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   VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18   

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VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18 (https://dejure.org/2021,51486)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.08.2021 - 7 K 12077/18 (https://dejure.org/2021,51486)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. August 2021 - 7 K 12077/18 (https://dejure.org/2021,51486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18 Abs 1 FAG, § 18 Abs 2 FAG, Art 3 Abs 1 GG
    Erstattung von Schülerfahrtkosten; Feststellung einer besonderen Gefahr für den Schulweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAG § 18 ; SBKS § 3 Ab. 4
    Schülerbeförderungskosten; Schulweg; besondere Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 19 A 1453/16

    Stadt Wegberg obsiegt im Streit um Schülerfahrkosten

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Abzustellen ist dabei jeweils pauschalierend auf einen normal entwickelten Schüler in der betreffenden Jahrgangsstufe (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 37; OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 26; VG Ansbach, U.v. 29.1.2020 - AN 2 K 17.02377 -, juris, Rn. 22).

    Auch für den Fall, dass die Schüler den Schulweg zu Fuß zurücklegen würden, ist es den Schülern bzw. ihren Eltern zuzumuten, durch reflektierende Kleidung und das Mitführen einer Taschenlampe geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den Schulweg - wenn nötig - auszuleuchten (vgl. OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 28).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schulweg nicht nur von einer möglichen Gefährdung der Schüler durch den motorisierten Straßenverkehr, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse, die mit der Benutzung eines Schulwegs verbunden sein können, wie z.B. krimineller Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstiger Gewalttäter, als besonders gefährlich angesehen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 46; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 30).

    Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 16.5.2018 (- 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 32) ausführt, liegt dieser Auffassung zugrunde, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Schüler auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, im Allgemeinen sehr schwer einzuschätzen sei.

    Danach ist allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis schülerbeförderungsrechtlich nicht ausschlaggebend (vgl. OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 36, 42; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6 und 9).

    Demzufolge stellen auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 -, juris, Rn. 24) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 45) bei der Bewertung der besonderen Gefährlichkeit eines Schulweges maßgeblich auf die Einschätzung fachkundiger Stellen ab.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 A 10610/19

    Schülerbeförderungskosten; Merkmal der besonderen Gefährlichkeit eines Schulwegs

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schulweg nicht nur von einer möglichen Gefährdung der Schüler durch den motorisierten Straßenverkehr, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse, die mit der Benutzung eines Schulwegs verbunden sein können, wie z.B. krimineller Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstiger Gewalttäter, als besonders gefährlich angesehen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 46; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 30).

    Danach ist allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis schülerbeförderungsrechtlich nicht ausschlaggebend (vgl. OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 36, 42; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6 und 9).

    Denn auch die ländliche Prägung und dünne Besiedelung eines Gebiets begründet keine besondere Gefährlichkeit des Schulwegs (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris Rn. 46); das gilt auch in Verbindung mit einer auf einem kurzen Streckenabschnitt fehlenden Straßenbeleuchtung (vgl. VG Lüneburg, U.v. 25.10.2016 - 4 A 230/15 -, juris, Rn. 29).

    Das normale Maß von Schulweggefahren in ländlichen Bereichen ist vielmehr der Maßstab für die Beurteilung, ob der Schulweg, den die Schüler zurückzulegen haben, Besonderheiten aufweist, die erheblich hierüber liegen (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 7).

    Vielmehr ist für die erforderliche objektive Bewertung der Gefahrensituation die Beurteilung des zuständigen Polizeireviers maßgeblich (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 8).

    Die damit verbundenen Kosten haben sie als Teil des allgemeinen Lebensaufwands zu tragen (vgl. auch OVG Rh-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 350/20

    Besondere Gefährlichkeit; Schülerbeförderung; Schülerfahrkosten; Schulweg

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Abzustellen ist dabei jeweils pauschalierend auf einen normal entwickelten Schüler in der betreffenden Jahrgangsstufe (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 37; OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 26; VG Ansbach, U.v. 29.1.2020 - AN 2 K 17.02377 -, juris, Rn. 22).

    Allerdings ist aufgrund des Ausnahmecharakters der Regelung nicht jedes theoretisch noch verbleibende Risiko des Schulwegs auszuräumen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 38).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schulweg nicht nur von einer möglichen Gefährdung der Schüler durch den motorisierten Straßenverkehr, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse, die mit der Benutzung eines Schulwegs verbunden sein können, wie z.B. krimineller Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstiger Gewalttäter, als besonders gefährlich angesehen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 46; OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 30).

    Erforderlich sei insoweit eine Gesamtbetrachtung, die sich nicht in der Einschätzung einzelner Aspekte erschöpfen dürfe (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 46; BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 7 ZB 06.1874 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, B.v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris, Rn. 5).

    Denn auch die ländliche Prägung und dünne Besiedelung eines Gebiets begründet keine besondere Gefährlichkeit des Schulwegs (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris Rn. 46); das gilt auch in Verbindung mit einer auf einem kurzen Streckenabschnitt fehlenden Straßenbeleuchtung (vgl. VG Lüneburg, U.v. 25.10.2016 - 4 A 230/15 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135

    Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung eines Kindes zur Grundschule;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Demzufolge stellen auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 -, juris, Rn. 24) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 45) bei der Bewertung der besonderen Gefährlichkeit eines Schulweges maßgeblich auf die Einschätzung fachkundiger Stellen ab.
  • VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Wegen dieser Fachkunde ist die polizeiliche Einschätzung belastbarer als anderweitige Einschätzungen etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter (vgl. VG Augsburg, U.v. 12.11.2019 - Au 3 K 19.176 -, juris, Rn. 32; VG Koblenz, U.v. 24.5.2011 - 7 K 1327/10.KO -, juris, Rn. 27).
  • VG Augsburg, 12.11.2019 - Au 3 K 19.176
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Wegen dieser Fachkunde ist die polizeiliche Einschätzung belastbarer als anderweitige Einschätzungen etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter (vgl. VG Augsburg, U.v. 12.11.2019 - Au 3 K 19.176 -, juris, Rn. 32; VG Koblenz, U.v. 24.5.2011 - 7 K 1327/10.KO -, juris, Rn. 27).
  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Hiervon wird grundsätzlich auch die Pflicht umfasst, die Beförderung der Kinder zur Schule praktisch und wirtschaftlich sicherzustellen (vgl. VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14.GI -, juris, Rn. 21).
  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 230/15

    Gefährlich; Schülerbeförderung; Schulweg; Straßenbeleuchtung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Denn auch die ländliche Prägung und dünne Besiedelung eines Gebiets begründet keine besondere Gefährlichkeit des Schulwegs (vgl. OVG Rh.-Pf., B.v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris Rn. 46); das gilt auch in Verbindung mit einer auf einem kurzen Streckenabschnitt fehlenden Straßenbeleuchtung (vgl. VG Lüneburg, U.v. 25.10.2016 - 4 A 230/15 -, juris, Rn. 29).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 CS 17.405

    Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Innen- bzw. Außenbereich

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Gleichwohl genügt für eine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinn die lediglich entfernte oder abstrakte Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18
    Erforderlich sei insoweit eine Gesamtbetrachtung, die sich nicht in der Einschätzung einzelner Aspekte erschöpfen dürfe (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 26.5.2021 - 2 LB 350/20 -, juris, Rn. 46; BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 7 ZB 06.1874 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, B.v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris, Rn. 5).
  • VG Ansbach, 29.01.2020 - AN 2 K 17.02377

    Erstattung der Kosten der Schulwegbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2006 - 19 A 4675/04
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