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VG Stuttgart, 25.02.2004 - 3 K 3250/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 25.02.2004 - 3 K 3250/03
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03
Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum
Auszug aus VG Stuttgart, 25.02.2004 - 3 K 3250/03
Der belegte gelegentliche Cannabiskonsum des Klägers ohne Bezug zu einer Verkehrsteilnahme und ohne Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum (täglich oder nahezu täglich) rechtfertigt im Übrigen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ohnehin nicht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04
Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Februar 2004 - 3 K 3250/03 - geändert.Mit Urteil vom 25.02.2004 (3 K 3250/03) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Bescheid der Beklagten vom 27.01.2003 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18.07.2003 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 15.07.2002 auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung seiner Rechtsauffassung erneut zu bescheiden.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Februar 2004 - 3 K 3250/03 - zu ändern und die Klage abzuweisen.