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   VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20   

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https://dejure.org/2021,10501
VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20 (https://dejure.org/2021,10501)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2021 - 10 K 452/20 (https://dejure.org/2021,10501)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 10 K 452/20 (https://dejure.org/2021,10501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch auf Zuweisung eines außerkapazitären Studienplatzes im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Priorisierung von Studienplatzwünschen; Stiftung Hochschulstart; Zentrales Vergabeverfahren; Zulassung zum Studium, außerkapazitär

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20
    Ein Anordnungsanspruch liegt vor, wenn der Antragsteller in der Hauptsache bei summarischer Prüfung voraussichtlich Erfolg haben wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - juris Rn. 4).

    Führt die begehrte Maßnahme zur endgültigen und unumkehrbaren Vorwegnahme, kann die einstweilige Anordnung nur erlassen werden, wenn ein Anordnungsanspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und für den Fall, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, dem Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile entstünden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Beschluss v. 04.08.2010 - 2 L 1153/10 - juris Rn. 4).

  • VG Düsseldorf, 04.08.2010 - 2 L 1153/10

    Vorbereitungsdienst Ausschlussfrist Nachreichen des Zeugnisses

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20
    Führt die begehrte Maßnahme zur endgültigen und unumkehrbaren Vorwegnahme, kann die einstweilige Anordnung nur erlassen werden, wenn ein Anordnungsanspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und für den Fall, dass die einstweilige Anordnung nicht ergeht, dem Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile entstünden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Beschluss v. 04.08.2010 - 2 L 1153/10 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20
    Ein Anspruch auf einen solchen "außerkapazitären" Studienplatz besteht bereits im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, auch wenn damit faktisch die Streitigkeit in der Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Urteile v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - juris Rn. 60 und v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - juris Rn. 106; Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 28.11.2019 - 2 NB 1/19 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20
    Ein Anspruch auf einen solchen "außerkapazitären" Studienplatz besteht bereits im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, auch wenn damit faktisch die Streitigkeit in der Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Urteile v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - juris Rn. 60 und v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - juris Rn. 106; Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 28.11.2019 - 2 NB 1/19 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2019 - 2 NB 1/19

    Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.01.2021 - 10 K 452/20
    Ein Anspruch auf einen solchen "außerkapazitären" Studienplatz besteht bereits im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, auch wenn damit faktisch die Streitigkeit in der Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Urteile v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 - juris Rn. 60 und v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 - juris Rn. 106; Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 28.11.2019 - 2 NB 1/19 - juris Rn. 14).
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