragene Demonstranten bei Bauprojekt "Stuttgart 21"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Kostenbescheides gegen weggetragene Demonstranten bei Bauprojekt "Stuttgart 21"

Papierfundstellen

  • VBlBW 2016, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
    Der Gebührensatz nach § 7 Abs. 2 LVwVGKO ist ein "fester Satz" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.07.1985 - 1 S 390/85 -, VBlBW 1985, 385; Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299).

    Die Regelungen über Umfang (§ 7 Abs. 2 LVwVGKO) und angemessene Verteilung der Kosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 LVwVGKO) sollen sicherstellen, dass die Kosten keine unverhältnismäßige Höhe erreichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299, 301).

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 -, juris) sind deshalb auf allgemeines Polizeirecht gestützte Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden - etwa ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme - sowie daran anschließende polizeirechtliche Folgemaßnahmen rechtswidrig, solange die (nicht verbotene) Versammlung nicht gemäß § 15 Abs. 3 VersammlG eindeutig aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage (vgl. §§ 17 a Abs. 4 Satz 2, 18 Abs. 3, 19 Abs. 4 VersammlG) von der Versammlung eindeutig ausgeschlossen wurde.
  • VG Stuttgart, 12.06.2014 - 5 K 810/11
    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
    Solche demonstrativen Blockaden fallen unter den Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. Urte. der erkennenden Kammer v. 12.06.2014 - 5 K 808/11 u. 5 K 810/11 - zu einem sog. Blockadefrühstück am 25.01.2011 im Bereich des ehemaligen Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1985 - 1 S 390/85

    Rechtsgrundlage für Kostenerhebung bei Anwendung unmittelbaren Zwangs durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
    Der Gebührensatz nach § 7 Abs. 2 LVwVGKO ist ein "fester Satz" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.07.1985 - 1 S 390/85 -, VBlBW 1985, 385; Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299).
  • VG Stuttgart, 12.06.2014 - 5 K 808/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Platzverweises bei einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.07.2015 - 5 K 5066/14
    Solche demonstrativen Blockaden fallen unter den Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. Urte. der erkennenden Kammer v. 12.06.2014 - 5 K 808/11 u. 5 K 810/11 - zu einem sog. Blockadefrühstück am 25.01.2011 im Bereich des ehemaligen Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs).
  • VG Stuttgart, 18.11.2015 - 5 K 1265/14

    Rechtswidrigkeit des Einsatzes der Polizei am 30. September 2010 im Schlossgarten

    Dementsprechend wird § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO im Fall des gerichtlichen Vorgehens gegen einen Kostenbescheid wegen der Vollstreckung einer zwischenzeitlich erledigten Grundverfügung auch nicht so verstanden, dass die Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Verfügung außer Betracht bleibt (vgl. bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1986 - 1 S 2654/85 -, VBlBW 1986, 299 [303]; Urteil der Kammer vom 21. Juli 2015 - 5 K 5066/14 -, noch nicht veröffentlicht).
  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    Der jeweils zu vollstreckende Verwaltungsakt bestand in der Form von Platzverweisen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 POG (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juli 2015 - 5 K 5066/14 -, juris [dort zu § 27a Abs. 1 PolG BW]) der über Lautsprecher der Polizei als Allgemeinverfügung erging (§ 35 Satz 2 VwVfG).
  • VG Schwerin, 28.02.2018 - 7 A 550/17

    Kostenbescheid wegen polizeilicher Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Auflösung

    Ebenfalls hindert die Wirksamkeit des hier anzuwendenden Gebührentarifs der Umstand nicht, dass keine Aufteilung der angefallenen Gebühren unter mehrere Personen vorgesehen ist (zu den Schwierigkeiten bei der Anwendung von § 9 Abs. 1 Nr. 2 LVwVGKO vgl. das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Juli 2015 - 5 K 5066/14 -, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2016, S. 155 [158], und die Anmerkung hierzu von Ropertz, a. a. O. S. 158 ff.), sondern ohne "Mengenrabatt" pro Pflichtigem gesondert abgerechnet wird.
  • VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 3733/19

    Selbstständige Anfechtung der Entscheidung über die Widerspruchsgebühr

    Vielmehr spricht aus Sicht des Antragstellers für vorliegendes Ergebnis, dass andernfalls die Widerspruchsgebühr immer streitwerterhöhend berücksichtigt werden müsste, obwohl er insoweit keine Einwendungen geltend macht (zum Ganzen Gassner, VBlBW 2012, 405, 409 f.; Emrich, NVwZ 2000, 163, 164; a.A., aber ohne nähere Begründung etwa, VG Stuttgart, Urt. v. 21.07.2015 - 5 K 5066/14 -, juris Rn. 72; VG Freiburg, Beschl. v. 08.08.2008 - 1 K 1161/08 -, juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht