Rechtsprechung
VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Absehen von der Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags wegen öffentlichen Interesses beim Betrieb von Alteneinrichtungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
- BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 5.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen …
Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02
So ausgestaltet kommt dem (teilweisen) Verzicht auf die Erhebung der Beiträge die Funktion eines Anreiz- und Lenkungsmittels zu, d. h. es stellt sich als eine Möglichkeit zur Einwirkung auf den Grundstückseigentümer, ein erwünschtes oder gar für erforderlich gehaltenes Vorhaben durchzuführen oder weiterzuführen, dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1992 - 8 C 50/90 -).Hierfür genügt es nach der Rechtsprechung, dass es einleuchtende Gründe für einen (gegebenenfalls teilweisen) Verzicht auf die Anforderung der Ausgleichsbeträge gibt, die dies auch als angemessene Lösung erscheinen lassen (vgl. dazu BVerwG, Uff. v. 22.05.1992 - 8 C 50/90).
- BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen …
Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02
Bei dieser Sachlage ist ein Absehen von der Erhebung der Ausgleichsbeträge zweifellos geeignet, die Weiterführung der im öffentlichen Interesse der Beklagten liegenden und diese entlastenden Altenbetreuung durch den Kläger auf der bisherigen Grundlage zu fördern, mit der Folge, dass einem solchen Erlass auch die von der Rechtsprechung (vgl. BVerwG , Urt. vom 22.05.1992 - 8 C 44/90) geforderte Funktion eines "Anreiz- und Lenkungsmittels" zukommt. - BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen
Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02
Nach Auffassung der Kammer bestehen demnach keine Zweifel daran, dass der Kläger durch den Betrieb der genannten Alteneinrichtungen die Beklagte von eigenen Aufgaben freistellt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. vom 04.05.1979 - 4 C 25.76 -, BRS 37 Nr. 160).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 1826/04
Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags; öffentliches Interesse; Verteilung des …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. März 2004 - 13 K 5319/02 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23.3.2004 - 13 K 5319/02 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Beklagte verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Absehen von der Beitragserhebung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden und den Bescheid der Beklagten vom 5.12.2001 sowie deren Widerspruchsbescheide vom 25.10.2002 aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.3.2004 - 13 K 5319/02 - zu ändern und die Klage abzuweisen.