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   VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20   

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VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20 (https://dejure.org/2022,8604)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.03.2022 - 8 K 658/20 (https://dejure.org/2022,8604)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. März 2022 - 8 K 658/20 (https://dejure.org/2022,8604)
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  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20
    Schließlich ist - worauf auch der Verordnungsgeber wiederholt hingewiesen hat - zu berücksichtigen, dass der Zweck des blauen Blinklichts, ein besonders schnelles Vorankommen im Straßenverkehr zum Schutz höchstrangiger Schutzgüter zu gewährleisten, eine Begrenzung der Zulassung auf eine möglichst geringe Fahrzeugzahl erfordert, um die Wirkung des Blaulichts nicht zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 52 StVZO Rn. 6 m.w.N.).

    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 15).

    Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 GG können durch ein Handeln anderer Träger öffentlicher Gewalt nicht begründet werden (BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 3 B 228/16

    Vorwegnahme der Hauptsache; Ausnahmegenehmigung; Kennleuchten für blaues

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20
    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist nur geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (im Anschluss an Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

    Die Ausnahmegenehmigung müsste demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 15).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ist folglich nur geboten, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.01.2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20
    Dies ist dann der Fall, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 19.10.1999 - 3 C 40.98

    Blutspendedienst; Beförderung von Blutkonserven; "Blaulicht"; Kraftfahrzeuge des

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20
    Sie begehrt bei sachgerechtem Verständnis ihres Vorbringens - wie der weitere in der mündlichen Verhandlung gestellte Hilfsantrag deutlich macht - vom Beklagten die behördliche Anerkennung der streitgegenständlichen Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO und die entsprechende Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 11 Abs. 1 FZV), über welche der Beklagte durch Verwaltungsakt zu entscheiden hat (vgl. zu der parallel aufgebauten Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO a.F. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 2332/97 - und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 19.10.1999 - 3 C 40/98 -, jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20
    Nachgereichte Schriftsätze erzwingen indes nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2022 - 1 S 2283/20 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 10 S 2332/97

    Anerkennung als Fahrzeug des Blutspendedienstes

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20
    Sie begehrt bei sachgerechtem Verständnis ihres Vorbringens - wie der weitere in der mündlichen Verhandlung gestellte Hilfsantrag deutlich macht - vom Beklagten die behördliche Anerkennung der streitgegenständlichen Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO und die entsprechende Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 11 Abs. 1 FZV), über welche der Beklagte durch Verwaltungsakt zu entscheiden hat (vgl. zu der parallel aufgebauten Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO a.F. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 2332/97 - und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 19.10.1999 - 3 C 40/98 -, jew. juris).
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