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   VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19   

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VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19 (https://dejure.org/2021,4450)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2021 - A 7 K 1510/19 (https://dejure.org/2021,4450)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - A 7 K 1510/19 (https://dejure.org/2021,4450)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Abkehr von der Rechtsprechung des 11. Senats (vgl. Urt. vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - juris) in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 - und vom 27. März 2019 - A 4 S 335/19 - (jeweils juris) festgestellt, dass in ihr Heimatland zurückkehrenden männlichen Syrern im wehrdienstpflichtigen Alter, die sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen haben, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrelevante Verfolgung alleine deswegen droht.

    "dass die Verfolgung von Männern im wehrdienstpflichtigen Alter, die sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen haben, nicht allein der auf rationalen Überlegungen fußenden Vollstreckung des syrischen Wehrstrafrechts dient, sondern sich auch als Verfolgung aufgrund einer den betreffenden Personen unterstellten regimefeindlichen politischen Überzeugung darstellt" (VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 -, juris, Rn. 39).

    In Übereinstimmung mit dem VGH Baden-Württemberg geht auch das erkennende Gericht davon aus, dass das syrische Regime nicht unterschiedslos alle Männer im wehrdienstpflichtigen Alter, die sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen haben, als potentielle Regimegegner betrachtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 -, juris, Rn. 40).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Der EuGH wiederum hat in seinem Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - das Bestehen einer starken Vermutung dafür festgestellt, dass die Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) genannten Voraussetzungen mit einem der fünf in Art. 10 dieser Richtlinie aufgezählten Gründen in Zusammenhang steht (vgl. EuGH, a.a.O., juris, Rn. 61).

    Im Kontext des syrischen Bürgerkrieges sind wiederholte und systematische Kriegsverbrechen durch die syrische Armee dokumentiert, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wehrpflichtiger unabhängig von seinem Einsatzort dazu veranlasst wird, unmittelbar oder mittelbar an der Begehung dieser Verbrechen teilzunehmen, sehr hoch ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 -, juris, Rn. 37).

    Folglich ist die Ableistung von Militärdienst im Rahmen eines solchen Bürgerkrieges unabhängig vom konkreten Einsatzgebiet mit der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an Kriegsverbrechen verbunden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 -, juris, Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - A 11 S 1144/17

    Rückkehrmöglichkeit für einen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Die Tatsache, dass ein Ausländer bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden ernsthaft bedroht war (Vorverfolgung), begründet die Vermutung, dass die Furcht des Ausländers vor Verfolgung begründet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2017 - A 11 S 1144/17 -, BeckRS 2017, 141174).
  • VG Regensburg, 15.12.2020 - RN 11 K 20.31283

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Militärdienstentziehung

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Solche Anhaltspunkte sind vorliegend jedoch weder vorgetragen noch aufgrund der Erkenntnismittellage ersichtlich (so auch z. B. VG Frankfurt (Oder), Urt. vom 29. Januar 2021 - 3 K 2873/16.A -, juris, oder VG Regensburg, Urt. vom 15. Dezember 2020 - RN 11 K 20.31283 -, das jedoch die "starke Vermutung" im konkreten Fall als entkräftet ansieht, juris, Rn. 75, oder das VG Berlin, Urt. vom 08. Dezember 2020 - 13 K 146.17 A -, das von einer widerleglichen Tatsachenvermutung ausgeht, dies im konkreten Fall jedoch als widerlegt ansieht, juris, Rn. 39ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17

    Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Abkehr von der Rechtsprechung des 11. Senats (vgl. Urt. vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - juris) in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 - und vom 27. März 2019 - A 4 S 335/19 - (jeweils juris) festgestellt, dass in ihr Heimatland zurückkehrenden männlichen Syrern im wehrdienstpflichtigen Alter, die sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen haben, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrelevante Verfolgung alleine deswegen droht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2020 - A 4 S 4001/20

    Syrien: keine "automatische" Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Die Verweigerung könne aber auch in der Furcht begründet sein, sich den Gefahren eines bewaffneten Konflikts auszusetzen (EuGH, a.a.O., Rn. 47; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 22. Dezember 2020 - A 4 S 4001/20 -, juris, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - A 4 S 335/19

    Subsidiärer Schutz für wehrdienstflüchtige Männer aus Syrien

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Abkehr von der Rechtsprechung des 11. Senats (vgl. Urt. vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - juris) in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 - und vom 27. März 2019 - A 4 S 335/19 - (jeweils juris) festgestellt, dass in ihr Heimatland zurückkehrenden männlichen Syrern im wehrdienstpflichtigen Alter, die sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen haben, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrelevante Verfolgung alleine deswegen droht.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2021 - 3 K 2873/16

    Verweigerung des Militärdienstes im syrischen Bürgerkrieg zur Vermeidung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Solche Anhaltspunkte sind vorliegend jedoch weder vorgetragen noch aufgrund der Erkenntnismittellage ersichtlich (so auch z. B. VG Frankfurt (Oder), Urt. vom 29. Januar 2021 - 3 K 2873/16.A -, juris, oder VG Regensburg, Urt. vom 15. Dezember 2020 - RN 11 K 20.31283 -, das jedoch die "starke Vermutung" im konkreten Fall als entkräftet ansieht, juris, Rn. 75, oder das VG Berlin, Urt. vom 08. Dezember 2020 - 13 K 146.17 A -, das von einer widerleglichen Tatsachenvermutung ausgeht, dies im konkreten Fall jedoch als widerlegt ansieht, juris, Rn. 39ff.).
  • VG Berlin, 08.12.2020 - 13 K 146.17
    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Solche Anhaltspunkte sind vorliegend jedoch weder vorgetragen noch aufgrund der Erkenntnismittellage ersichtlich (so auch z. B. VG Frankfurt (Oder), Urt. vom 29. Januar 2021 - 3 K 2873/16.A -, juris, oder VG Regensburg, Urt. vom 15. Dezember 2020 - RN 11 K 20.31283 -, das jedoch die "starke Vermutung" im konkreten Fall als entkräftet ansieht, juris, Rn. 75, oder das VG Berlin, Urt. vom 08. Dezember 2020 - 13 K 146.17 A -, das von einer widerleglichen Tatsachenvermutung ausgeht, dies im konkreten Fall jedoch als widerlegt ansieht, juris, Rn. 39ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.02.2021 - A 7 K 1510/19
    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Abkehr von der Rechtsprechung des 11. Senats (vgl. Urt. vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - juris) in seinen Urteilen vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 - und vom 27. März 2019 - A 4 S 335/19 - (jeweils juris) festgestellt, dass in ihr Heimatland zurückkehrenden männlichen Syrern im wehrdienstpflichtigen Alter, die sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzogen haben, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrelevante Verfolgung alleine deswegen droht.
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 7 K 436/19
    Bezogen auf Eritrea bestehen aufgrund der Erkenntnislage hinsichtlich des Umgangs mit Rückkehrern konkrete und gewichtige Anhaltspunkte (zu diesem Maßstab: VG Stuttgart, Urt. v. 24.02.2021 - A 7 K 1510/19, juris Rn. 35 m.w.N.) dafür, dass Wehrdienstverweigerern nicht pauschal eine politisch oppositionelle Gesinnung unterstellt wird (siehe bereits dazu oben ausführlich unter II.1.a.aa. sowie N.Lb.aa und II.1.b.bb).
  • VG Bremen, 04.05.2021 - 7 K 1409/19
    Bezogen auf Eritrea bestehen aufgrund der Erkenntnislage hinsichtlich des Umgangs mit Rückkehrern konkrete und gewichtige Anhaltspunkte (zu diesem Maßstab: VG Stuttgart, Urt. v. 24.02.2021 - A 7 K 1510/19, juris Rn. 35 m.w.N.) dafür, dass Wehrdienstverweigerern nicht pauschal eine politisch oppositionelle Gesinnung unterstellt wird (siehe bereits dazu oben ausführlich unter II.1.a.aa. sowie II.1.b.aa und II.1.b.bb).
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