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   VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13   

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https://dejure.org/2013,22052
VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13 (https://dejure.org/2013,22052)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.08.2013 - 3 K 2676/13 (https://dejure.org/2013,22052)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. August 2013 - 3 K 2676/13 (https://dejure.org/2013,22052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Berücksichtigungspflicht des öffentlich-rechtlichen Anliegeranspruchs eines Nachbarn auf Benutzung eines öffentlichen Weges im baurechtlichen Verfahren; Beruhen eines einen bisherigen öffentlichen Weg als Wohnbaufläche ausweisenden Bebauungsplans auf einem ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anliegergebrauch von Straßen; Baugenehmigungsverfahren; Einziehung eines Weges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz; Bauordnungsrecht; Straßenrecht - Baueinstellung; Öffentlicher Weg; Bebauungsplan; Planerhaltung; Einziehung; Notwegerecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentlicher Weg überbaut: Abwehranspruch des Anliegers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überbauung eines öffentlichen Wegs: Abwehranspruch des Anliegers? (IBR 2013, 1233)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 2065 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 148/94

    Erteilung einer Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter - hier:

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Denn der Antragsteller beruft sich als Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks nicht auf ein rein privatrechtlich begründetes Überfahrtsrecht, zu dessen Verfolgung er auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1994 - 5 S 148/94 -, VBlBW 1995, 59; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.05.2004 - 10 B 799/04 -, juris).

    Damit beruft er sich auf einen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anliegeranspruch auf Benutzung dieses Weges (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, juris), der im baurechtlichen Verfahren grundsätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. zu einer öffentlich-rechtlichen Überfahrtsbaulast VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1994, a.a. O.).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Denn eine wirksame Rüge im Sinne von § 215 Abs. 1 BauGB kann im Interesse der Rechtsklarheit erst nach Fristbeginn und damit erst nach Bekanntmachung des Bebauungsplans erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, NVwZ-RR 1999, 424).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 10 B 799/04

    Stilllegungsanordnung aufgrund einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auf einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Denn der Antragsteller beruft sich als Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks nicht auf ein rein privatrechtlich begründetes Überfahrtsrecht, zu dessen Verfolgung er auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1994 - 5 S 148/94 -, VBlBW 1995, 59; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.05.2004 - 10 B 799/04 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Damit beruft er sich auf einen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anliegeranspruch auf Benutzung dieses Weges (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, juris), der im baurechtlichen Verfahren grundsätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. zu einer öffentlich-rechtlichen Überfahrtsbaulast VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1994, a.a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 5 S 3099/93

    Einziehung einer Straße durch Bebauungsplan - allgemeine Zulässigkeit und

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Ein solches anderes förmliches Verfahren stellt u.a. das Bebauungsplanverfahren dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.01.1994 - 5 S 3099/93 -, NVwZ 1995, 610; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Auflage, § 7 Rn. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf vorläufige Einstellung des Bauvorhabens - auf der Grundlage der Ermächtigungsnormen des § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO oder des § 64 Abs. 1 Satz 1 LBO - wäre nur dann erfolgreich, wenn das Bauvorhaben nicht nur die nachbarlichen Belange mehr als nur geringfügig berührte, sondern auch nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzte (vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., und Beschluss vom 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 978/11

    Festsetzung von Grenzabständen - weites planerisches Ermessen der Gemeinde

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13
    Damit wendet er sich grundsätzlich gegen das im Kenntnisgabeverfahren gemäß § 54 LBO eingeleitete Vorhaben und einstweiliger Rechtsschutz ist deshalb im Rahmen des § 123 Abs. 1 VwGO zu verfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 S 978/11 -, juris).
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