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   VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21   

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https://dejure.org/2023,11224
VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21 (https://dejure.org/2023,11224)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2023 - 18 K 4259/21 (https://dejure.org/2023,11224)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2023 - 18 K 4259/21 (https://dejure.org/2023,11224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Nr 1 VwGO
    Verwaltungsgerichtliche örtliche Zuständigkeit bei Begehren auf Erteilung einer Wettvermittlungserlaubnis; Inhaberstellung bezüglich der Wettvermittlungserlaubnis; keine Prozessstandschaft aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsteller; Beigeladene; Klagebefugnis; Ortsgebundenes Recht; Prozessstandschaft; Wettvermittlungserlaubnis; Zuverlässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21

    Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 6).

    Die Tatsachen, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt werden soll, brauchen zwar nicht im Rahmen des Gewerbebetriebes eingetreten zu sein, sie müssen andererseits jedoch gewerbebezogen sein, das heißt, die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Hinblick auf das konkret ausgeübte Gewerbe in Frage stellen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 7).

    Der Antragsteller muss willens und in der Lage zur einwandfreien Führung seines Gewerbes sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 8).

    Bei alledem ist in den Blick zu nehmen, dass es sich bei der Frage der gewerberechtlichen (Un-)Zuverlässigkeit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt und trotz der erforderlichen prognostischen Beurteilung, ob der Gewerbetreibende die Gewähr dafür bietet, sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß zu betreiben, der Behörde weder eine Ermessensbetätigung noch einen eigenständigen Beurteilungsspielraum zugesteht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 8).

  • OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 LA 175/20

    Spielhallenerlaubnis/Drittanfechtung - Abstandskonkurrenz; Drittanfechtung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit sind im Rahmen des § 20a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LGlüG die gleichen Kriterien heranzuziehen wie nach § 33i Abs. 2 und § 33c GewO (vgl. zur inhaltlich vergleichbaren Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 BremSpielhG: OVG Bremen, Beschluss vom 21.12.2021 - 1 LA 175/20 -, juris Rn. 10).

    Entsprechend der zahlreichen normativ ausformulierten Anforderungen an ordnungsgemäßes Glücksspiel und der zu seiner Sicherstellung erforderlichen Eigeninitiative des Veranstalters sind auch die Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit bereichsspezifisch für das Glücksspielrecht zu bestimmen (OVG Bremen, Beschluss vom 21.12.2021 - 1 LA 175/20 -, juris Rn. 10).

    Berücksichtigungsfähig sind danach auch solche Ordnungswidrigkeiten, deren Geldbuße nicht mehr als 200 EUR beträgt und deren Verhängung deshalb nicht in das Gewerbezentralregister eingetragen werden können (OVG Bremen, Beschluss vom 21.12.2021 - 1 LA 175/20 -, juris Rn. 10).

  • VG Darmstadt, 08.03.2016 - 3 K 1284/14

    Örtliche Zuständigkeit für Buchmachererlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Die vorliegende Konstellation ist im Hinblick auf den Ortsbezug mit derjenigen für eine (terrestrische) Buchmachererlaubnis vergleichbar, für die aufgrund der engen örtlichen Verknüpfung mit einer bestimmten Betriebsstätte ebenfalls der Ortsbezug bejaht worden ist (vgl.VG Darmstadt, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA -, juris Rn. 2).

    Unabhängig davon, dass diese Entscheidung eine Untersagungsverfügung betraf, die möglicherweise bereits deshalb anders zu beurteilen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA -, juris Rn. 4), weicht die gesetzliche Ausgestaltung hinsichtlich der Wettvermittlung in dem entschiedenen Fall insofern deutlich von der aktuellen Rechtslage ab, als dass unter Geltung der alten Rechtslage die Tätigkeit einer Wettvermittlung gar nicht vorgesehen war und dementsprechend auch keine gesetzlichen Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt wurden.

    Zudem müsste ein Klageverfahren bei Änderungen des rechtlichen Prüfungsschwerpunktes plötzlich zwischen den Verwaltungsgerichten verwiesen oder der Streitstoff gesplittet bearbeitet werden, was ebenfalls auszuschließen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 K 1284/14.DA -, juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18

    Rechtsnachfolge in Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Die im Streit stehende Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle weist einen so engen örtlichen Bezug zu der Betriebsstätte auf, dass sie ohne diese Örtlichkeit nicht denkbar ist (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 34, der eine Rechtsnachfolge des Betreibers einer Wettvermittlungsstelle in die gegenüber dem Vorbetreiber erlassene Untersagungsverfügung mit dem Argument eines dominierenden Ortsbezugs bejaht), was nach Sinn und Zweck des Gerichtsstandes der Belegenheit die gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 52 Nr. 1 VwGO begründet.

    Sie hat vielmehr die Auslegung, dass Erlaubnisinhaber der Betreiber der Wettvermittlungsstelle ist, bestätigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass die öffentliche Leistung ausschließlich dem individuellen Interesse eines Einzelnen dient; es genügt, wenn sie auch dem individuellen Interesse dient (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2018 - 5 S 2311/16 -, juris Rn. 27).
  • VG Gießen, 29.04.2013 - 8 L 326/13

    Gewerbeuntersagung wegen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Droht die Gefährdung besonders schutzwürdiger Rechtsgüter, können an diese Prognosewahrscheinlichkeit geringere Anforderungen gestellt werden (VG Gießen, Beschluss vom 29.04.2013 - 8 L 326/13 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Der Jugendschutz ist ein bedeutsames Rechtsgut und genießt Verfassungsrang (BVerfG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Soweit in diesem Zusammenhang bereits streitig ist, ob es für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr auf die Rechtmäßigkeit der die Verwaltungsgebühr auslösenden Amtshandlung ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2015 - 3 S 411/15 -, juris Rn. 31 ff. m.w.N.), kann dies vorliegend dahinstehen, da die Ablehnung der Erlaubnis im Ergebnis - wie oben dargelegt - jedenfalls nicht zu beanstanden ist.
  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 10 K 1559/21

    Beiladung bei Untersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Auch das Erfordernis in § 20 Abs. 2 Satz 1 LGlüG (ebenso § 3 Abs. 6 GlüStV 2021), wonach die Wettvermittlungsstelle in die Vertriebsorganisation der eine Konzession innehabenden Person, deren Sportwetten vermittelt werden, eingegliedert sein muss, ändert nichts daran, dass Inhaltsadressat einer für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle beantragten Erlaubnis nicht die die Konzession innehabende Person ist, sondern die die Wettvermittlungsstelle betreibende Person (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 10.02.2022 - 10 K 1559/21 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 01.12.2022 - M 27 K 22.5829

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
    Soweit in der Rechtsprechung die Klagebefugnis einer Wettveranstalterin hinsichtlich einer Befristungsentscheidung bei einer Wettvermittlungserlaubnis im Hinblick auf möglicherweise berührte wirtschaftliche Interessen bejaht worden ist (vgl. VG München, Urteil vom 01.12.2022 - M 27 K 22.5829 -, juris Rn. 13), überzeugt dies nicht, weil im Hinblick auf den oben dargelegten Maßstab allein wirtschaftliche Interessen nicht ausreichen, um eine mögliche Verletzung von subjektiven öffentlichen Rechten zur Begründung einer Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO zu bejahen.
  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

  • VG Sigmaringen, 03.09.2008 - 1 K 1333/08

    Sportwette; Untersagung; gerichtliche Zuständigkeit; ortsgebundenes Recht

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Im Gegensatz dazu soll der Veranstalter nicht klagebefugt sein, da er keinen Anspruch auf Erlaubniserteilung geltend machen könne und bei ihm keine rechtlichen, sondern rein wirtschaftliche Interessen betroffen seien (vgl. VG Stuttgart, U.v. 25.4.2023 - 18 K 4259/21 - juris 29 ff.; Benesch/Röll (Hrsg.), Glücksspielrecht in Deutschland, 2023, Teil C. c. Rn. 998).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Im Gegensatz dazu soll der Veranstalter nicht klagebefugt sein, da er keinen Anspruch auf Erlaubniserteilung geltend machen könne und bei ihm keine rechtlichen, sondern rein wirtschaftliche Interessen betroffen seien (vgl. VG Stuttgart, U.v. 25.4.2023 - 18 K 4259/21 - juris 29 ff.; Benesch/Röll (Hrsg.), Glücksspielrecht in Deutschland, 2023, Teil C. c. Rn. 998).
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