Rechtsprechung
VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Genehmigungsfähigkeit einer Betreuungseinrichtung für Behinderte in allgemeinem Wohngebiet.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzung von im Blockinnern gelegenen und über einen Wendehammer anzufahrenden Stellplätzen als erhebliche Störung i. S. d. § 37 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO,BW); Hinreichende Erfolgsaussichten in der Hauptsache als Voraussetzung für die Begründetheit des ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Fachpflegeheim für Behinderte in der Heubergstraße in Stuttgart kann vorläufig gebaut werden
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 8 S 2660/02
Abstandsfläche - Wandhöhe
Auszug aus VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
Soweit das genehmigte Vorhaben teilweise gegen das in diesem Ortsbauplan festgesetzte Bauverbot verstößt, die für Baustaffel 7 maßgebende offene Bauweise (§ 34 OBS) nicht einhält und die in dieser Baustaffel zulässige maximale Gebäudehöhe von 8 m (§ 47 Abs. 1 OBS) sowie die Gebäudetiefe (§ 43 Abs. 3 OBS) überschreitet, handelt es sich um Abweichungen von Festsetzungen, denen keine nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2002 - 8 S 2660/02 - so dass sich die Antragsteller insoweit allenfalls auf eine Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme berufen könnten. - BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88
Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan
Auszug aus VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
Abgesehen davon, dass zwischen dem genehmigten Vorhaben und den Gebäuden der Antragsteller - wie aufgezeigt - erhebliche Abstände bestehen, sind diese Belange in der Regel dann nicht verletzt, wenn die insoweit die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten konkret regelnden landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.12.1991 - 3 S 2446/91 - und BVerwG, NVwZ 1985, 635). - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
8 Die erteilte Baugenehmigung verstößt auch nicht gegen das in § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme, dem im Einzelfall nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. dazu BVerwGE 67, 334).
- VG Braunschweig, 16.03.2005 - 2 A 388/04
Pflegeheim für geistig Behinderte in einem reinen Wohngebiet
Auszug aus VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
In einem solchen allgemeinen Wohngebiet sind nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 sowohl Wohngebäude als auch nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO Anlagen für soziale bzw. gesundheitliche Zwecke und somit sowohl die genehmigten Wohnungen für Behinderte als auch die hierzu gehörende Förder- und Betreuungsstätte ohne Weiteres zulässig (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16.3.2005 - 2 A 388/04 - und OVG Münster…, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - sowie Fickert-Fieseler, BauNVO, 8. Aufl., § 4 RdNr. 6.3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im …
Auszug aus VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
In einem solchen allgemeinen Wohngebiet sind nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 sowohl Wohngebäude als auch nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO Anlagen für soziale bzw. gesundheitliche Zwecke und somit sowohl die genehmigten Wohnungen für Behinderte als auch die hierzu gehörende Förder- und Betreuungsstätte ohne Weiteres zulässig (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16.3.2005 - 2 A 388/04 - und OVG Münster, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - sowie Fickert-Fieseler, BauNVO, 8. Aufl., § 4 RdNr. 6.3). - VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 3 S 3153/94
Zulässigkeit "nicht störender" Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet; …
Auszug aus VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
Entgegen der Auffassung der Antragsteller wird durch die Zulassung des nunmehr genehmigten Fachpflegeheims mit Förder- und Betreuungsbereich das für die Erteilung einer Ausnahme wesenseigene Regel-Ausnahme-Verhältnis gewahrt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.1.1995 - 3 S 3153/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05
Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Lebensäußerungen behinderter Menschen
Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2005 - 13 K 3147/05 - werden zurückgewiesen.