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   VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15   

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https://dejure.org/2018,45409
VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15 (https://dejure.org/2018,45409)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2018 - 7 K 5243/15 (https://dejure.org/2018,45409)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2018 - 7 K 5243/15 (https://dejure.org/2018,45409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 Nr 6 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO, § 54 Abs 1 VwGO
    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnungsgesuch; Unzulässigkeit; ehrenamtlicher Richter; Glaubhaftmachung; dienstliche Stellungnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2013 - L 11 AS 2183/12
    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15
    Ihr Umfang steht jedoch im Ermessen des Richters (vgl. LSG NRW, B. v. 05.03.2013 - L 11 AS 2183/12 B -, BeckRS 2013, 67315).

    Er kann zu den für das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung nehmen, soweit ihm das notwendig und zweckmäßig erscheint und muss sich daher nicht zu jedem Detail äußern (vgl. LSG NRW, B. v. 05.03.2013 - L 11 AS 2183/12 B -, BeckRS 2013, 67315).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15
    Deshalb können Rechtsfehler nur dann einen Ablehnungsgrund darstellen, wenn sie auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruhen und die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie willkürlich und damit unhaltbar erscheint (vgl. BGH, B. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 -, NJW-RR 2012, 61; BayVGH, B. v. 04.02.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 -, juris; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 42, Rn. 10).

    Sowohl die Ablehnungsgesuche als auch die dienstlichen Stellungnahmen befinden sich bei den Akten, so dass es keiner weiteren Tatsachenfeststellung bedurfte (vgl. BGH, B. v. 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15 -, NJW-RR 2017, 1021; BGH, B. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 -, NJW-RR 2012, 61).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. stattgebender Kammerbeschluss v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris) kann eine Entscheidung unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ergehen, wenn ein Ablehnungsgesuch klar unzulässig oder missbräuchlich ist.

    Er trägt damit schon nicht eine Mitwirkung der Richterin im Verfahren des Klägers vor (vgl. zur Fallgruppe, dass ein Richter an Vor- und Zwischenentscheidungen mitgewirkt hat BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris).

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