Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,75295
VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10 (https://dejure.org/2011,75295)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2011 - 11 K 2308/10 (https://dejure.org/2011,75295)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 11 K 2308/10 (https://dejure.org/2011,75295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,75295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Subventionsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung einer Subvention aufgrund Verstoßes gegen die Förderrichtlinien (hier: Verstoß gegen das Verbot der wirtschaftlichen oder personellen Verflechtungen mit Auftragsnehmern)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaftsrecht; Weinbaurecht; Forstrecht; Subvention - Teilwiderruf/Rücknahme einer Subventionsbewilligung; Vorzeitiger Beginn; Doppelförderung; wirtschaftliche Verflechtung; Verstoß gegen Vergabepraxis; Subventionsrichtlinien; Gleichbehandlungsgrundsatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 10 S 3081/89

    Selbstbindung der Verwaltung bei Subventionsvergabe über längeren Zeitraum -

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Der Schutz des einzigen Empfängers einer bestimmten Förderung erschöpft sich damit im Grundsatz des Vertrauensschutzes und den für diesen geltenden besonderen Maßstäben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.1990 - 10 S 3081/89 -, NVwZ 1991, Seite 1199 f. und ).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Die vom Beklagten auf 5 % über dem Basissatz ab Auszahlung des Zuwendungs(-teil-)betrages am 04.12.2007 geforderten Zinsen beruhen auf § 49a Abs. 3 LVwVfG (vgl. zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Verzinsung des Erstattungsanspruchs BVerwG, Urteil vom 19.11.2009, - 3 C 7.09 -, ).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Aus ihm kann sich kein Anspruch auf die Gewährung einer Subvention herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997, - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220 ff, ).
  • VG Schleswig, 22.01.2004 - 12 A 158/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Im vorliegenden Fall ergibt sich daraus weder ein Anspruch auf Weitergewährung institutioneller Zuwendungen noch auf die begehrte Beteiligung an den Abwicklungskosten bei einer Beendigung der institutionellen Zuwendungen (vgl. auch Verwaltungsgericht Schleswig Urteil vom 22.01.2004, - 12 A 158/02 -, ).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Diesen Grundsätzen kommt bei der Aufhebung einer Subventionsbewilligung ermessenslenkende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.1997, - 3 C 22.96 -, ; Urteil vom 10.12.2003, - 3 C 22.02 -, ) und gebieten in der Regel die Rückforderung einer rechtswidrigen Subvention, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2011, - 10 S 2545/09 -, ).
  • VG Dessau, 14.10.2004 - 2 A 50/03
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Liegen diese Umstände jedoch in der Sphäre des Zuwendungsempfängers und ist ohne seine Mitwirkung eine zweifelsfreie Ermittlung des Sachverhalts nicht möglich, so geht dies zu seinen Lasten (Beweislastumkehr, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.06.2002, - 12 A 693/99 -, ; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 14.10.2004, - 2 A 50/03 -, ).
  • VG München, 03.02.2011 - M 15 K 10.85

    Widerruf und Rückforderung von Zuschüssen zur Sportförderung; Unterhaltszuschuss

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Das Gericht kann deshalb nur überprüfen, ob die ausgeübte Verwaltungspraxis den o.g. Grundsätzen des Gleichheitsgebots und des Vertrauensschutzes genügt (vgl. aus neuerer Zeit Verwaltungsgericht München, Urteil vom 03.02.2011, - M 15 K 10.85 u.a. -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2011 - 10 S 2545/09

    Aufhebung von Zuwendungsbescheiden; Marktentlastungs- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Diesen Grundsätzen kommt bei der Aufhebung einer Subventionsbewilligung ermessenslenkende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.1997, - 3 C 22.96 -, ; Urteil vom 10.12.2003, - 3 C 22.02 -, ) und gebieten in der Regel die Rückforderung einer rechtswidrigen Subvention, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2011, - 10 S 2545/09 -, ).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Derjenige, der ein Recht geltend macht, trägt die Beweislast für die den Tatbestand des entsprechenden Rechtssatzes ausfüllenden Tatsachen (BVerwG, Urteil vom 25. März 1964 - VI C 150.62 -, BVerwGE 18, 168, 170 f.; Urteil vom 13. Oktober 1988 - 5 C 85.85 -, BVerwGE 80, 290, 296).
  • VG Berlin, 08.02.2005 - 20 A 324.01
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2308/10
    Wie die insoweit etwas mühsame Erörterung von Ziel und Inhalt der Vorschrift ergeben hat, legt ihr der Beklagte zugrunde, dass damit nicht nur Kosten von der Förderungsfähigkeit ausgeschlossen sind, die ohnehin anfallen würden (vgl. zum sog. Mitnahmeeffekt bzw. zum Subsidiaritätsprinzip Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.02.2005, - 20 A 324.01 -, ), sondern weitergehend, dass damit ein Mißbrauch der Förderungsmittel durch deren Einsatz an nahestehende Personen vermieden werden sollen ("Gefälligkeit") und schließlich, dass mit dieser Ausschlussregelung die Objektivität und Validität der Marktanalyse gewährleistet werden soll ("Abhängigkeit").
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

  • OVG Sachsen, 30.07.2010 - 4 A 242/10

    Jahresfrist, Vertrauensschutz, Leistungsgewährung, Rückwirkung

  • VG Arnsberg, 11.11.2009 - 1 K 259/08

    Subvention für Freibadsanierung muss zurückgezahlt werden

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

  • VG Würzburg, 26.02.2015 - W 3 K 14.29

    Betriebsprämie; Cross-Compliance-Verstoß; Beweislast für Verstoß; Vorwürfe

    Somit trägt die Beklagte die Beweislast, dass die Voraussetzungen für die Kürzung der der Klägerin zustehenden Betriebsprämie vorliegen (so auch VG Leipzig, U. v. 11.7.2013 - 5 K 64/12 - juris; VG Göttingen, U. v. 22.1.2014 - 2 A 476/12 - juris; VG Stuttgart, U. v. 23.5.2012 - 11 K 2308/10 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht