Rechtsprechung
VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05, 16 K 1121/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Aktionsplanes; subjektiv-öffentliches Recht; Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 47 Abs 2 BImSchG, § 48a Abs 1 BImSchG, § 4 Abs 2 S 1 BImSchV 22, § 11 Abs 4 BImSchV 22, § 9 BImSchV 22, § 1 Nr 9 BImSchV 22, § 1 Nr 7 BImSchV 22, § 1 Nr 3 BImSchV 22, § 42 Abs 2 VwGO, EGRL 30/99
Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Aktionsplanes; subjektiv-öffentliches Recht; Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage - nomos.de
, S. 48
Zum Anspruch betroffener Bürger auf Aufstellung eines Aktionsplans zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerde der 22. BImSchV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Aufstellung eines immissionsschutzrechtlichen Aktionsplanes im Hinblick auf Überschreitungen der für Feinschwebestaub verordneten Immissionsgrenzwerte; Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im Gefahrengebiet; Geltendmachung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Feinstaub: Bislang kein ausreichender Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Klagen wegen Feinstaub erfolgreich
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Klagen wegen Feinstaub erfolgreich
- 123recht.net (Pressemeldung, 31.5.2005)
Bürger siegen im bundesweit ersten Feinstaub-Prozess // Baden-Württemberg muss Aktionsplan erstellen
- VG Stuttgart (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlung über die Klagen wegen Feinstaubbelastung
Vor Ergehen der Entscheidung:
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 971
- NVwZ 2005, 972
- VBlBW 2006, 117
Wird zitiert von ... (10)
- VG Stuttgart, 26.07.2017 - 13 K 5412/15
Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen; hier: Umweltzone …
Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 31.05.2005 statt (16 K 1121/05). - BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06
Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; …
Die abweichende Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, die sich auf Äußerungen in Rechtsprechung und Literatur stützen kann (VG Stuttgart, NVwZ 2005, 972;… Heitsch, in: Kotulla, BImSchG, § 47 Rn. 69 i.V.m. § 44 Rn. 22 ff.; Klinger/Löwenberg, ZUR 2005, 169; Krohn, ZUR 2005, 371; Rehbinder, NuR 2005, 493; Callies, NVwZ 2006, 1; Sparwasser, NVwZ 2006, 369; Jarass, Verwaltungsarchiv 97, 429 ), leitet die drittschützende Wirkung des § 47 Abs. 2 BImSchG zugunsten der von einer Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffenen Gebietsbewohner aus dem mit der Einhaltung des Grenzwerts bezweckten Schutz ihrer Gesundheit ab. - VG Stuttgart, 14.08.2009 - 13 K 511/09
Anforderungen an und Umsetzung eines Maßnahmenkataloges im Rahmen eines …
Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird für den Fall, dass es seiner Verpflichtung aus dem Urteil vom 31.05.2005 (16 K 1121/05) nicht bis zum 28.02.2010 nachkommt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5000.- Euro angedroht.In den vorausgegangenen verbundenen Klageverfahren 16 K 1120/05 und 16 K 1121/05 haben die Vollstreckungsgläubiger gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart (Vollstreckungsschuldner) ein Urteil erstritten, mit dem der Vollstreckungsschuldner zur Aufstellung eines Aktionsplanes verpflichtet wurde.
Der Vollstreckungsschuldner sei daher seiner Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31.05.2005 (16 K 1121/05) nicht nachgekommen (vgl. zur Antragsbegründung im Einzelnen: Anwaltsschriftsätze vom 03.02.2009, 24.04.2009, 06.05.2009, 18.05.2009 und vom 29.06.2009).
dem Vollstreckungsschuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Urteil vom 31.05.2005 (16 K 1121/05) eine Frist zu setzen und ihm ein Zwangsgeld für den Fall anzudrohen, dass er seiner Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt.
Bei dem im Verfahren 16 K 1121/05 ergangenen und inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 31.05.2005 handelt es sich um einen Vollstreckungstitel i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
- LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach Kauf eines vom sog. VW-Abgasskandal …
Dass diese dem streitgegenständlichen Fahrzeug rein formell anhaftenden rechtlichen Bezüge auch Auswirkungen auf die tatsächliche Gebrauchstauglichkeit haben, steht in Zeiten gesteigerten Umweltbewusstseins (vgl. hierzu die Ausführungen zum Mangelbegriff in BGHZ 132, 55 ff.) und drohender Fahrverbote für stickoxidlastige Dieselfahrzeuge in Großstädten, die gemäß § 47 Abs. 2 BImschG zum Erlass von emissionsschutzrechtlichen Aktionsplänen im Hinblick auf die Einhaltung von Grenzwerten u.a. für Stickstoffdioxid verpflichtet sind (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2005 - 16 K 1120/05; OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 - 8 A 2751/09 - zitiert nach Juris), außer Frage. - VG Stuttgart, 19.12.2017 - 13 K 14557/17
Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Durchsetzung eines …
Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 31.05.2005 statt (16 K 1121/05). - VG Wiesbaden, 10.10.2011 - 4 K 757/11
Zur Klagebefugnis von Umweltschutzvereinigungen und zum Anspruch auf …
Die allgemeine Leistungsklage ist die statthafte Klageart bei pflichtwidrigem Unterlassen einer Luftreinhalteplanung (vgl. Bay VGH, Urteil vom 18.05.2006, 22 BV 05.2462, NVwZ 2007, 233 ff, VG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2005 NVwZ 2005, 972 ff.). - VG München, 26.07.2005 - M 1 K 05.1114
Anspruch auf Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für …
Anders als im Fall, dass sich der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines satzungsmäßig aufgestellten Bebauungsplans oder im faktischen Bebauungsplangebiet gegen eine gebietsfremde Nutzung wendet (so VG Stuttgart vom 31.5.2005 DAR 2005, 470), fehlt es bei der Aufstellung eines Aktionsplans an einem nachbarlichen Austauschverhältnis. - VGH Bayern, 30.06.2005 - 22 CE 05.1194
Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel PM10 - Anspruch auf …
Es kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass es dem Grunde nach einen Anspruch des Antragstellers auf Aufstellung eines zureichenden, den gesetzlichen Anforderungen gerecht werdenden Aktionsplans geben könnte (so auch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Schreiben vom 20.6.2005 an die Landeshauptstadt München; VG Stuttgart vom 31.5.2005 Az. 16 K 1120/05).Dem steht nicht entgegen, dass es sich um eine Planung handelt; eine § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechende Vorschrift besteht nicht (ebenso VG Stuttgart vom 31.5.2005 Az. 16 K 1120/05).
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
Vollstreckung Luftreinhalteplan Stuttgart; Erledigung; einseitige …
Die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.08.2009, mit welchem dem Regierungspräsidium Stuttgart für den Fall, dass es seiner Verpflichtung zur Aufstellung eines Aktionsplans aus dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 31.05.2005 - 16 K 1120/05 und 16 K 1121/05 - nicht bis zum 28.02.2010 nachkommt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,-- EUR angedroht wurde, ist zulässig (vgl. §§ 146, 147 VwGO), sie bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. - VG Minden, 26.09.2006 - 11 L 383/06
Noch kein Aktionsplan wegen Feinstaubbelastung in Bielefeld
Bejahend BayVGH, Urteil vom 18.5.2006 - 22 BV 05.2462 -, BayVBl. 2006, 562, mit weiteren Nachweisen zum Streitstand, anders noch die Vorinstanz; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 22.5.2005 - 16 K 1121/05 -, NVwZ 2005, 972.