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   VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19   

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VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19 (https://dejure.org/2019,47718)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2019 - 4 K 4915/19 (https://dejure.org/2019,47718)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 4 K 4915/19 (https://dejure.org/2019,47718)
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  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1987 - 14 S 2104/87

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Einstellens und Ausbildens von Auszubildenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19
    Beteiligte im Sinne des § 33 Abs. 3 BBiG sind nach ganz herrschender Meinung der Ausbilder bzw. Ausbildende und der Auszubildende, sofern durch die Untersagung der Ausbildungsplatz wegfällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.1987 - 14 S 2104/87 - Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 33 BBiG Rn. 3; Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 1. Aufl. 2011, § 33 Rn. 17; vgl. auch § 13 LVwVfG).

    Ob das Unterlassen der Anhörung der Beigeladenen Rechte des Antragstellers verletzt, ist eine schwierige Rechtsfrage, die im summarischen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu klären ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.1987 - 14 S 2104/87 -).

  • VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018

    Untersagung zur Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19
    Persönlich ungeeignet ist danach ein Ausbilder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die Menschenwürde und speziell die Intim- und Privatsphäre der von ihm abhängigen Auszubildenden verletzen könnte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 22 CS 04.1679 -, juris, Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris, Rn. 75).
  • VGH Bayern, 12.08.2004 - 22 CS 04.1679

    Sofort vollziehbare Untersagung der Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19
    Persönlich ungeeignet ist danach ein Ausbilder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er die Menschenwürde und speziell die Intim- und Privatsphäre der von ihm abhängigen Auszubildenden verletzen könnte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.08.2004 - 22 CS 04.1679 -, juris, Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 31.01.2018 - AN 4 S 18.00018 -, juris, Rn. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 4 S 33/12

    Zuweisung eines Beamten zu einer Personalserviceagentur der Deutschen Telekom -

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.10.2019 - 4 K 4915/19
    Andererseits verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch in der Sache die Anordnung des Sofortvollzugs tragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2012 - 4 S 33/12 -, juris, Rn. 2).
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