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VG Stuttgart, 21.10.2010 - 11 K 3128/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Durchsetzung von Mitwirkungspflichten durch Verwaltungszwang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers bei der Aufklärung des Sachverhalts bezüglich anrechenbarem Vermögen aus Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialrecht; Ausbildungsförderung; Vollstreckungsrecht - Erzwingung von Auskunftspflichten; Obliegenheiten; vollstreckungsfähige Handlungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 10 E 323/05
Rechtswidrige Verwendung von Bundesausbildungsförderung
Auszug aus VG Stuttgart, 21.10.2010 - 11 K 3128/10
In solchen Fällen ist nämlich von einer Umkehr der materiellen Beweislast auszugehen, da die Auskünfte Umstände betreffen, die sich ohne Mitwirkung des Auszubildenden den Feststellungen des Leistungsträgers entziehen (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 01.10.2007, - 10 E 323/05 -, ).