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   VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14   

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VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14 (https://dejure.org/2014,54937)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2014 - 11 K 2194/14 (https://dejure.org/2014,54937)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 11 K 2194/14 (https://dejure.org/2014,54937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anerkenntnis der Vaterschaft; Nachzug der Mutter; sog. "Afrikanischen Einwanderung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Verwandtschaftsverhältnisses durch ein Anerkenntnis der Vaterschaft im Rahmen einer afrikanischen Einwanderung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 27 Abs 1a Nr 1 AufenthG 2004, § 1592 Nr 2 BGB
    Anerkenntnis der Vaterschaft; Nachzug der Mutter; sog. "Afrikanischen Einwanderung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung Hauptsache; Aufenthaltserlaubnis - Hauptsacheerledigung; Untätigkeitsklage; Billiges Ermessen; sog. Afrikanische Einwanderung; Vaterschaftsanerkenntnis; Familiennachzug; Scheinanerkenntnis; Rechtsmissbrauch; Ausschlussgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Ungeachtet der späteren Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.12.2013 - 1 BvL 6/10 - ), dass derartige Verfahren wegen eines Verstoßes u.a. von § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB gegen Art. 16 Abs. 1 GG nicht möglich sind, konnte die Klägerin jedenfalls im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Untätigkeitsklage im August 2009 noch nicht mit ihrer Bescheidung rechnen (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

    aa) Zwar trifft es zu, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2013 (a.a.O.) in Fällen der vorliegenden Art - allein im Referat des Berichterstatters sind mehrere nahezu identische Fälle anhängig - die bisher praktizierte Vorgehensweise der Behörden, gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB die Vaterschaftsanerkennung anzufechten, wodurch das stammberechtigte Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert und ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG der Mutter des Kindes entfällt, nicht mehr in Betracht kommt.

    14 Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2013 (a.a.O.) steht nun aber fest, dass diese familienrechtliche "Lösung des Problems der Vaterschaftsanerkennung zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels" nicht möglich war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Zwar hat das OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 23.08.2012 - 18 A 537/11 -, Urt. v. 23.08.2012 - 18 A 537/11 -, ) später die Auffassung vertreten, § 27 Abs. 1a Nr. 1, 2. Alt. AufenthG sei auf Fälle der vorliegenden Art nicht (mehr) anwendbar, da nach dem Willen des Gesetzgebers das Problem der Vaterschaftsanerkennung zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit allein durch Gewährung eines entsprechenden Vaterschaftsanfechtungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu lösen sei.

    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Gleichwohl scheidet die Anwendung der Kostenvorschrift des § 161 Abs. 3 VwGO hier aus, da die Klägerin jedenfalls im Zeitpunkt der Erhebung ihrer Untätigkeitsklage nach den besonderen Umständen des Falles mit ihrer Bescheidung noch nicht rechnen konnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56/90 -, NVwZ 1991, 1180).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 7 A 11276/07

    Kein Aufenthaltsrecht bei rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Dies war vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) am 1. Juni 2008 vergleichsweise unstrittig (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2008 - 7 A 11276/07 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 22. April 2009 - 11 A 389/08 -, juris; VG Köln, Urteil vom 28. Februar 2011 - 5 K 8736/09 - vgl. auch Zeitler, HTK- AuslR / § 27 AufenthG/ Scheinehe 06/2011 Nr. 3.2; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: Februar 2008, A 1 § 27 Rn. 54; Kloesel/Christ/Häußer, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand Januar 2009, § 27 AufenthG, Rn. 50; Katharina Breitkreuz, Boris Franßen-de la Cerda/Dr. Christoph Hübner, Berlin, Das Richtlinienumsetzungsgesetz und die Fortentwicklung des deutschen Aufenthaltsrechts - Fortsetzung -, ZAR 2007, 381; BMI, Hinweise zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 <BGBl. I S. 1970>, Stand: 18. Dezember 2007, Rn. 183; BMI, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 <GMBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04

    Keine ausländerrechtlichen Rechtsansprüche aufgrund wahrheitswidriger

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • OVG Hamburg, 24.10.2008 - 5 Bs 196/08

    Vaterschaftsanfechtung; Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshindernis

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2004 - 2 M 441/04

    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, Vater,

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07

    Einstweilige Anordnung auf Zuteilung eines vorläufigen Studienplatzes -

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Im Rahmen dieser Entscheidung sind weder schwierige Rechtsfragen zu klären, noch ist eine umfängliche Aufbereitung des Sachverhalts geboten (st. Rspr. d. VGH Ba.-Wü., vgl. Beschl. v. 12.12.2007 - NC 9 S 82/07 -, ).
  • VGH Hessen, 05.07.2005 - 9 UZ 364/05

    Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Aufenthaltserlaubnis, Schutz von

    Auszug aus VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • VG Oldenburg, 22.04.2009 - 11 A 389/08

    Vaterschaftsanerkennung; unzutreffend; unanfechtbar; Aufenthaltserlaubnis;

  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 19 BV 16.937

    Anerkennung der Vaterschaft eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen

    Dementsprechend hat es die ganz überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowohl vor dem Erlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 sowie des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft im Jahr 2008 als auch danach abgelehnt, eine Vaterschaftsanerkennung auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 AufenthG oder eines sonstigen allgemeinen Grundsatzes einer Missbrauchsüberprüfung zu unterziehen (vgl. OVG NRW, B.v. 23.8.2012 - 18 A 537/11 - InfAuslR 2013, 23, juris; OVG Hamburg, B.v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.8.2006 - juris und vom 1.10.2004 - 2 M 441/04 - InfAuslR 2006, 56, juris, insbesondere Rn. 11 ff.; Hessischer VGH, B.v. 5.7.2005 - 9 UZ 364/05 - juris; der B. des VGH Baden-Württemberg v. 3.3.2005 - 13 S 3035/04, InfAuslR 2005, 258, juris, in dem dieser Grundsatz unberücksichtigt geblieben ist, steht weitgehend allein und wird nur im Einstellungsbeschluss des VG Stuttgart vom 24.7.2014 - 11 K 2194/14, juris - zur Unterstützung herangezogen, in dem die "abweichende" Mehrheitsrechtsprechung zwar genannt, aber nicht erörtert wird).

    Die Annahme erheblicher Missbrauchszahlen wird weiter durch zahlreiche veröffentlichte Entscheidungen zur Problematik gestützt (vgl. die Aufzählung im Senatsbeschluss vom 20.10.2015 betreffend das Prozesskostenhilfeverfahren der Klägerin, Rn. 5 a.E.; der Entscheidung des VG Stuttgart vom 24.7.2014 zufolge < 11 K 2194/14, juris Rn. 11, betreffend den Nachzug der Mutter eines infolge Anerkennung deutschen Kindes > sind zum Zeitpunkt dieser Entscheidung allein im Referat des Berichterstatters mehrere nahezu identische Fälle anhängig gewesen) sowie durch mehrere Medienberichte zur Problematik (zitiert von Knittel, a.a.O., insbesondere S. 530 und Fn. 7 zu S. 339 sowie von Sanders, a.a.O., insbesondere Fn. 8 und Fn. 53).

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