Rechtsprechung
VG Stuttgart, 21.09.2022 - 4 K 400/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 161 Abs 3 VwGO, § 12 Abs 1 S 2 Nr 6 RuStAG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RuStAG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 3 RuStAG
Kostenverteilung, wenn Kläger mit ihrer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte; Verzögerung einer Einbürgerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzögerung, Untätigkeitsklage, zureichender Grund, Mehrstaatigkeit, Iran, Bekenntniserklärung, Lebensunterhalt
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- BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2022 - 4 K 400/22
Das Kostenprivileg des § 161 Abs. 3 VwGO soll den Bürger vor einer Kostenbelastung bewahren, wenn er berechtigterweise die Gerichte in Anspruch genommen hat, um eine unangemessene Verzögerung der Bearbeitung seines Antrags zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 9).6 Eine Kostenüberbürdung nach § 161 Abs. 3 VwGO tritt nur dann nicht ein, wenn ein zureichender Grund für die Verzögerung der Entscheidung vorlag und den Klägern dieser Grund auch bekannt war oder bekannt sein musste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 9).
8 Ein Grund kann nur dann "zureichend" im Sinne des § 161 Abs. 3 VwGO sein, wenn er mit der Rechtsordnung in Einklang steht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.2004 - 7 B 58/03 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 10).
Eine Kostenüberbürdung nach § 161 Abs. 3 VwGO tritt nur dann nicht ein, wenn der zureichende Grund für die Nichtbescheidung den Klägern bekannt war oder bekannt sein musste, etwa durch einen informierenden Zwischenbescheid (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 9).
Denn einer Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO steht nicht entgegen, dass die Klage möglicherweise unbegründet oder unzulässig war; auch in diesen Fällen hat der Beklagte durch seine verzögerte Bescheidung Anlass zur Klage gegeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 - juris Rn. 8).
- VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16
Erhöhtes Arbeitaufkommen als zureichender Grund für verzögerte Bescheidung des …
Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2022 - 4 K 400/22
Ein solches Kennenmüssen liegt dann vor, wenn die Kläger nach der allgemeinen Lebenserfahrung oder aufgrund besonderer Umstände des Falles erkennen können, dass eine abschließende Entscheidung nicht möglich ist (vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 26.09.2016 - 8 K 1272/16 - juris Rn.14). - BVerwG, 08.01.2004 - 7 B 58.03
Ersatzgrundstück; Untätigkeitsklage; zureichender Grund; Gesetzesänderung, …