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   VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07   

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https://dejure.org/2007,23777
VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07 (https://dejure.org/2007,23777)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 K 2305/07 (https://dejure.org/2007,23777)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 K 2305/07 (https://dejure.org/2007,23777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abwägungsentscheidung des Gemeinderats bei erschließungsrechtlichem Sachverhalt, der in den Geltungsbereich des früheren § 125 Abs. 2 BauGB (Erforderlichkeit der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde) zurückreicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsverjährungsfrist für einer Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück; Abwägungsentscheidung trotz fehlendem Bewusstseins einer Gemeinde von dem Charakter der Entscheidung bei Bewusstsein vom Vorhandensein eines Abwägungsspielraums

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Dazu gehört u. a. eine nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - NVwZ 2004, 483; Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62).

    An dem sich bereits aus § 125 Abs. 2 S. 3 BauGB a.F. ergebenden materiellrechtlichen Erfordernis, dass die Herstellung von Erschließungsanlagen, wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt, den (heute) in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen muss, hat die Neufassung des § 125 BauGB somit nichts geändert, sondern nur das von der höheren Verwaltungsbehörde durchzuführende Prüfungsverfahren entfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - NVwZ 2004, 483).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Der Umstand, dass die Straße technisch bereits vor dem 1.1.1998 abgeschlossen war, ändert daran nichts, da § 125 Abs. 2 BauGB n.F. auf alle Erschließungsanlagen Anwendung findet, für welche - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.3.2002 - 2 S 2585/01 - BWGZ 2002, 427; Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl., § 125 Rn. 14; Vogel in Kohlhammer, BauGB, § 125 Rn. 21; Ernst in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, § 125 Rn. 7b).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Dazu gehört u. a. eine nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - NVwZ 2004, 483; Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Die endgültige Herstellung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss der technischen Bauarbeiten, vielmehr ist der Tatbestand des § 133 Abs. 2 S. 1 BauGB erst in dem Zeitpunkt erfüllt, in dem im Anschluss an die Beendigung der technischen Arbeiten der hierfür entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig bei Eingang der letzten, im Anschluss an die Bauarbeiten erteilten Unternehmerrechnung (BVerwG, Urt. v. 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1994 - 2 S 963/93 - Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 2 S 963/93

    Erschließungsbeitrag: Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist der Eingang

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Die endgültige Herstellung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss der technischen Bauarbeiten, vielmehr ist der Tatbestand des § 133 Abs. 2 S. 1 BauGB erst in dem Zeitpunkt erfüllt, in dem im Anschluss an die Beendigung der technischen Arbeiten der hierfür entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig bei Eingang der letzten, im Anschluss an die Bauarbeiten erteilten Unternehmerrechnung (BVerwG, Urt. v. 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1994 - 2 S 963/93 - Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 34.90

    Erschließung - Zustimmungsbegehren

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Die höhere Verwaltungsbehörde war dementsprechend bei ihrer Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung auf eine bloße Rechtsaufsicht beschränkt und nur dann berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn ein Bebauungsplan, der die in Rede stehende Erschließungsanlage festgesetzt hätte, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.7.1992 - 8 C 34.90 - NVwZ 1993, 1198; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C 77.88 - NVwZ 1991, 76).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Auszug aus VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07
    Die höhere Verwaltungsbehörde war dementsprechend bei ihrer Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung auf eine bloße Rechtsaufsicht beschränkt und nur dann berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn ein Bebauungsplan, der die in Rede stehende Erschließungsanlage festgesetzt hätte, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.7.1992 - 8 C 34.90 - NVwZ 1993, 1198; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C 77.88 - NVwZ 1991, 76).
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